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Kommentierte Bibliografie

 
       
   

Der lange Weg zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

 
       
   

Eine Bibliografie der Debatte um die Renteneinheit (Teil 2)

 
       
     
   
     
 

Vorbemerkung

Diese kommentierte Bibliografie behandelt einen Teilaspekt der Rentendebatte, die auf dieser Website bereits im Mittelpunkt verschiedener Bibliografien und Themenbeiträge stand. Im Beitrag Unsere Zukunft, unsere Rente geht es um die ganze Bandbreite der aktuellen Rentendebatte seit dem Frühjahr 2016. Die kommentierte Bibliografie Die Rente vor dem Kollaps wegen dem Geburtenrückgang und der steigenden "Altenlast" in Deutschland? stellt die Rentendebatte seit Mitte der 1970er Jahre in den Kontext der demografischen Entwicklung, wobei den nicht-demografischen Komponenten eine bedeutendere Rolle für die Rentenentwicklung zugeschrieben wird. Der Beitrag Mythen und Fakten über die "Altenlast" klärt über die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland auf.

Die Ostrentenangleichung gehört in dieser Sicht auch zu den nicht-demografischen Faktoren der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, denn mit der Wiedervereinigung wurden der gesetzlichen Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben zugewiesen, die fast vollständig den Beitragszahlern aufgebürdet wurden. Die Renteneinheit als Symbolpolitik der Großen Koalition, die mittels Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz bewerkstelligt werden soll, gehört in diese Tradition der Belastung der Beitragszahler durch eine neoliberale Rentenpolitik, die auf die Schwächung der gesetzlichen Rente abzielt, um die Kapitaldeckung weiter stärken zu können, obwohl die Kollateralschäden dieser Vorgehensweise unübersehbar sind.

Kommentierte Bibliografie (Teil 2: 2000 - 2009)

2000

BUNDESREGIERUNG (2000): Rentenversicherungsbericht 2000 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 14/4730 v. 24.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 1999 bis 2004 (S.30f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.1999 48,29 DM 42,01 DM 87,0 %
01.07.2000 48,58 DM 42,26 DM 87,0 %
01.07.2001 49,60 DM 41,15 DM 87,0 %
01.07.2002 50,52 DM 43,95 DM 87,0 %
01.07.2003 51,58 DM 44,87 DM 87,0 %
01.07.2004 52,73 DM 45,87 DM 87,0 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2000, Übersicht C 1, S.83

Bei der Entwicklung des Rentenwertes bis 2004 beruft sich der Rentenversicherungsbericht auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:

"Grundlage für die Ermittlung der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2004 bilden die Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung unter Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der Rentenanpassung zum Juli 2000 in den alten und neuen Bundesländern."
(2000, S.30)

Der Rentenversicherungsbericht nennt zwei mögliche Entgeltentwicklungsvarianten, wobei nur die erste Variante in der Übersicht C 1 dargestellt wird: 

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Bundesländern beträgt im gesamten Zeitraum 87 v. H. Dies liegt allein an den gleichen Anpassungen Ost und West, die aus gleichen Annahmen für die Entgeltentwicklung Ost und West in den Jahren 2001 bis 2004 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten und in den neuen Bundesländern um insgesamt rd. 9,2 v. H."
(2000, S.31)

"Folgt man – abweichend von den oben beschriebenen Entgeltannahmen – dem Trend der Vergangenheit und nimmt für die neuen Bundesländer ab 2001 eine um 0,5 Prozentpunkte höhere Entgeltentwicklung als für die alten Bundesländer an, so erhöht sich der aktuelle Rentenwert im Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 1. Juli 2004 in den alten Bundesländern um 8,9 v. H. und in den neuen Bundesländern um 10,4 v. H. Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Bundesländern erhöht sich dann von 87,0 v. H. in 1999 auf 88,3 v. H. in 2004."
(2000, S.31)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.1999 2.007,90 DM 1.741,11 DM 86,7 %
01.07.2000 2.019,96 DM 1.752,42 DM 86,8 %
01.07.2001 2.062,37 DM 1.789,33 DM 86,8 %
01.07.2002 2.100,63 DM 1.822,50 DM 86,8 %
01.07.2003 2.144,70 DM 1.860,65 Euro 86,8 %
01.07.2004 2.192,52 DM 1.902,12 Euro 86,8 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2000, Übersicht C 2, S.83

