|
Einführung
Die Rente wird seit Jahrzehnten wegen des
demografischen Wandels vor dem Kollaps gesehen. Der
Geburtenrückgang und der Anstieg der Lebenserwartung gelten als
jene Faktoren, die das Rentensystem bedrohen. Es sind jedoch in
der Regel die unbeachteten Nebenfolgen von Entwicklungen, die
wirkliche Sprengkraft besitzen. Auf dieser Website wird davon
ausgegangen, dass es gerade die nicht-demografischen Faktoren
sind, die wirklich bedrohlich sein können. Man könnte das
Problem mit Demografiepanik bezeichnen und die Nuller Jahre mit
ihrer Hysterie war nur ein Vorgeschmack auf das, was uns in den
1920er Jahren bevorsteht.
Die kommende
Demografiepanik speist sich aus drei Quellen, deren Auswirkungen
teilweise bereits seit den 1990er Jahren beobachtet werden
können und die durch selbstverstärkende Effekte befeuert werden:
Renditegier, Angst vor Altersarmut und die Eigengesetzlichkeiten
der Mechanismen im Rentensystem. Zu dieser die Demografiepanik
begünstigenden Faktoren kommen weitere nicht-demografische
Faktoren hinzu, die als Rahmenbedingungen die Demografiepanik
weiter befeuern können: der Wandel des Arbeitsmarktes, die
Entwicklung der Kapital- und Immobilienmärkte, der Wandel des
Parteiensystems und nicht zuletzt die Entstehung der neuen
Klassengesellschaft.
Diese sieben
nicht-demografischen Faktoren sind weit bedeutender für die
Entwicklung des gesetzlichen Rentensystems als die
Geburtenentwicklung und die Entwicklung der Lebenserwartung. Auf
single-generation.de wurde bereits im Jahr 2014 gefragt:
Die Rente vor dem Kollaps wegen dem Geburtenrückgang und der
steigenden "Altenlast" in Deutschland? Die Antwort lautet:
Die
Geburtenentwicklung wurde und wird zu negativ beurteilt.
Alle mittlere Varianten der Bevölkerungsvorausberechnungen der
vergangenen Jahrzehnte, die als wahrscheinlichste Entwicklungen
ausgegeben wurden, gingen von einer weit geringeren Zahl von
Lebendgeborenen für die Jahre 2020, 2025 oder 2030 aus, als dies
tatsächlich der Fall sein wird. Auch die Zuwanderung wurde in
der Regel zu niedrig angesetzt und die
Entwicklung der Lebenserwartung driftet eher auseinander,
statt weiter in dem Maße zu steigen wie das vor Jahren noch der
Fall war. Ökonomen leugnen - mit Hilfe der Amtsstatistiker -
immer noch diese demografischen Entwicklungen und versuchen
diese stattdessen mit Begriffen wie "demografisches
Zwischenhoch" oder gar "demografische Pause" wegzudiskutieren.
Die Auswirkungen dieser Leugnung werden erst langsam als
Erzieher- und Lehrermangel sichtbar.
Allen voran der neoliberale Musterknabe Sachsen. Dort zeigt
sich auch der Wandel des Parteiensystems am deutlichsten. Die
Rechten, allen voran die AfD, könnten dort bei der Landtagswahl
im Herbst die lange Zeit absolutistisch regierende CDU und ihren
Juniorpartner SPD aus der Regierung jagen. Die Leugnung des
Geburtenanstiegs hat auf viele Bereiche fatale Auswirkungen und
ist schlimmstenfalls sogar in der Lage den Geburtenanstieg zu
bremsen. Auch das hätte dann nicht-demografische Ursachen!
Welche
selbstverstärkende Effekte befeuern nun die Demografiepanik?
1) Renditegier: Die Renditegier ist unter Rot-Grün Ende der
1990er Jahre befeuert worden, um die Teilprivatisierung der
Alterssicherung durchzusetzen. Sie wurde zudem durch die New
Economy-Goldgräberstimmung befeuert. Beispielhaft ist ein
Artikel von Axel BÖRSCH-SUPAN, einem der zentralen Akteure beim
Umbau der Alterssicherung.
