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Thema des Monats

 
       
   

Die Rente nach Kinderzahl

 
       
   

Der nicht erklärte Krieg gegen Singles

 
       
     
       
   
     
 

Zitate: Die Rente nach Kinderzahl und der Krieg gegen Singles

"Es stimmt, dass die Beitragsrendite zurückgeht ...
... gegen null! ...
... sie geht gegen null für männliche Singles."
(Bert Rürup im Interview mit der Berliner Zeitung vom 09.08.2003)

Apokalypse now

Die angestrebte Reform der Alterssicherung wirft ihre Schatten voraus. Während noch der Krieg der Generationen inszeniert wird, haben die großen Tagesszeitungen bereits den Krieg gegen Kinderlose auf die Agenda gesetzt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat am 07. August auf Sonderseiten die Serie Die demographische Zeitbombe begonnen. Die Süddeutsche Zeitung hat das Thema mit dem Beitrag Wie viele Kinder hast du? von Volker WÖRL auf die Tagesordnung gesetzt. Nach und nach werden alle Mitte-Medien die Rente nach Kinderzahl in den Mittelpunkt rücken, denn es sind drastische Änderungen im System der Alterssicherung geplant. In der FAZ heißt es dazu:

Die demographische Zeitbombe

"Diesmal könnte weit gesprungen werden. Tabus beim Nachdenken soll es nicht mehr geben. Geprüft wird alles - von der Grundrente über stärkere Kapitaldeckung bis hin zur Anhebung des Rentenalters oder einer Staffelung der Rente nach Kinderzahl".
(Hig, FAZ v. 07.08.2003)

Vor diesem Hintergrund muss die Inszenierung der Apokalypse gesehen werden, die unter dem Begriff "Demographischer Wandel" mittlerweile zur unhinterfragbaren Selbstverständlichkeit geworden ist und damit den Grundstock für die Rechtfertigung radikaler Änderungen der Lebensbedingungen weiter Teile der Bevölkerung ermöglicht. Die Verfechter einer rigiden Bevölkerungspolitik behaupten, dass es einen Sachzwang zum schnellstmöglichen Handeln gibt. Dazu wird die Gefahr einer Gerontokratie beschworen, die mittlerweile in fast allen Berichten zum Generationenkrieg zu finden ist.

Die Gefahr einer Herrschaft der Alten

Hans-Werner SINN, der Präsident des Münchner IFO-Instituts für Wirtschaftsforschung und prominentester Verfechter der Rente nach Kinderzahl hat dazu im Jahr 2000 unter dem Titel Wann kippt Deutschland um? eigene Berechnungen angestellt. Zu den Grundlagen der Berechnung und dem Gegenstand des IFO-Papiers heißt es dort:

Wann kippt Deutschland um?

"Es geht um die Frage, ob Rentenreformen in Richtung eines kapitalgedeckten Systems mehrheitsfähig sind bzw. wie lange sie es noch sind. Um die Frage zu beantworten benutzen wir das CESifo Rentenmodell, das auf den Bevölkerungsschätzungen des Statistischen Bundesamtes basiert. Das Modell erlaubt es, die Gewinne und Verluste für alternative Alterskohorten auszurechnen. Unter der Annahme, dass alle Menschen ab 18 Jahren zur Wahl gehen und sich frei von altruistischen Motiven so entscheiden, wie es für sie selbst den größten ökonomischen Nutzen bringt, generiert das Modell eine begründete Prognose über die Mehrheitsfähigkeit von Reformen und den Zeitpunkt des möglichen Umkippens in die Gerontokratie. Diese Prognose beschreibt das Zeitfenster, das der Politik für Reformen des Umlagesystems in Richtung auf kapitalgedeckte Systeme noch zur Verfügung steht."
(aus: Ifo-Schnelldienst 28-29, 2000, S.21)

Lassen wir zu erst einmal außer Acht, ob die Prämissen der Prognose realistisch sind und ob das Ziel eines kapitalgedeckten Rentensystems wünschenswert ist. Nach der Prognose von SINN & ÜBELMESSER ist es um die prinzipielle Mehrheitsfähigkeit der Reform folgendermaßen bestellt:

Wann kippt Deutschland um?