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten werden Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente den unterschiedlichen Beiträgen zur Krankenversicherung zugeschrieben. Die geringfügige Änderung des Verhältniswertes ist der Annahme zur Lohnentwicklung (Variante 1) geschuldet:

"Das Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Bundesländern bleibt im betrachteten Zeitraum nahezu konstant und liegt zwischen 86,7 und 86,8 v. H. Der geringfügig niedrigere Verhältniswert der verfügbaren Eckrenten gegenüber dem Verhältniswert der aktuellen Rentenwerte beruht auf den höheren Krankenversicherungsbeiträgen in den neuen Bundesländern. Die verfügbare Eckrente in den alten Bundesländern steigt in dem Zeitraum von 2 008 DM um insgesamt 9,2 v. H. auf 2 193 DM. In den neuen Bundesländern erhöht sich die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum von 1 741 DM um 9,2 v. H. auf 1 902 DM."
(2000, S.31)

2001

BUNDESREGIERUNG (2001): Rentenversicherungsbericht 2001 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 14/7639 v. 23.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2000 bis 2005 (S.28f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2000 45,58 DM 42,26 DM 87,0 %
01.07.2001 49,51 DM 43,15 DM 87,0 %
01.07.2001 25,31 Euro 22,06 Euro 87,2 %
01.07.2002 25,88 Euro 22,60 Euro 87,3 %
01.07.2003 26,41 Euro 23,11 Euro 87,5 %
01.07.2004 26,93 Euro 23,61 Euro 87,7 %
01.07.2005 27,49 Euro 24,15 Euro 87,8 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2001, S.73

Bei der Entwicklung des Rentenwertes bis 2005 beruft sich der Rentenversicherungsbericht auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:

"Grundlage für die Ermittlung der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2005 bilden die Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung vom 25. Oktober 2001."
(2001, S.28)

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2006 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von 87,0 v. H. im Jahr 2000 auf 87,8 v. H. im Jahr 2005. Dies liegt an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2001 bis 2005 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 10,7 v. H. und den neuen Ländern um insgesamt rd. 11,8 v. H."
(2001, S.28)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2000 2.019,96 DM 1.752,42 DM 86,8 %
01.07.2001 2.057,51 DM 1.791,27 DM 86,8 %
01.07.2001 1.051,99 Euro 915,86 Euro 87,1 %
01.07.2002 1.073,76 Euro 937,68 Euro 87,3 %
01.07.2003 1.095,76 Euro 958,84 Euro 87,5 %
01.07.2004 1.117,33 Euro 979,58 Euro 87,7 %
01.07.2005 1.140,57 Euro 1.001,99 Euro 87,8 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2002, S.79

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten werden Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente den unterschiedlichen Beiträgen zur Krankenversicherung zugeschrieben:

"Das Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Ländern erhöht sich im betrachteten Zeitraum von 86,8 v. H. auf 87,8 v. H. Der geringfügig niedrigere Verhältniswert der verfügbaren Eckrenten gegenüber dem Verhältniswert der aktuellen Rentenwerte in den Jahren 2000 bis 2001 beruht auf den leicht höheren Krankenversicherungsbeiträgen in den neuen Ländern. Die verfügbare Eckrente in den alten Ländern steigt in dem Zeitraum von 2 020 DM (rd. 1 033 Euro) um insgesamt 10,4 v. H. auf 1141 Euro. In den neuen Ländern erhöht sich die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum von 1 752 DM (rd. 896 Euro) um 11,8 v. H. auf 1 002 Euro."
(2001, S.28)

2002

STEFFEN, Johannes  (2002): Die Anpassung der Renten in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Von der Rentenreform 1957 bis zum AVmEG, Bremen, Oktober

Im Kapitel 13 beschreibt Johannes STEFFEN die Angleichung der Bestandsrenten in der DDR zum 1. Juli 1990 und die Umwertung der Renten durch das Renten-Überleitungsgesetz zum 1. Januar 1992.

Kapitel 14 beschreibt die jährlichen Rentenanpassungen für Ostdeutschland in den Jahren 1991 bis 2002. (vgl. S.45ff.)

Außerdem gibt es detaillierte Beschreibungen zu den Modifikationen der Rentenanpassungen und damit der Bestimmung des aktuellen Rentenwertes.