Das Festhalten am Umlageverfahren gefährdet den
Generationenvertrag - Kapitaldeckung ist möglich und vorteilhaft
hieß 1997 der Untertitel eines Beitrags, in dem der Ökonom mit
Rendtievorteilen für die Kapitaldeckung plädierte:
Eine umfassende
Verpflichtung zur Solidarität
"Um während eines
40jährigen Erwerbslebens das Deckungskapital für eine
Rente auf dem heutigen Niveau zu sammeln, ist bei einer
Kapitalrendite von 5 Prozent eine Sparquote von 4,7
Prozent notwendig. Im Vergleich mit dem derzeitigen
Beitragssatz von mehr als 20 Prozent würden unsere Kinder
also nicht lange fackeln, wenn sie wählen könnten."
(1997, S.39)
|
Finanzielle Freiheit ist das
Schlagwort, das in dem Medien seit einigen Jahren unter dem
Stichwort FIRE (Abkürzung für "Financial Independence, Retire
Early") in Umlauf gebracht wird. Übersetzt wird das als
"finanzielle Unabhängigkeit, frühe Rente" (vgl. "Urlaub für
immer", Handelsblatt 01.02.2019), wobei der Begriff Rente
nicht die staatliche Rente meint, sondern eigentlich mit
"Rentier" übersetzt werden müsste: Finanzielle Unabhängigkeit,
frühzeitig Rentier wäre also die korrekte Übersetzung, was aber
nicht politisch korrekt im Sinne der Medien ist. Bei
Wikipedia wird Rentier folgendermaßen definiert:
"Person, die von regelmäßigen
Zahlungen aus in Aktien oder Anleihen angelegtem Kapital, der
Vermietung von Immobilien oder der Verpachtung von Land lebt."
Damit sind auch schon die
Möglichkeiten der alternativen Altersvorsorge zur staatlichen
Rentenversicherung genannt. Die deutsche Alterssicherung ist
mittlerweile ein Mix aus beiden Altersvorsorgestrategien:
Personen können danach unterschieden sind, ob sie eher Rentner
oder Rentier sind. Welche Form der Altersvorsorge sicherer ist,
das ist eine der großen Streitfragen, deren Lösung die
Weiterexistenz der Alterssicherung entscheidend prägen wird.
2) Angst vor Altersarmut: Die
Debatte um die Entwicklung der zukünftigen Altersarmut wird -
jenseits der demografischen Entwicklungen - von zwei konträren
Interessengruppierungen befeuert. Zum einen von Gewerkschaften,
Sozialverbänden und Linkspartei, die ein Interesse an der
Stabilisierung des Rentenniveaus eint. Zum anderen von der
Finanzdienstleistungsbranche, die ihr profitables
Geschäftsmodell durch "Vorsorge"- bzw. "Rentenlücken"
argumentativ absichert.
Ein besonders perfides
Beispiel kombiniert dabei Renditegier und Angst vor Altersarmut.
Exemplarisch steht dafür Bodo SCHÄFER, dessen 2016 erschienenes
Buch Rente oder Wohlstand heißt, dessen Untertitel die
Botschaft verkündet: Wer Sich auf die Rente verlässt, wird
niemals finanziell frei! Gemäß SCHÄFER droht sogar
Spitzenverdienern die Altersarmut:
Rente oder
Wohlstand
"Frau
U. verdient weit über der Beitragsbemessungsgrenze,
also über demjenigen Betrag, auf den
Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen. Mit
anderen Worten: Frau U. gehört zu den Besserverdienenden.
Sie ist 38 Jahre alt und möchte wissen, wie viel Rente sie
erwarten kann. In ihrer Renteninformation erfährt sie: Bis
jetzt hat sie 460,35 Euro Anwartschaft. Und wenn sie so
weiterverdient, dann wird sie mit 65 Jahren, ohne
Berücksichtigung von Rentenanpassungen, 1.885,73 Euro
erhalten.
(...).
Frau U. hat (...) eine Inflation von 3 Prozent pro Jahr
unterstellt.
Die errechnete Rente von 1.885 Euro hätte in 27 Jahren
(bis Frau U. 65 Jahre alt ist) nur noch eine Kaufkraft von
828 Euro. Wenn Frau U. 75 Jahre alt wäre, hätte die Rente
nur noch eine Kaufkraft von 610 Euro.