"Nach unseren Berechnung profitieren im Jahr 2000 etwa 53,2 % der wahlberechtigten Bevölkerung von einer solchen Reform, und 46,8 % verlieren.
Die Mehrheit wird (...) aber um das Jahr 2023 kippen (...). Schon im Jahr 2027 (...) ist eine Situation erreicht, die bezüglich des Rentensystems tatsächlich als Gerontokratie bezeichnet werden kann."
(
aus: Ifo-Schnelldienst 28-29, 2000, S.24)

Wir schreiben mittlerweile das Jahr 2003. Bis zum prognostizierten Umkippen dauert es noch 20 Jahre. Ein akuter Handlungsdruck kann daraus nicht abgeleitet werden. Auch wenn z.B. Verfechter eines Familienwahlrechts sogar weitreichende Wahlrechtsreformen fordern, um das Umkippen zu verhindern, von einer Krise kann momentan überhaupt keine Rede sein. Wenn also nun eine apokalyptische Situation inszeniert wird, dann sollen damit nur allerletzte Widerstände gebrochen werden bzw. dafür gesorgt werden, dass erst gar keine Widerstände gegen die Reform aufkommen können.

Ziel der Rentenreform:
Bestandsschutz für die 68er-Generation

Warum also die Eile? Eile ist geboten, weil Bestandsschutz für die 68er-Generation das oberste Gebot der Rentenreform ist:

Wann kippt Deutschland um?

"Wenn die Reform so ausgestaltet wird, dass die bereits aufgebauten Ansprüche der Rentner und rentennahen Jahrgänge nicht angetastet werden, wie es z.B. der wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium (1998) und Sinn (1999) gefordert haben, dann muss die Übergangsgeneration der zuerst von der Reform betroffenen Erwerbstätigen den gesamten Vorverlagerungseffekt bei der impliziten Steuerlast, der aufgrund einer Teilkapitaldeckung zustande kommt, allein tragen,"
(aus: Ifo-Schnelldienst 28-29, 2000)

heißt es in dem Papier von SINN & ÜBELMESSER. Hans-Werner SINN gehört also selbst noch zu den Profiteuren seines Reformvorschlags, der die Last auf die Single-Generation und folgende Generationen (Golf, Smart usw.) abwälzt.

Rechtfertigung des Bestandsschutz: bevölkerungspolitisch korrekte Vermehrung

Susanne GASCHKE hat in der ZEIT vom 14.08. 2003 (Wo sind die Kinder?) die Rechtfertigung für SINN nachzuliefern versucht :

Wo sind die Kinder?

"Alle Deutschen, die 60 Jahre und älter sind – von der Generation der Achtundsechziger aufwärts –, haben beide Verpflichtungen eingehalten: Sie haben für die Eltern die Rente gezahlt, und sie haben sich bevölkerungspolitisch korrekt vermehrt."
(Die Zeit 14.08.2003)

Dazu präsentiert sie auch noch eine Statistik, die dies beweisen soll:

Wo sind die Kinder?

"1964 brachte eine Frau, statistisch gesehen, 2,54 Kinder zur Welt. Die Nettoreproduktionsrate lag bei 1,18 – das heißt, dass diese Eltern durch ihre Kinder mehr als ersetzt wurden."
(Die Zeit 14.08.2003)

Die Argumentation von GASCHKE hat einen Haken: sie belegt nicht, was sie beweisen möchte. GASCHKE hantiert mit zwei verschiedenen Zahlen:

1) Gesamtfruchtbarkeitsziffer (TFR) und
2) Nettoreproduktionsziffer

Beide Zahlen sagen jedoch nichts über die Zugehörigkeit zu einer Generation aus. Hierzu wird die durchschnittliche Kinderzahl (CFR) eines Mütterjahrgangs benötigt. Die statistische Frau bei GASCHKE ist eine Durchschnittsfrau des Jahres 1964, die aus allen gebärfähigen Altersgruppen ermittelt wird. Man muss ein Buch aus dem Jahre 1984 zu Rate ziehen, um dies aufzudecken. In seinem Buch Bevölkerungsgeschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert hat Peter MARSCHALCK das Zustandekommen des Babybooms in den 60er Jahren behandelt. Er schreibt dort:

Bevölkerungsgeschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert

"Die um 1955 beginnende neue Phase in der Fruchtbarkeitsentwicklung der Bundesrepublik ist durch einen Anstieg der Gesamtfruchtbarkeit (von 2,13 auf 2,54 im Jahre 1964) und eine Verkürzung des Generationenabstandes um weitere zwei Jahre gekennzeichnet. Ihr wesentliches Merkmal dürfte aber eine Fruchtbarkeitswelle sein, die deutliche Vermehrung der Zahl der Geburten für die Jahrgänge 1926 - 1933 und der ebenso deutliche Rückgang der Fruchtbarkeit der Jahrgänge 1934 - 1941."
(1984, S.95)

