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  • Einpersonenhaushalt

 
       
   
     
 
In der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland wird bei den Privathaushalten (Gegensatz: Anstaltshaushalt) zwischen Einpersonenhaushalten und Mehrpersonenhaushalten unterschieden. Einziges Unterscheidungskriterium ist die Anzahl von Personen, die gemeinsam in einem Haushalt wohnen und wirtschaften.

Personen, die einen Einpersonenhaushalt führen, wurden bis zur Einführung des Lebensformenansatzes in der amtlichen Statistik als Alleinlebende bezeichnet.

weiterführende wissenschaftliche Literatur:
STATISTISCHES BUNDESAMT (1999)(HG.): Datenreport 1999. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland, Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, Band 365, Bonn
STATISTISCHES BUNDESAMT (1999): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit, Fachserie 1, Reihe 3: Haushalte und Familien 1998, Stuttgart: Metzler-Poeschel
     
 
       
   

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Bernd Kittlaus
webmaster@single-generation.de Erstellt: 09. Juli 2000
Stand: 03. Februar 2019