Damit würde Frau U. unter die Armutsgrenze fallen.
(...).
Bald setzt zudem erst der demografische Faktor ein. Von da
ab sind Rentenanpassungen nach unten zu erwarten.
Das heißt, die Rente wird jedes Jahr um einen bestimmten
Prozentsatz gekürzt. Tatsächlich ist es bereits
beschlossene Sache, die Rente um 30 Prozent zu kürzen.
(...).
Wie würde sich eine negative Anpassung von 1,5 Prozent pro
Jahr auswirken? Das würde für Frau U. bedeuten, sie könnte
mit 65 Jahren lediglich eine Rente von 549 Euro erwarten -
nach heutiger Kaufkraft, (...) wenn sie 75 Jahre alt ist
(...) ergibt sich sogar nur ein Betrag von 349,29 Euro."
(2016, S.87ff.)
|
Wessen Einkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze liegt, der gehört nicht nur zu den
Besser-, sondern zu den Spitzenverdienern in Deutschland.
Folgende Werte wurden gemäß Bundesregierung festgelegt:
Tabelle: Beitragsbemessungsgrenze
Bruttomonatslohn in der allgemeinen
Rentenversicherung |
Jahr |
West |
Ost |
2014 |
5.950 Euro |
5.000 Euro |
2015 |
6.050 Euro |
5.200 Euro |
2016 |
6.200 Euro |
5.400 Euro |
|
Quelle:
Rentenversicherung in Zeitreihen,
Oktober 2016, S.264 |
Nach Angaben der Deutschen
Rentenversicherung hatten im Jahr 2014 von ca. 24,4 Millionen
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten in Westdeutschland
lediglich 1,3 Millionen ein Einkommen jenseits der
Beitragsbemessungsgrenze. Das war gerade einmal ein Anteil von
ca. 5,5 %. In Ostdeutschland waren es von 4,8 Millionen nur ca.
136.000 Menschen, also rund 2,8 % (vgl. Rentenversicherung in
Zeitreihen, Oktober 2016, S.32).
Betrachtet man nur die Frauen, dann zeigt sich: In West und
Ost zusammen gab es 2014 noch nicht einmal 200.000 Frauen, die
ein Entgelt jenseits der Beitragsbemessungsgrenze hatten. "Weit
darüber" hieße, dass Frau U. eine Topmanagerin sein müsste.
Allein schon dies zeigt, dass das Beispiel von SCHÄFER völlig
weltfremd ist, aber dem Zeitgeist Demografiepanik zuarbeitet.
3) Eigengesetzlichkeiten der
Mechanismen im Rentensystem: Mit den Rentenreformen nach der
Jahrtausendwende wurden mehr und mehr postdemokratische Elemente
in die gesetzliche Rentenversicherung eingebaut, die durch ihre
Implementierung eine Eigendynamik entwickeln können, die die
Demografiepanik zusätzlich befeuern können. Dazu gehören die
Entgeltumwandlung, der Riesterfaktor und der Demografiefaktor in
der Rentenanpassungsformel sowie die Möglichkeiten der
freiwilligen Einzahlungen. Diese vier Faktoren schwächen zum
einen die gesetzliche Rentenversicherung gegenüber der
betrieblichen bzw. privaten Altersvorsorge und zum anderen
wirken sie als Umverteilungspolitik von unten nach oben, weil
sie Besserverdienende und Vermögende privilegieren.
a) Entgeltumwandlung: Diese Form der Förderung der betrieblichen
Altersvorsorge schmälert nicht nur die Rentenanwartschaften
derjenigen, die damit ihre betriebliche Altersvorsorge
finanzieren, sondern schädigt auch das gesamte Kollektiv der
Rentenbeitragszahler, ganz abgesehen davon, dass es auch andere
Sozialleistungen schmälert.
b) Riesterfaktor: Dieser Dämpfungsmechanismus unterstellt, dass
jeder Beitragszahler in einer festgelegten Höhe zusätzlich in
die private Altersvorsorge einzahlt, um den Lebensstandard zu
halten. Der Faktor richtet sich nicht nach den tatsächlichen
Gegebenheiten, sondern schreibt fiktive Gegebenheiten fest, die
in der Vergangenheit von der Realität abgewichen sind. Auch für
die Zukunft ist ungewiss, ob diese Gegebenheiten realisiert
werden können.