Demnach sind die 70- bis 77-Jährigen die letzte Generation, die ihren "bevölkerungspolitisch korrekten" Beitrag geleistet haben. Glaubt man Meinhard MIEGEL, dann sind selbst die Zahlen von MARSCHALCK noch zu optimistisch. In seinem Buch Die deformierte Gesellschaft heißt es dazu:

Die deformierte Gesellschaft

"Die Jahrgänge, die mehr Kinder großzogen, als sie selber zählten, wurden in Deutschland vor über einem Jahrhundert geboren. Der Jahrgang 1892 war der letzte, der sich in der Zahl seiner Kinder ersetzte. Seitdem ist jede Kindergeneration zahlenmäßig kleiner als ihre Elterngeneration. Damit hat Deutschland schon in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts den jahrhundertealten Pfad des Bevölkerungswachstums verlassen. Nur die Geburtsjahrgänge 1930 bis 1937 erreichten in den sechziger Jahren noch einmal eine annähernd bestandserhaltende Geburtenrate".
(2002, S.14f.)

Egal, wer nun Recht hat, sicher ist, dass ab 1900 fast immer die Kinderzahl eines Mütterjahrgangs unterhalb des Bestandserhaltungsniveau lag.

Die Gnade des günstigen Altersaufbau

Nur einem günstigen Altersaufbau war es zu verdanken, dass nicht bereits nach der vorletzten Jahrhundertwende ein Geburtenrückgang zu verzeichnen war:

Bevölkerungsgeschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert

"Bei einem anderen Altersaufbau (...) wäre es (...) mindestens seit Beginn der 1920er Jahre, sehr wahrscheinlich aber auch schon während des ersten Weltkriegs - früh zu Sterbeüberschüssen gekommen. (...). Mit anderen Worten, die langfristige Bestandserhaltung der deutschen Bevölkerung aus natürlicher Reproduktion (ohne Zuwanderung) war schon seit dem Ersten Weltkrieg nicht mehr gewährleistet; das reale Wachstum war das Ergebnis sehr geringer Fruchtbarkeit bei einer für die Reproduktion außerordentlich günstigen Altersstruktur".
(1984, S.69)

Heutzutage kann also kaum mehr eine Generation mit einem Bestandserhaltungsargument daherkommen. Das Argument erledigt sich bald von selbst. Um zukünftige Rentenreformen zu rechtfertigen muss deshalb nach anderen Kriterien gesucht werden.

Das Pflegeurteil des BVG und seine Folgen für Singles

Seit dem Pflegeurteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2001 mit seinem Pochen auf den generativen Beitrag sind Kinderlose argumentativ in die Defensive geraten . Das BVG folgte hierin der Argumentation des Bevölkerungswissenschaftler Herwig BIRG. Christoph BUTTERWEGGE und Michael KLUNDT fassen die Konsequenzen des Urteils im Beitrag Die Demografie als Ideologie und Mittel sozialpolitischer Demagogie? aus dem Buch Kinderarmut und Generationengerechtigkeit folgendermaßen zusammen:

Die Demografie als Ideologie und Mittel sozialpolitischer Demagogie?

"Mit dem BVG-Urteil zur Pflegeversicherung und der Forderung, seine Grundzüge auf die übrigen sozialen Sicherungssysteme zu übertragen, werden alle Menschen - unabhängig davon, welcher (Einkommens)-Schicht sie angehören - in ein benachteiligtes Lager (der Kinderreichen) und ein privilegiertes Lager (der Kinderlosen) eingeteilt."
(aus: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit 2002, S.69f)

Die Autoren kritisieren weiter:

Die Demografie als Ideologie und Mittel sozialpolitischer Demagogie?

"Dabei sind von der geplanten »Umverteilung« privat versicherte Selbständige und Beamte überhaupt nicht betroffen. Obwohl es das genannte Urteil suggeriert, hängt das Fortexistieren der Pflegeversicherung ebenso wenig wie die umstrittene Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung von der Biologie ab. Vielmehr handelt es sich in beiden Fällen um eine genuin politische Frage, Entscheidungen über die (Um-)Verteilung des trotz einer stagnierenden bzw. künftig sogar sinkenden Bevölkerungszahl seit einem Jahrzehnt kontinuierlich wachsenden Bruttoinlandsprodukts betreffend."
(aus: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit 2002, S.70)

Die Befürworter einer Rente nach Kinderzahl können sich seit dem Jahr 2001 auf das BVG-Urteil berufen. Über die Ausgestaltung des Beitrags der Kinderlosen ist damit jedoch noch nichts gesagt. Hans-Werner SINN hat seither immer wieder seinen extrem singlefeindlichen Rentenvorschlag in dem Medien platzieren können.  Ende März hat dies sogar die kinderlose CDU-Vorsitzende Angela MERKEL für ihn übernommen. Dass der Vorschlag schnell wieder vom Tisch war, sagt nichts über die Durchsetzungschancen aus. Gerade wurde der Vorschlag in der Süddeutschen Zeitung erneut ins Gespräch gebracht. Die Rente nach Kinderzahl soll deshalb hier in der Variante von Hans-Werner SINN detaillierter vorgestellt werden.