BUNDESREGIERUNG (2002): Rentenversicherungsbericht 2002 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 15/110 v. 05.12.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2001 bis 2006 (S.78f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2001 49,51 DM 43,15 DM 87,2 %
01.07.2001 25,31 Euro 22,06 Euro 87,2 %
01.07.2002 25,86 Euro 22,70 Euro 87,8 %
01.07.2003 26,10 Euro 22,96 Euro 88,0 %
01.07.2004 26,45 Euro 23,32 Euro 88,2 %
01.07.2005 27,00 Euro 23,85 Euro 88,3 %
01.07.2006 27,60 Euro 24,42 Euro 88,5 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2002, S.78

Bei der Entwicklung des Rentenwertes bis 2006 beruft sich der Rentenversicherungsbericht auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:

"Grundlage für die Ermittlung der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2006 bilden die Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen Wirtschaftsentwicklung vom 31. Oktober 2002."
(2002, S.78)

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2006 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von 87,2 v. H. im Jahr 2001 auf 88,5 v. H. im Jahr 2006. Dies liegt an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2002 bis 2006 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 9,0 v. H. und den neuen Ländern um insgesamt rd. 10,7 v. H."
(2002, S.79)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2001 2.057,51 DM 1.791, 27 DM 87,1 %
01.07.2001 1.051,99 Euro 915,86 Euro 87,1 %
01.07.2002 1.072,35 Euro 941,32 Euro 87,8 %
01.07.2003 1.081,13 Euro 951,07 Euro 88,0 %
01.07.2004 1.095,63 Euro 965,98 Euro 88,2 %
01.07.2005 1.118,41 Euro 987,93 Euro 88,3 %
01.07.2006 1.143,27 Euro 1.011,54 Euro 88,5 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2002, S.79

Die Entwicklung der verfügbaren Eckrenten entwickelt sich gemäß Rentenversicherungsbericht wie die Rentenwerte:

"Das Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Ländern erhöht sich wie die aktuellen Rentenwerte im betrachteten Zeitraum von 87,1 v. H. auf 88,5 v. H. Die verfügbare Eckrente in den alten Ländern steigt in dem Zeitraum von 1 052 Euro (rd. 2 058 DM) um insgesamt 8,7 v. H. auf 1 143 Euro. In den neuen Ländern erhöht sich die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum von 916 Euro (rd. 1 791 DM) um 10,4 v. H. auf 1 012 Euro."
(2002, S.79)

2003

BUNDESREGIERUNG (2003): Rentenversicherungsbericht 2003 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 15/2144 v. 04.12.

Der Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2002 bis 2007 (S.58f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2002 25,86 Euro 22,70 Euro 87,8 %
01.07.2003 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2004 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2005 26,33 Euro 23,20 Euro 88,1 %
01.07.2006 26,65 Euro 23,53 Euro 88,3 %
01.07.2007 26,98 Euro 23,87 Euro 88,5 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2003, Übersicht C 1, S.79

Bei der Entwicklung des Rentenwertes bis 2007 beruft sich der Rentenversicherungsbericht auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:

"Grundlage für die Ermittlung der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2007 bilden für die Jahre 2003 und 2004 die Annahmen des Interministeriellen Arbeitskreises »Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen« vom 23. Oktober 2003 und für die Jahre 2005 bis 2007 die von den Ressorts am 28. April 2003 beschlossenen Eckwerte."
(2003, S.58)

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2007 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von 87,8 % im Jahr 2002 auf 88,5 % im Jahr 2007. Dies liegt an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2002 bis 2007 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 4,3 % und den neuen Ländern um insgesamt rd. 5,2 %."
(2003, S.58)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2002 1.072,35 Euro 941,32 Euro 87,8 %
01.07.2003 1.081,79 Euro 950,97 Euro 87,9 %
01.07.2004 1.074,14 Euro 944,24 Euro 87,9 %
01.07.2005 1.087,70 Euro 958,39 Euro 88,1 %
01.07.2006 1.105,71 Euro 976,26 Euro 88,3 %
01.07.2007 1.119,40 Euro 990,37 Euro 88,5 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2003, Übersicht C 2, S.79

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch Entwicklungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen nur ein geringer Zuwachs bei den Eckrenten erfolgt:

"Das Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Ländern erhöht sich wie die aktuellen Rentenwerte im betrachteten Zeitraum von 87,8 auf 88,5 %. Die verfügbare Eckrente in den alten Ländern steigt in dem Zeitraum von 1 072 Euro um insgesamt 4,4 % auf 1 119 Euro. In den neuen Ländern erhöht sich die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum von 941 Euro um 5,2 % auf 990 Euro. Der verhältnismäßig geringe Zuwachs ergibt sich hauptsächlich aus den geringeren Anpassungen durch die Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsfaktors sowie durch die vollständige Tragung des Beitrags zur PVdR durch die Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. April 2004. Im Gegenzug zu den Belastungen bei dem Beitrag zur PVdR werden die Rentner durch eine zeitnahe und individuelle Weitergabe von Beitragssatzänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der Maßnahmen im Gesundheitsmodernisierungsgesetz bereits ab dem Jahr 2004 profitieren. In der Summe steigen daher die verfügbaren Eckrenten in etwa so wie die aktuellen Rentenwerte."
(2003, S.58f.)

BUNDESREGIERUNG (2003): Antwort auf die Anfrage Neutralobjektive Daten und Informationen zur Altersrente, Bundestag-Drucksache 15/2142 v. 08.12.

Die Bundesregierung nimmt u.a. Stellung zur unterschiedlichen Beitragssatzprognose der Rentenversicherungsberichte 2002 und 2003:

"Unter den genannten Annahmen errechnet sich aktuell für 2004 bei gleichem Rechtsstand wie im Rentenversicherungsbericht 2002 ein Beitragssatz von 20,3 % statt 19,5 %. Der Hauptgrund hierfür ist die schwächere Entwicklung der für die Rentenfinanzen maßgeblichen gesamtwirtschaftlichen Eckwerte. Im Oktober letzten Jahres wurde eine Anhebung der Bruttolohn- und -gehaltssumme (BLG) für dieses Jahr von 2,4 % und für das kommende Jahr von 3,6 % angenommen. Jetzt wird für dieses Jahr Stagnation und für 2004 ein Zuwachs von 1,5 % angenommen. Durch die ungünstigere Entwicklung der BLG 2003 und 2004 ergeben sich Einnahmeausfälle von fast 10 Mrd. Euro, denen Mehreinnahmen bei den Beiträgen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) von rd. 1 Mrd. Euro gegenüber stehen. Damit verläuft die Entwicklung nach den heutigen Erwartungen in 2003 und 2004 ungünstiger als das selbst in der ungünstigsten Variante des letztjährigen Berichts angenommen wurde. Aus diesem Grund wurden die Beschäftigungsannahmen für den diesjährigen Bericht stärker gespreizt."

2004

BUNDESREGIERUNG (2004): Rentenversicherungsbericht 2004 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 15/4498 v. 01.12.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2003 bis 2008 (S.43f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2003 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2004 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2005 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2006 26,20 Euro 23,05 Euro 88,0 %
01.07.2007 26,73 Euro 23,55 Euro 88,1 %
01.07.2008 27,04 Euro 23,84 Euro 88,2 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2004, Übersicht C 1, S.43

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2008 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von 87,9 % im Jahr 2003 auf 88,2 % im Jahr 2008 (Übersicht C 1). Dies liegt an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2003 bis 2008 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 3,5 % und den neuen Ländern um insgesamt rd. 3,8 %."
(2004, S.43)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2003 1.081,79 Euro 950,97 Euro 87,9 %
01.07.2004 1.071,79 Euro 943,72 Euro 88,1 %
01.07.2005 1.064,00 Euro 936,36 Euro 88,0 %
01.07.2006 1.070,98 Euro 942,73 Euro 88,0 %
01.07.2007 1.093,24 Euro 963,18 Euro 88,1 %
01.07.2008 1.105,92 Euro 975,04 Euro 88,2 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2004, Übersicht C 2, S.44

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch identische Sozialversicherungsbeiträge keine Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente bestehen:

"Die Entwicklung der verfügbaren Eckrenten (Übersicht C 2) wird außer durch die Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes auch durch die Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die Rentnerinnen und Rentner zu leisten haben, beeinflusst. Nach den derzeitigen Einschätzung sind diese sowohl im Startjahr 2003 als auch im Endjahr 2008 in den alten und neuen Ländern gleich, sodass sich auch das Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Ländern wie die aktuellen Rentenwerte im betrachteten Zeitraum von 87,9 auf 88,2 % erhöht."
(2004, S.44)

2006

BUNDESREGIERUNG (2006): Rentenversicherungsbericht 2005 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 16/905 v. 09.03.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2004 bis 2009 (S.39f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2004 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2005 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2006 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2007 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2008 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2009 26,23 Euro 23,08 Euro 88,0 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2005, Übersicht C 1, S.40