c) Demografiefaktor: Dieser Faktor soll den demografischen
Wandel angemessen im Rentensystem abbilden. Negative
Entwicklungen schlagen sich genauso nieder wie positive
Entwicklungen beim Verhältnis der Beitragszahler zu den
Rentenempfängern. Inwiefern dieser Faktor das abbildet, was er
zu abbilden beansprucht, wäre eine empirische Frage, die jedoch
nicht gestellt wird, sondern politischen Entscheidungen folgt.
d) Freiwillige Einzahlungen: Mit dieser Möglichkeit wird die
Renditegier zum Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung,
was das Äquivalenzprinzip pervertiert. Besserverdienende und
Vermögende können damit die Rentenkasse als Sparkasse
missbrauchen. In Zeiten, in denen die eigentlich versprochene
hohe Rendite der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
ausbleibt, wird der Rentenkasse damit eine zusätzliche -
nicht-demografische Bürde! - auferlegt, die zusammen mit den
anderen drei Faktoren die Rentenversicherung in einem Abwärtssog
reißen kann.
In dieser Bibliographie
sollen deshalb jene öffentlichen Debatten dokumentiert werden,
in denen jene nicht-demografischen Aspekte zur Sprache kommen,
die die gesetzliche Rentenversicherung gefährden.
Tabelle: Chronologie
der Rentengesetzgebung 2001 - 2015 |
Nr. |
Erlassen am: |
Gesetz |
Inkrafttreten |
1 |
31.03.2001 |
Gesetz zur
Ergänzung des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen
Rentenversicherung und zur Förderung eines
kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens
(Altersvermögensergänzungsgesetz)
INHALT: Änderung der Rentenanpassungsformel
(Riester-Faktor), Absenkung des Rentenniveaus,
Einschränkungen bei der Hinterbliebenenrente |
01.01.2002 |
2 |
26.06.2001 |
Gesetz zur Reform
der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung
eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens
(Altersvermögensgesetz)
INHALT: Geförderte private und betriebliche Vorsorge
als Teilersatz der Leistungen der umlagefinanzierten
Rentenversicherung |
01.01.2002 |
3 |
26.06.2001 |
Gesetz
über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung
INHALT: Einführung einer besonderen Grundsicherung für
Ältere - mit abweichenden Regelungen gegenüber der
Sozialhilfe |
01.01.2003 |
4 |
20.12.2001 |
Gesetz zur
Bestimmung der Schwankungsreserve in der
Rentenversicherung
INHALT: Absenkung der Schwankungsreserve |
01.01.2002 |
5 |
23.12.2002 |
Gesetz zur
Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Krankenversicherung und in der gesetzlichen
Rentenversicherung
(Beitragssatzsicherungsgesetz)
- Artikel 2
INHALT: Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen
Rentenversicherung auf 19,5%, Anhebung der
Beitragsbemessungsgrenze |
01.01.2003 |
6 |
23.12.2002 |
Zweites Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
INHALT: Möglichkeit, auf die Befreiung von der
Beitragspflicht zu verzichten und den hälftigen
Rentenversicherungsbeitrag zu tragen, um negative
Wirkungen auf die Rentenanwartschaften zu vermeiden |
01.04.2003 |
7 |
27.12.2003 |
Drittes Gesetz zur
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze
INHALT: Verschiebung der Rentenauszahlung auf das
Monatsende |
01.01.2004 |
8 |
27.12.2003 |
Zweites Gesetz zur
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und
anderer Gesetze
INHALT: Aussetzung der Rentenanpassung 2004, volle
Beitragszahlung für die Pflegeversicherung, Absenkung
der Schwankungsreserve |
01.01.2004 |
9 |
29.12.2003 |