Die Rente nach Kinderzahl:
Begründungen, Ausgestaltung und Ziele

1) Das Rentensystem ist schuld: Kinder machen arm und Kinderlosigkeit macht reich

In der Welt am Sonntag vom 08.04.2001 hat SINN ausführlich den Zusammenhang zwischen Rentenversicherung und Geburtenrate hergestellt:

Rentenhöhe nach Kinderzahl

"Bevor Bismarck die Rentenversicherung einführte, war jedermann klar, dass er ohne eigene Kinder arm sein würde und sich auf die Almosen seiner Verwandten verlassen müsste. Kinder zu haben, gehörte deshalb zur normalen Lebensplanung, wie es auch heute noch in den meisten Ländern dieser Erde der Fall ist. Die Rentenversicherung hat die Verbindung zwischen dem Lebensstandard im Alter und der Zahl der eigenen Kinder jedoch zerstört. (...) Niemand denkt mehr and die Rente, wenn er Kinder plant. Dies beweist, wie stark die Fertilitätshemmung ist, die die staatliche Rentenversicherung ausübt".
(WamS 08.04.2001)

Auf einen kurzen Nenner gebracht: "Die Rentenversicherung (...) ist eine Versicherung gegen Kinderlosigkeit und die daraus entstehende Altersarmut" (FTD 29.12.2002).

2) Ziel: Die Wiederherstellung des "natürlichen" Kinderwunsches

Aufgrund des konstruierten direkten Zusammenhangs zwischen Reichtum/Armut im Alter (Rentenversicherung) und Geburtenrate, verspricht sich SINN die Wiederherstellung wenigstens eines Teil der "natürlichen Motive für den Kinderwunsch". Das Menschenbild von SINN ist der Homo oeconomicus. Das wird aus seinem Artikel Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen in der Financial Times Deutschland sichtbar:

Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen

"Wenn Kinderlose erhebliche Teile ihres Einkommens sparen müssen, bloß um damit bei ihrer Rente auf den gleichen Stand wie Familien mit Kindern zu kommen, dann erhalten die Kinder bei der Lebensplanung wieder das ihnen ökonomisch zustehende Gewicht."
(FTD 29.12.2002).

3) Der Vorteil der Staffelung nach Kinderzahl

Im selben Artikel erklärt SINN auch den Vorteil seines Rentenreformvorschlags:

Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen

"Statt eine ganze Generation kollektiv in die Verantwortung zu nehmen, sollten die notwendigen Rentenkürzungen und das kompensierende Riester-Sparen auf die Kinderlosen konzentriert werden. Wer keine Kinder in die Welt setzt und großzieht, dem kann eine erhebliche Rentenkürzung zugemutet werden."
(FTD 29.12.2002).

Die Minderheit der lebenslang Kinderlosen soll also am stärksten durch Leistungskürzungen bestraft werden und gleichzeitig sollen die Kinderlosen durch gleich bleibende Beiträge das Rentenversicherungssystem stabilisieren, "weil sie zur Finanzierung der jetzt Alten gebraucht werden".

4) Der Generationenvertrag der SINN-Rente

Die SINN-Rente ist ein 2-Säulenmodell. Staatliche und private Altersvorsorge sind die beiden Komponenten. Die betriebliche Altersvorsorge bleibt in diesem Modell ausgeklammert. Das Grundprinzip erläutert SINN ebenfalls in dem FTD-Artikel:

Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen

"In der leistungsfähigen Lebensphase muss man seine Eltern und seine Kinder ernähren. Die erste dieser beiden Leistungen wird in Form der Rentenbeiträge erbracht, die ja in vollem Umfang an die heutigen Rentner fließen. Doch die zweite Leistung wird von vielen Menschen nicht erbracht, weil sie sich gegen Kinder entscheiden. So gesehen ist sehr wohl gerecht, nun auch diesen Menschen eine zweite Leistung in Form des Riester-Sparens abzuverlangen."
(FTD 29.12.2002).