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2009 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2004 auf 88,0 Prozent im Jahr 2009 (Übersicht C 1, siehe S. 40). Dies liegt an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2004 bis 2009 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 0,4 Prozent und in den neuen Ländern um insgesamt rd. 0,5 Prozent."
(2005, S.39)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2004 1.071,79 Euro 944,24 Euro 88,1 %
01.07.2005 1.066,06 Euro 939,20 Euro 88,1 %
01.07.2006 1.066,36 Euro 939,46 Euro 88,1 %
01.07.2007 1.066,36 Euro 939,46 Euro 88,1 %
01.07.2008 1.066,36 Euro 939,46 Euro 88,1 %
01.07.2009 1.070,44 Euro 943,96 Euro 88,2 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2005, Übersicht C 2, S.40

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente bestehen:

"Durch den niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im Jahr 2004 (13,9 Prozent im Vergleich zu 14,3 Prozent in den alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1 Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9 Prozent). Der Verhältniswert erhöht sich nach derzeitiger Einschätzung bis zum Endjahr 2009 auf 88,2 Prozent."
(2005, S.41)

BECK, Jürgen (2006): Überleitung von Rentenansprüchen aus der DDR - und einschlägige Verfassungsgerichtsurteile.
15 Jahre nach der deutschen Einigung,
in:
Soziale Sicherheit, Heft 8-9, S.280-283

Jürgen BECK betont drei Unterschiede des Rentensystems der DDR zum westdeutschen System:
1) eine starre Beitragsbemessungsgrenze von 600 M
2) eine fehlende Dynamisierung der Renten
3) das Bestehen vielfältiger Zusatz- und Sonderversorgungssysteme
Beim Umgang mit der Zusammenführung nennt uns BECK drei Optionen: Die Überleitung der Rentenansprüche in eine steuerfinanzierte Sozialhilfe, ein paralleles Fortbestehen der beiden Alterssicherungssysteme und die Integration der Ansprüche in das westdeutsche System, was bekanntlich beschlossen wurde. Dazu sollte das Rentenniveau nach 45 Versicherungsjahren eines Durchschnittsverdienstes 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoarbeitsverdienstes in der DDR betragen. Die Sonder- und Zusatzversorgungssysteme und die freiwillige Zusatzversicherung sollten abgewickelt werden. Die Modalitäten und die Überleitung der Rentenansprüche wurden im Rentenangleichungsgesetz (RAnglG) und im Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) festgelegt.

Für die rentennahen Jahrgänge, d.h. Personen, deren Renteneintritt nach dem 1. Januar 1992 und vor dem 30. Juni 1995 erfolgte, gab es Vertrauensschutzmaßnahmen. Sie erhielten die

"Garantie, dass die Rente nicht niedriger sein darf, als sie am 30. Juni 1990 nach den Rechtsvorschriften der DDR gewesen wäre."

Dies wurde mittels Auffüllbeträgen bewerkstelligt. Daneben existieren noch weitere Sonderbedingungen für besonders niedrige Renten und die diversen Zusatz- und Sonderversorgungssysteme.

Wie so oft bei solch komplexen Vorgängen, liegt der Teufel im Detail, sodass es um die Ausgestaltung der Übergangsregelungen  viele gerichtliche Auseinandersetzungen gab und gibt.

"Als besonderer Brennpunkt hat sich dabei die Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen erwiesen. (...). Als besonders schwierig hat sich (...) die Umsetzung des durchaus verfassungsrechtlich legitimen Ziels des Abbaus unberechtigter Vorteile und Privilegien »systemnaher« Personen erwiesen",

erklärt uns BECK. Näher ein geht der Autor auf die vier Urteile des Bundesverfassungsgericht vom 28. April 1999 zur Dynamisierung der garantierten Zahlbeiträge und der Begrenzung von Einkommen systemnaher Personen. Desweiteren behandelt BECK die Urteile zum 20-Jahreszeitraum und den Auffüllbeiträgen (BVG-Urteil vom 11.05.2005) sowie der Sonderversorgung ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn (BVG-Urteil vom 30.08.2005) und der Stichtagserfordernis (BVG-Urteil vom 26.10.2005).