Haushaltsbegleitgesetz 2004 - Artikel 22
INHALT: Kürzung des Bundeszuschusses zur
Rentenversicherung |
01.01.2004 |
10 |
05.07.2004 |
Gesetz zur
Neuordnung der einkommenssteuerrechtlichen Behandlung
von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen
(Alterseinkünftegesetz) |
01.01.2005 |
11 |
21.07.2004 |
Gesetz zur
Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der
gesetzlichen Rentenversicherung
(RV-Nachhaltigkeitsgesetz)
INHALT: Weitere Begrenzung der Rentendynamik durch
Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die
Rentenanpassungsformel |
01.07.2005 |
12 |
09.12.2004 |
Gesetz zur
Organisationsreform der gesetzlichen
Rentenversicherung
INHALT: Neue Organisationsstruktur der gesetzlichen
Rentenversicherung, Überwindung der Trennung zwischen
Angestelltenversicherung und
Arbeiterrentenversicherung |
01.01.2005 |
13 |
03.08.2005 |
Gesetz zur Änderung
des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
INHALT: Einmaliges Vorziehen des Fälligkeitstermins
der Beitragszahlung |
01.01.2006 |
14 |
24.03.2006 |
Gesetz zur Änderung
des Zweiten Buches SGB und anderer Gesetze - Artikel 2
INHALT: Kürzung der Rentenversicherungsbeiträge für
ALG II-Empfänger |
01.01.2007 |
15 |
15.06.2006 |
Gesetz über die
Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli
2006
INHALT: Keine Rentenanpassung zum 01. 07. 2006, keine
neuen aktuellen Rentenwerte |
23.06.2006 |
16 |
29.06.2006 |
Haushaltsbegleitgesetz 2006 - Artikel 11
INHALT: Erhöhung der Arbeitgeber-Pauschalbeiträge für
geringfügig Beschäftigte |
01.07.2006 |
17 |
02.12.2006 |
Gesetz zur Änderung
des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze -
Artikel 1 und 5
INHALT: Finanzierung Pensions-Sicherungsverein; Keine
Auswirkung mehr der "Ein-Euro-Jobs" auf die Berechnung
der Rentenanpassung |
03.06.2006 |
18 |
21.12.2006 |
Beitragssatzgesetz
2007
INHALT: Ab 2007 wird der Beitragssatz zur allgemeinen
Rentenversicherung von 19,5% auf 19,9% erhöht |
01.01.2007 |
19 |
19.04.2007 |
Gesetz zur
Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer
Menschen
INHALT: Während des gesamten Förderzeitraumes werden
die Rentenversicherungsbeiträge auf 90% des für das
Arbeitslosengeld maßgeblichen Bemessungsentgelts
aufgestockt. |
01.01.2008 |
20 |
20.04.2007 |
Gesetz zur
Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische
Entwicklung und zur Stärkung der
Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung
(RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz)
INHALT: Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre
von 2012 bis 2029, entsprechende Anhebung vorgezogener
Altersgrenzen und abschlagsfreier
Erwerbsminderungsrenten |
01.01.2012 |
21 |
10.12.2007 |
Gesetz zur
Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
INHALT: Entgeltumwandlung als dauerhafte Regelung,
Absenkung des Lebensalters für die Unverfallbarkeit
von Betriebsrentenansprüchen, Anhebung der
Kinderzulage für die "Riester-Rente" |
01.01.2008 |
22 |
08.04.2008 |
Siebtes Gesetz zur
Änderung des SGB III und anderer Gesetze
INHALT: Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen auf die
Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) |
01.01.2008 |
23 |
26.06.2008 |
Rentenanpassung
2008
INHALT: Veränderung der Rentenanpassungsformel
- Der Anstieg der sog. Riester-Treppe wird bei den
Rentenanpassungen in der Jahren 2008 und 2009
ausgesetzt. Die Rentenanpassungen fallen dadurch höher
aus.
