Kritik am Modell des
Drei-Generationenvertrags
Die
Bestandserhaltungszahl ist keineswegs immer die
optimale Geburtenrate
"Das Fehlen einer - wissenschaftlich fundierten -
optimalen Geburtenrate im Hinblick auf die
gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt ist für die gesamte
Familienpolitik, aber auch in besonderem Maße für
alle humankapitaltheoretischen Ansätze mit dem
Anspruch, konkrete Politikmaßnahmen daraus ableiten
zu wollen, ein wesentliches Manko. Bisher ist eine
solche Bestimmung nicht gelungen. die Diskussionen
in Wissenschaft und Politik greifen deshalb meist
auf das sog. Ersatzniveau von 2,1 Geburten pro Frau
zurück. Diese Größe muss aber keinesfalls die
gesamtwirtschaftlich optimale Geburtenrate sein. Die
gesamtwirtschaftlich optimale Geburtenrate kann
durchaus bei 1,4 oder auch bei 2,8 liegen - sie
hängt eben nicht nur vom Alterssicherungssystem,
sondern noch von einer großen Anzahl weiterer
Einflussgrößen (Arbeitsmarktbedingungen,
Bildungspolitik, Kinderbetreuung,
Wanderungsbewegungen, ...) ab." (S.311)
Bei den
empirischen Untersuchungen zum Einfluss des
Alterssicherungssystems werden die
familienpolitischen Leistungen nicht ausreichend
berücksichtigt
"Ein wesentliches Defizit der vorhandenen
Untersuchungen besteht in der fehlenden adäquaten
Berücksichtigung der bereits bestehenden
familienpolitischen Leistungen in der gesetzlichen
und staatlich geförderten Alterssicherung. Allein in
der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben die
Eltern pro Kind einen Rentenanspruch, der einer
Beitragszahlung - in heutigen Werten - von etwa
17.300 Euro (alte Bundesländer) bzw. rund 14.600
Euro (neue Bundesländer) entspricht." (S.320)
Die Rente nach
Kinderzahl ist weder theoretisch noch empirisch zu
rechtfertigen
"In der renten- und familienpolitischen Diskussion
wird seit geraumer Zeit die Forderung erhoben, die
Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung von
der Kinderzahl abhängig zu gestalten, um damit die
Geburtenrate wieder zu erhöhen. Die theoretische
Grundlage dieser Forderung bildet das Modell
überlappender Generationen. Auf diesem Modell
aufbauende Überlegungen zeigen zwar, dass der
theoretische Nachweis durchaus erbracht werden kann,
dass ein kinderabhängiges Rentensystem die
Geburtenrate positiv beeinflusst, zugleich wird
jedoch deutlich, dass diese Ergebnisse aus
methodischen und praktischen Gründen keine geeignete
Basis für konkrete rentenpolitische Maßnahmen
bilden. Ebenso ungeeignet für die Begründung eines
Umbaus der Alterssicherung zu einem
kinderzahlabhängigen Rentensystem ist die derzeitige
empirische Ausgangslage. Hier konnte (bisher) kein
überzeugender Nachweis dafür erbracht werden, dass
die gesetzlichen Rentenversicherung die Geburtenrate
in Deutschland beeinflusst. Insgesamt zeigt die
Analyse der theoretischen und insbesondere der
empirischen Ausgangslage, dass sich die Vorschläge
auf eine kaum belastbare Grundlage stützen. In Bezug
auf die empirischen Untersuchungen zeigt sich, dass
die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
für Erziehung von Kindern bereits erheblich sind,
aber häufig unbeachtet bleiben. Auch die in
zunehmendem Maße familienpolitischen Begünstigungen
im Bereich der staatlich geförderten Zusatzvorsorge
werden nicht adäquat berücksichtigt. Diese
Kenntnisse sind wichtig, wenn konkrete Vorschläge
für eine verstärkte Förderung von Kindern im
Rentensystem diskutiert werden." (S.321)