Daraus ergibt sich für SINN ein Zwang zur privaten Vorsorge für Kinderlose. Sich bevölkerungspolitisch korrekt vermehrende Menschen sollen nach SINN nur in die staatliche Altersvorsorge einzahlen müssen, während bevölkerungspolitisch unkorrektes Verhalten durch Zwangssparen in eine private Altersvorsorge bestraft wird. Dass Selbständige und Beamte zur Zeit gar nicht in dieses System integriert sind, bleibt bei SINN unerwähnt. SINNs Vorschlag setzt - ernst genommen - den Umbau in eine Bürgerversicherung voraus. Dazu schweigt SINN jedoch.   

5) Die Ausgestaltung der SINN-Rente

a) Das staatliche Rentenniveau in Abhängigkeit von der Kinderzahl

Traditionelle Familienpolitik sorgte mittels Familienlastenausgleich dafür, dass Kinderlose ihren Beitrag zur Mitfinanzierung der Kinder leisteten. Dieser - von SINN als gering bezeichnete - Beitrag solle mitberücksichtigt werden. Dennoch soll Kinderlosen die Rente auf die Hälfte gekürzt werden.

Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen

"Nur wer zwei Kinder und mehr großzieht, dem kann die umlagefinanzierte Rente im bisherigen Umfang erhalten bleiben".
(FTD 29.12.2002).

b) Die private Altersvorsorge als Zwangssparen in Abhängigkeit von der Kinderzahl

Die konkrete Ausgestaltung des Zwangssparens erklärt SINN folgendermaßen:

Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen

"Die Betroffenen müssen verpflichtet werden, in dem Maße eine Riester-Rente anzusparen, wie ihnen die umlagefinanzierte Rente gekürzt wird. Dabei wird die derzeit vorgesehene Ersparnis von nur vier Prozent bei Kinderlosen nicht ausreichen, um den Verlust der Hälfte der Umlagerente wettzumachen. Es ist sicherlich von einem Betrag in der Größenordnung von sechs bis acht Prozent auszugehen, wenn eine solch umfangreiche Rentenkürzung kompensiert werden soll."
(FTD 29.12.2002).

Mit dem 2-Säulensystem ist für SINN ein sozial gerechtes System gefunden, das sowohl dem Verursacherprinzip als auch dem Leistungsfähigkeitsprinzip folgt. 

c) Bestandsschutz für bisher geleistete Anwartschaften

SINN spricht davon, das die "bereits aufgebauten Anwartschaften nicht angetastet werden". Im vollen Umfang träfen die Vorschläge also nur die jungen Berufsanfänger, also die Generation Smart und eventuell die Youngsters der Generation Golf.

Die soziale Ungleichheit verläuft nicht zwischen Kinderlosen und Eltern

In der Argumentation von SINN wird unterstellt, dass Kinderlose aufgrund ihrer Kinderlosigkeit Vermögen anhäufen könnten. Die soziale Ungleichheit aufgrund der Herkunft oder sonstiger Benachteiligungen wird dagegen völlig ausgeklammert. Singles werden mit Yuppies gleichgesetzt. Tatsächlich sind Singles eine genauso heterogene Gruppe wie Familien. Kinderlosigkeit aufgrund ungleicher Lebenschancen ist für Hans-Werner SINN kein Thema. Kinderlose werden damit zu Sündenböcken für Versäumnisse der Politik gemacht.

In der Erbengeneration gibt es eine Erbenelite und ein Erbenproletariat

Gerechtigkeit anders herum

"Zwischen den Jahren 2001 und 2010 werden, laut Meinhard Miegel, in Deutschland rund zwei Billionen Euro zu erben sein, die insgesamt fünfzehn Millionen Haushalten zugute kommen, in unterschiedlichen Dimensionen. 80 Prozent erben so gut wie nichts (...). Und 2 Prozent ein Viertel der gesamten Vermögen. Gerecht ist er zweifellos nicht, der Kapitalismus."
(Klaus Harpprecht in der TAZ vom 15.08.2003)

Wer zum Erbenproletariat gehört und nur auf ein niedriges Einkommen durch Erwerbsarbeit verwiesen ist, der wird durch die SINN-Rente zur Armut verdammt.    

Durch den Bestandsschutz wird einseitig die junge Generation belastet

Dieses Problem sieht Hans-Werner SINN selbst:

Wann kippt Deutschland um?