- Die Begrenzung der Rentenanpassung unterhalb des
Lohnanstiegs (Wirkung der dritten und vierten Stufe
des Riester-Faktors) wird in den Jahren 2012 und 2013
nachgeholt. |
01.07.2008 |
24 |
26.06.2008 |
Drittes Gesetz zur
Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
INHALT: Rentengarantie - Vermeidung von
Rentenkürzungen |
01.07.2008 |
25 |
|
Rentenanpassung
2009 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung |
01.07.2009 |
26 |
|
Rentenanpassung
2010 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Keine Rentenanpassung zum 01.07.2010, keine
neuen aktuellen Rentenwerte |
01.07.2010 |
27 |
09.12.2010 |
Haushaltsbegleitgesetz 2011 - Artikel 19
INHALT: Streichung der Rentenversicherungsbeiträge von
Bezieher von ALG II (Artikel 19) |
01.01.2011 |
28 |
|
Rentenanpassung
2011 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung |
01.07.2011 |
29 |
|
Beitragssatzverordnung 2012
INHALT: Absenkung des Beitragssatzes zur allgemeinen
Rentenversicherung von 19,9% auf 19,6%. |
|
30 |
|
Rentenanpassung
2012 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung |
01.07.2012 |
31 |
05.12.2012 |
Gesetz zu
Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
INHALT: Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 450
Euro, Spannweite der Minijob-Zone zwischen 450 und 850
Euro, opt-out statt opt-in Regelung bei der
Rentenversicherungspflicht |
01.01.2013 |
32 |
05.12.2012 |
Beitragssatzgesetz
2013
INHALT: Der Beitragssatz zur gesetzlichen
Rentenversicherung wird ab 01.01.2013 von 19,6 % auf
18,9 % abgesenkt. Der Anstieg der
Nachhaltigkeitsrücklage (bis 2003 als
Schwankungsreserve bezeichnet) auf über 150 % einer
Monatsausgabe macht das möglich |
01.01.2013 |
33 |
20.12.2012 |
Haushaltsbegleitgesetz 2013 - Artikel IV und V (SGB
VI)
INHALT: Der (allgemeine) Bundeszuschuss an die
Rentenversicherung wird im Jahr 2013 um 1 Mrd. Euro
und in den Jahren 2014 bis 2016 um jeweils 1,25 Mrd.
Euro gekürzt. |
01.01.2013 |
34 |
24.06.2013 |
Gesetz zur
Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten
Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz)
INHALT: Einführung eines Produktinformationsblatts
über geförderte Altersvorsorgeprodukte, Begrenzung der
Wechselkosten bei Riester-Verträgen, steuerliche
Förderung einer Absicherung gegen Berufs- und
Erwerbsunfähigkeit |
01.07.2013 |
35 |
|
Rentenanpassung
2013 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung |
01.07.2013 |
36 |
26.03.2014 |
Gesetz zur
Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen
Rentenversicherung für das Jahr 2014
INHALT: Festsetzung des Beitragssatzes zur GRV auf
18,9 % im Jahr 2014 |
01.01.2014 |
37 |
23.06.2014 |
Rentenversicherungs-Leistungsverbesserungsgesetz
INHALT: Abschlagsfreie Altersrente ab 63, Mütterrente,
Ausweitung der Zurechnungszeiten |
01.07.2014 |
38 |
|
Rentenanpassung
2014 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung |
01.07.2014 |
39 |
|
Rentenanpassung
2015 (Rentenwertbestimmungs-Verordnung)
INHALT: Neuer aktueller Rentenwert und Rentenanpassung |
01.07.2015 |
40 |
21.12.2015 |
Gesetz zur
Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie
INHALT: Abbau von Mobilitätshindernissen für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich aus
Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung
(insbesondere Dauer der Anwartschaftszeit, bevor
betriebliche Altersvorsorgebeiträge portabel werden)
ergeben können. |
01.01.2018 |
|
Quelle:
Gerhard Bäcker: Chronologie gesetzlicher Neuregelungen,
April 2016 |
Tabellen
zur Entwicklung der gesetzlichen Rente und Altersvorsorge
Tabelle: Zusammensetzung des Alterseinkommens
in fünf Ländern (FAS 26.10.2003)
Tabelle: Notwendige
Altersvorsorge bei 70 Prozent des Nettoeinkommens zu
Rentenbeginn der Geburtsjahrgänge 1950, 1960, 1970 und
1980 (FAS 25.12.2003)
Tabelle: Vergleich der IWG-Szenarien zur Entwicklung der
Standardbruttorenten mit der tatsächlichen Entwicklung (FAS
22.01.2006)
Tabelle: Prozentanteil der gesetzlichen Rente vom letzten
Bruttoeinkommen in Westdeutschland für 1944 - 1989 Geborene
(Vorsorgeatlas 2009; FAS 17.06.2009)
Tabelle: Rentenlücken, die durch private Altersvorsorge
gefüllt werden müssen (FAS 17.06.2009)
Tabelle:
Tabelle:
Tabelle:
|
|