Als noch verbleibende Problemfelder beschreibt BECK den besitzgeschützten Zahlbetrag der Besserverdienenden:

"Dieser besitzgeschützte Zahlbetrag hat eine besondere Bedeutung für höher verdienende Angehörige, die Zusatz- und Sonderversorgungssystemen angehörten: Anders als die Sozialpflichtversicherung die die Freiwillige Zusatzrentenversicherung garantierten diese Versorgungssysteme vielfach bis zu 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens."

Ein Streitfall ist hier, ob die Dynamisierung nach dem aktuellen Rentenwert oder dem Rentenwert Ost zu erfolgen hat. Das Bundessozialgericht hat die erste Variante für Rechtens erklärt. Ein weiteres Problem ist die Begrenzung von Ansprüchen und Anwartschaften systemnaher Personen. 

KERSCHBAUMER, Judith (2006): Angleichungszuschlag im Stufenmodell: ver.di-Vorschlag zur Rentenangleichung Ost,
in:
Soziale Sicherheit, Heft 8-9, S.280-283

Judith KERSCHBAUMER stellt den ver.di-Vorschlag eines Angleichungszuschlages vor, der Nachteile einer vorzeitigen Anhebung des aktuellen Rentenwerts Osts verhindern soll. Den Höherbewertungsfaktor erklärt KERSCHBAUMER für notwendig, um insbesondere in Niedriglohngebieten in Ostdeutschland die Altersarmut einzuschränken.

Die Autorin geht davon aus, dass eine Angleichung der Rentenwerte nach dem Jahr 2030 erreicht werden könnte. Die Angleichung der Einkommensverhältnisse sieht sie dagegen langsamer voranschreiten als zu Beginn angenommen, während sich die Lebenshaltungskosten dagegen weitgehend angeglichen hätten. Vor diesem Hintergrund sieht KERSCHBAUMER gravierende Nachteile bei einer vorzeitigen Anhebung des aktuellen Rentenwerts Ost:

"Denn die Rentensteigerungen in Ostdeutschland würden zu erhöhten Rentenausgaben führen, die - ohne weitere gesetzliche Neuregelungen - vor allem mit einer Erhöhung des Beitragssatzes und damit mit einer zusätzlichen Belastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber (in allen Teilen Deutschlands) verbunden wären.
Durch das Ansteigen der Rentenausgaben wären im Übrigen auch alle Rentnerinnen und Rentner in Ost und West insoweit belastet, als infolge des steigenden Rentenvolumens der Nachhaltigkeitsfaktor verstärkt zur Minderung der jährlichen Rentenanpassung führen würde."

Der Angleichungszuschlag soll diese Nachteile beseitigen, indem die Wertdifferenz zwischen den Entgeltpunkten (Rentenwerte) West und Ost ausgeglichen wird. Beispielhaft zum Zeitpunkt 1. Juli 2007:

"Mit dem Erhöhungsbetrag soll die Wertdifferenz zwischen einem Entgeltpunkt Ost (22,97 Euro) und einem Entgeltpunkt West (26,13 Euro) ausgeglichen werden; nach den heutigen Werten beträgt dieser Wertunterschied 3,16 Euro."

Alternativ zur Einführung eines solchen Angleichungszuschlags zum 1. Juli 2007 wird eine Abstufung über einen Zeitraum von 10 Jahren mit jeweils einem Zehntel des Rentenwertes vorgeschlagen. Der Erhöhungsbeitrag würde sich dann 2007 um 0,32 Euro bis zum Jahr 2016 auf 3,16 Euro erhöhen. Dieser Betrag würde sich jedoch in dem Maße vermindern wie sich die Entgeltpunkte West und Ost weiter angleichen würden. Der Angleichungszuschlag müsste steuerfinanziert werden, dann er sich nicht im Nachhaltigkeitsfaktor rentenanpassungsmindernd auswirken könnte.

Der Ver.di-Angleichungszuschlag im Stufenmodell wurde 2008, 2013 und 2015 entsprechend der jeweils aktuellen Rentenwerte aktualisiert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung beim Angleichungszuschlag in den drei ver.di-Varianten auf:

Jahr Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2007)
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2009)
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2013)
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2015)
2007 0,32 €      
2008 0,63 €      
2009 0,95 € 0,31 €    
2010 1,26 € 0,61 €    
2011 1,58 € 0,92 €    
2012 2,90 € 1,23 €    
2013 2,21 € 1,54 € 0,24 €  
2014 2,53 € 1,84 € 0,48 €  
2015 2,84 € 2,15 € 0,72 €  
2016 3,16 € 2,46 € 0,96 € 0,43 €
2017   2,76 € 1,20 € 0,86 €
2018   3,07 € 1,44 € 1,30 €
2019     1,68 € 1,73 €
2020     1,92 € 2,16 €
2021     2,16 €  
2022     2,40 €  

Zum Angleichungszuschlag (Stand 01.07.2009) siehe auch die Ausführungen von KERSCHBAUMER in der Zeitschrift Soziale Sicherheit, Heft 5/2012.