"In jedem Fall entsteht eine enorme Belastung für die Übergangsgeneration, die sie veranlassen wird, die Reform abzulehnen. Wenn die Situation der Rentner unverändert bleibt, doch die derzeit lebende Erwerbsbevölkerung die Gruppe der Verlierer darstellt, ist eine strukturelle Mehrheit für Reformen in Richtung Kapitaldeckung nicht vorhanden."
(aus: Ifo-Schnelldienst 28-29, 2000, S.21)

Deshalb schreibt er auch:

Wann kippt Deutschland um?

"Um eine Reform in Richtung Kapitaldeckung mehrheitsfähig zu machen, führt kein Weg daran vorbei, die bereits erworbenen Anwartschaften zu kürzen und stattdessen die Erwerbsbevölkerung zu entlasten".
(aus: Ifo-Schnelldienst 28-29, 2000, S.22)

Jeder kann sich selbst einen Reim auf diesen Widerspruch zu seinen Vorstößen bei der Rente nach Kinderzahl machen.

Die Beitragszahler sind nicht identisch mit der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland

In der Stuttgarter Zeitung vom 01.04. 2003 trägt Willi REINERS die Einwände von Franz RULAND, dem Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), gegen die Rente nach Kinderzahl vor, die inzwischen auch von Angela MERKEL in die politische Debatte eingebracht wurde:

Zuviel spricht gegen Merkels Rentenpläne

"In diesem Fall blieben gerade die stärksten Glieder der Gesellschaft außen vor, nämlich Beamte, Selbstständige sowie Personen mit Einkommen aus Vermögen und oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze."
(Stuttgarter Zeitung v. 01.04.2003)

Auch eine Auswanderung würde dem Rentensystem Beitragszahler entziehen. Dieses Argument wird jedoch vor allem als Drohung (Exitoption) benutzt, gerne z.B. von Konrad ADAM.

Eltern werden bereits durch die Einbeziehung von Erziehungszeiten ausreichend berücksichtigt

Im Rheinischen Merkur vom 10. April 2003 wendet Anne MEURER gegen SINNs Vorschlag ein, dass Kinderlose bei gleichen Beiträgen auf der Leistungsseite weniger zu erwarten haben als Eltern:

Nein, Familien werden bereits enorm begünstigt

"Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt schon heute eine erhebliche Umverteilung zugunsten von Familien: Für Geburten seit 1992 werden je Kind drei Kindererziehungsjahre angerechnet. Dies führt zu einer monatlichen Rentensteigerung von zurzeit 78 Euro (alte Bundesländer).
Erziehende werden damit so gestellt, als ob sie in den drei Jahren Kindererziehungszeit ein durchschnittliches Bruttoarbeitsentgelt erzielt und dafür Beiträge gezahlt hätten. Die ersten zehn Jahre der Erziehung eines Kindes gelten als Kinderberücksichtigungszeit; niedrige Pflichtbeitragszeiten und beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel Schul- oder Studienzeiten werden im Rahmen der Rentenberechnung höher bewertet. Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten mit Kinderberücksichtigungszeiten sind deutlich höher als Renten von Kinderlosen mit vergleichbaren Erwerbsbiografien. Und durch die Rentenreform 2001 wurden die kindbezogenen Familienleistungen noch erweitert: Erziehende erhalten während der ersten zehn Lebensjahre des Kindes eine Aufwertung ihrer Rentenanwartschaften von bis zu 50 Prozent, wenn ein unterdurchschnittlicher Verdienst – etwa wegen Teilzeitarbeit – erzielt wird.
Im Ergebnis führen alle diese Leistungen dazu, dass Familien bereits heute für eine geringere Beitragsbelastung relativ höhere Leistungen erhalten als Kinderlose."
(Rheinischer Merkur v. 10.04.2003)

Desweiteren weist MEURER darauf hin, dass Kinderlose auch über Steuern einen Beitrag zur Finanzierung der Erziehungszeiten leisten:

Nein, Familien werden bereits enorm begünstigt

"Seit Juni 1999 werden die Beiträge für Kindererziehungszeiten durch den Bund entrichtet – in diesem Jahr 11,9 Milliarden Euro. Da diese Mittel aus Steuereinnahmen finanziert werden, tragen auch hier Kinderlose zur Finanzierung bei. Ein weiterer Teil der Familienleistungen wird aus dem Finanzaufkommen der Rentenversicherung finanziert, das ebenfalls unter Beteiligung von Versicherten ohne Kinder aufgebracht wird."
(Rheinischer Merkur v. 10.04.2003)

Kindererziehung ist kein Garant dafür, dass die Kinder später Beitragszahler werden

Die Rentenversicherung ist der falsche Ort für einen Familienlastenausgleich, weil nicht alle Kinder auch später Beitragszahler werden. Weder Beamte noch Selbständige zahlen Beiträge und wer auswandert, der kann zur Finanzierung auch nicht herangezogen werden.

