"Person ohne Partner im Haushalt (...). Dies ermöglicht
zwei »Single-Gruppen« zu differenzieren. Als »Singles« im
engeren Sinne werden die Befragten erfaßt, die keinen
Partner bei der Befragung genannt haben (Single-Typus »ohne
Partner«). Ihnen vergleichend gegenübergestellt werden die
Befragten in nichtehelicher Partnerschaft, falls der
Befragte nicht mit dem genannten Partner zusammenwohnt
(Single-Typus »mit nichteheliche getrennt wohnenden
Partner«...). Nichtehelich zusammenwohnende Paare (...)
werden nicht in die Analyse einbezogen, da diese den
Ehepaaren, in ihren subjektiven und objektiven
Beziehungsmustern sehr ähnlich sind." (1994, S.69)
"Singles
sind Befragte ohne Partner/in im Haushalt. Ich bestimme
Singles damit nach den Kategorien Partnerschaft und
Haushaltssituation. Dies ermöglicht zugleich zwei
Single-Gruppen zu unterscheiden: Singles »ohne Partner/in«
und Singles »mit nichtehelichem/r Partner/in«, jedoch ohne
gemeinsamen Haushalt. Letztere Gruppe wird auch als »living
apart together« bezeichnet (...). Kinder und (andere)
Familien- bzw. Haushaltsmitglieder stellen in dieser
psychosozialen Definition kein Selektionskriterium dar,
entgegen er Amtsstatistik, die eine haushaltstheoretische
Definition vornimmt." (1996, S.64)
Charakterisierung der Living apart together-Beziehungen
"»Living
apart together« ist eine Lebensform, in der nichteheliche
Partner ohne einen gemeinsamen Haushalt zu führen, leben. Es
wird damit ein Paar beschrieben, das nicht nach der Norm der
traditionellen ehe lebt aber auch nicht in einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebt, sich aber
selbst als Paar begreift".
(1995, S.364)
"Die
Partnerschaft findet in der Freizeit statt, der Alltag
bleibt weitestgehend ausgeblendet". (1995, S.394)
"Der
gesellschaftliche Wandel der Rollenbeziehungen, der sich in
der Lebensform des »Living apart together« andeutet, ist
geschlechtsspezifisch gegenläufig: auf der Seite der Frau,
die - zumindest temporäre - Befreiung von der Rolle der
Hausfrau, auf der Seite des Mannes eine - ebenfalls auf die
Dauer dieser Partnerschaftsform zeitlich befristete -
positionale Bindung an den Haushalt. Haushaltliche Fürsorge
und ökonomische Versorgung liegen im Verantwortungsbereich
sowohl von Frau wie Mann. Jedoch nicht im Sinne einer
Arbeitsteilung, sondern als von beiden jeweils zu erfüllende
Tätigkeitsbereiche."
(1995, S.395)