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- In der amtlichen Statistik der
Bundesrepublik Deutschland wird bei den
Privathaushalten (Gegensatz:
Anstaltshaushalt) zwischen
Einpersonenhaushalten und
Mehrpersonenhaushalten unterschieden.
Einziges Unterscheidungskriterium ist die
Anzahl von Personen, die gemeinsam in
einem Haushalt wohnen und wirtschaften.
Personen,
die einen Einpersonenhaushalt führen,
wurden bis zur
Einführung des Lebensformenansatzes in der amtlichen Statistik als
Alleinlebende bezeichnet.
weiterführende wissenschaftliche
Literatur:
STATISTISCHES BUNDESAMT
(1999)(HG.): Datenreport 1999. Zahlen und
Fakten über die Bundesrepublik
Deutschland, Schriftenreihe der
Bundeszentrale für politische Bildung,
Band 365, Bonn
STATISTISCHES BUNDESAMT (1999):
Bevölkerung und Erwerbstätigkeit,
Fachserie 1, Reihe 3: Haushalte und
Familien 1998, Stuttgart:
Metzler-Poeschel
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