Das Modell berücksichtigt Biografien jenseits des Normallebenslauf nicht ausreichend

Altersarmut ist keine Angelegenheit der Vergangenheit, sondern die Veränderungen der letzten 30 Jahren führen dazu, dass die Altersarmut wiederkehrt. Bei Christoph BUTTERWEGGE und Michael KLUNDT heißt es dazu:

Die Demografie als Ideologie und Mittel sozialpolitischer Demagogie?

"Aufgrund der Zunahme diskontinuierlicher Erwerbsverläufe, der Kürzungen im Sozialbereich (Wegfall der originären Arbeitslosenhilfe, Verringerung der Beiträge zur Rentenversicherung, welche die Bundesanstalt für Arbeit entrichtet, Senkung des Rentenniveaus und Teilprivatisierung der Altersvorsorge), aber auch von Scheidungen und der Anzahl unzureichend gesicherter Frauen dürfte sich die Struktur der Armutspopulation künftig wieder mehr in Richtung der Senior(inn)en verschieben. Infolge neuerer Entwicklungstendenzen im Bereich der Ökonomie (Arbeitsmarkt), der Reproduktion (Zerfall der »Normalfamilie«) und der Sozialpolitik (Leistungskürzungen) sind wohl »vermehrt Abstiege aus gesicherten Zonen in prekäre Einkommenslagen« zu erwarten."
(aus: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit 2002, S.66)

Männliche Singles als Reformverlierer

In einem Interview mit der Berliner Zeitung (09.08.2003) hat Bert RÜRUP den männlichen Singles bei der Rente eine Rendite, die gegen Null geht, prophezeit. Männliche Alleinlebende gehören im Gegensatz zu allein lebenden Frauen bereits heutzutage überproportional zu den Geringverdienern (HRADIL 1995). Einige Soziologen gehen von einem Männerüberschuss aus, der für Partnerlose im mittleren Lebensalter die Chancen auf eine Normalfamilie verringert (z.B. Thomas KLEIN). In seinem Buch Generation Golf zwei beschreibt Florian ILLIES die Ängste seiner Generation:

Generation Golf zwei

"Die 68er befinden sich zurzeit im Stadium eines gefährlichen Selbstbewusstseins. Bis auf Heinz sehen alle Männer aus wie Richard Chamberlain in Dornenvögel, wie Lehrer Doktor Specht oder wie Ulrich Wickert und werden plötzlich zu gefährlichen Konkurrenten um die schönsten Frauen, die sie uns in der Regel, braun gebrannt und charmant parlierend, beim Stehempfang ausspannen."
(2003, S.215)

Während ILLIES hier offensichtlich auf Michel HOUELLEBECQ anspielt, zeigen empirische Studien bisher, dass die alten Heiratsregeln, wonach innerhalb der gleichen Schicht geheiratet wird, auch im Neoliberalismus nicht außer Kraft gesetzt wurden (z.B. Heike WIRTH). Die Reformen auf dem Arbeitsmarkt mit verschärften Zumutbarkeitsregeln für Singles sowie drastische Einschnitte ins soziale Netz gepaart mit zunehmenden Belastungen, könnten zur Etablierung neuer Heiratsbarrieren führen. Hinzu kommt, dass Männer nach einer Trennung beim Kampf um die Erziehungsberechtigung für ein Kind rechtlich in der schlechteren Position sind. Eine Staffelung nach Kinderzahl könnte hier zusätzliche Konflikte bei Scheidungen bedeuten. Die Frage, wer das einzige Kind bei einer Scheidung zugesprochen bekommt, würde dann auch über die spätere Rentenhöhe mitentscheiden. Hans-Werner SINN lässt sich über "halbe Kinder" erst gar nicht aus.

Die Steuerwirkung ökonomischer Anreize ist nicht nachweisbar

Hans-Werner SINN behauptet erst gar nicht, dass seine Reform einen großartigen bevölkerungspolitischen Effekt hätte, sondern formuliert vage:

Wer keinen Nachwuchs hat, muss zahlen

"Manch ein bislang noch unschlüssiges Paar wird sich unter diesen Umständen vielleicht doch für Kinder entscheiden"
(FTD 29.12.2002).

Seine Beispiele für erfolgreiche Anreize können genauso gut mit kurzfristigen Verschiebungen durch vorgezogene Geburten erklärt werden, die langfristig keine grundsätzliche Veränderung des reproduktiven Verhaltens hervorgerufen haben. Ein monokausales Erklärungssystem wird dem Problem nicht gerecht. Ein nachhaltig und langfristig geändertes Geburtenverhalten gibt es in keinem westlichen Industrieland. Selbst Frankreich ist von der "bevölkerungspolisch korrekten" Vermehrung noch weit entfernt und die USA haben ihr jetziges Geburtenniveau auch erst vor kurzem erreicht.           

Die Anpassung des Rentensystems wäre auch ohne Einstieg in die private Altersvorsorge möglich gewesen

Norbert REUTER hat eine Alternative zur Kapitaldeckung aufgezeigt, die Geringverdiener weniger benachteiligt:

Generationengerechtigkeit als Richtschnur der Wirtschaftspolitik?

"Hätte man die bewährte umlagefinanzierte Rente beibehalten, wäre aller Voraussicht nach im Jahr 2030 mit einem Arbeitnehmeranteil von 11,8 Prozent das bisherige Leistungsspektrum bei paritätischer Finanzierung und einem Rentenniveau von rund 69,5 Prozent finanzierbar gewesen. Dagegen sind die mit dem Aufbau eines zusätzlichen Kapitalstocks verbundenen Risiken (nachfolgende nachlassende binnenwirtschaftliche Nachfrage, Kapitalexport, Inflation von Vermögenstiteln, Währungsturbulenzen, Börsencrashs etc. ) kaum kalkulierbar. Hätten sich unter Beibehaltung des grundlos diskreditierten Umlageverfahrens tatsächlich unvorhergesehene Belastungen der Beitragszahler/innen ergeben, wäre das System - etwa durch Erweiterung der Versicherungspflicht auf Vermögenseinkommen (»Schweizer Modell«), An- oder Aufhebung von Versicherungspflichtgrenze und Einbeziehung neuer Beschäftigtengruppen - flexibel genug gewesen, auf derartige Probleme zu reagieren."
(aus: Kinderarmut und Generationengerechtigkeit 2002, S.97)

Damit sind zwar nicht alle Einwände gegen den Rentenvorschlag abgehandelt, aber die zentralen Kritikpunkte der bisherigen Debatte sind genannt worden.

Fazit

Fasst man das Gesagte zusammen, dann bleibt festzuhalten, dass die Rente nach Kinderzahl weder den Eltern hilft, noch Kinderlose dazu anregt Kinder zu bekommen. Eltern wäre mehr damit gedient, wenn eine Infrastruktur die Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser ermöglichen würde. Dies wäre eine Sache der Steuerfinanzierung, bei der nicht nur die Beitragszahler im Rentensystem, sondern alle Erwachsenen ihren Beitrag leisten müssten. Kinderlosigkeit hat vielfältige Ursachen, die mit ökonomischen Anreizen nicht zu beheben sind. Die Staffelung nach Kinderzahl könnte sogar kontraproduktiv sein. Ein Klima der Kinderlosenfeindlichkeit könnte das Entstehen einer Single-Bewegung fördern und erst jene Verhältnisse erzeugen, die heute schon Singles unterstellt werden. Bisher sind Singles im Gegensatz zu Familien nicht organisiert. In anderen Ländern ist man da weiter. Singles sind hierzulande eine sozialstatistische Kategorie, aber keine soziale Gruppe. Dies könnte sich ändern. Wem wäre aber gedient mit einem Krieg zwischen Singles und Familien? Verlierer wären am Ende beide Seiten.

Die Single-Lüge - Das Buch zur Debatte

"Dies ist die erste grundlegende Auseinandersetzung mit dem nationalkonservativen Argumentationsmuster, das zunehmend die Debatte um den demografischen Wandel bestimmt. Hauptvertreter dieser Strömung sind Herwig Birg, Meinhard Miegel, Jürgen Borchert und Hans-Werner Sinn. Die Spannbreite der Sympathisanten reicht von Frank Schirrmacher bis zu Susanne Gaschke. Als wichtigster Wegbereiter dieses neuen Familienfundamentalismus muss der Soziologe Ulrich Beck angesehen werden.
          
 Es wird aufgezeigt, dass sich die nationalkonservative Kritik keineswegs nur gegen Singles im engeren Sinne richtet, sondern auch gegen Eltern, die nicht dem klassischen Familienverständnis entsprechen."

 
     
 
       
       
   

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Update: 23. November 2018