Im Jahr 2015 wurde das ver.di-Modell mit einem 5-Jahreszeitraum präsentiert (vgl. Faltblatt Für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern. Ver.di-Modell 2.0, Stand: Juni 2015). Im Jahr 2016 betrug die Differenz der Rentenwerte nur noch 1,79 Euro.

BUNDESREGIERUNG (2006): Rentenversicherungsbericht 2006 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 16/3700 v. 05.12.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2005 bis 2010 (S.40f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2005 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2006 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2007 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2008 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2009 26,18 Euro 23,03 Euro 88,0 %
01.07.2010 26,23 Euro 23,10 Euro 88,1 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2006, Übersicht C 1, S.40

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2010 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2005 auf 88,1 Prozent im Jahr 2010 (Übersicht C 1). Dies resultiert aus einer leicht höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2010. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 0,4 Prozent und in den neuen Ländern um insgesamt rd. 0,6 Prozent."
(2006, S.40)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2005 1.066,06 Euro 939,20 Euro 88,1 %
01.07.2006 1.065,76 Euro 939,46 Euro 88,1 %
01.07.2007 1.061,06 Euro 935,32 Euro 88,1 %
01.07.2008 1.062,83 Euro 936,88 Euro 88,1 %
01.07.2009 1.064,86 Euro 939,32 Euro 88,2 %
01.07.2010 1.066,90 Euro 942,18 Euro 88,3 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2006, S.40

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente bestehen:

"Durch den niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im Jahr 2005 (13,4 Prozent im Vergleich zu 13,8 Prozent in den alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1 Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9 Prozent). Der Verhältniswert erhöht sich nach derzeitiger Einschätzung bis zum Endjahr 2010 auf 88,3 Prozent."
(2006, S.41)

2007

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2007): Antrag Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert, Bundestag-Drucksache 16/6734 v. 18.10.

In ihrem Antrag fordert die Linkspartei "bis Ende 2007 einen Stufenplan vorzulegen, nach dem schnellstmöglich in mehreren Schritten bis spätestens 2012 der aktuelle Rentenwert (Ost) auf den aktuellen Rentenwert angehoben wird. Diese Angleichung ist aus Steuermitteln zu finanzieren. Die erste Stufe tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Höherbewertung der Einkünfte in Ostdeutschland bleibt unverändert."

BUNDESREGIERUNG (2007): Rentenversicherungsbericht 2007 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 16/7300 v. 22.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2006 bis 2011 (S.40f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2006 26,13 Euro 22,97 Euro 87,9 %
01.07.2007 26,27 Euro 23,09 Euro 87,9 %
01.07.2008 26,54 Euro 23,35 Euro 88,0 %
01.07.2009 26,97 Euro 23,75 Euro 88,1 %
01.07.2010 27,15 Euro 23,93 Euro 88,1 %
01.07.2011 27,26 Euro 24,04 Euro 88,2 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2007, Übersicht C 1, S.41

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2011 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen Ländern zu dem in den alten Ländern steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2006 auf 88,2 Prozent im Jahr 2011 (Übersicht C 1). Dies resultiert aus einer leicht höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2011. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 4,3 Prozent und in den neuen Ländern um insgesamt rd. 4,7 Prozent."
(2007, S.40)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2006 1.066,35 Euro 939,46 Euro 88,1 %
01.07.2007 1.068,52 Euro 941,77 Euro 88,1 %
01.07.2008 1.077,41 Euro 950,01 Euro 88,2 %
01.07.2009 1.093,35 Euro 964,95 Euro 88,3 %
01.07.2010 1.100,64 Euro 972,27 Euro 88,3 %
01.07.2011 1.103,88 Euro 975,65 Euro 88,4 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2007, Übersicht C 2, S.41

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente bestehen:

" Durch den niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im Jahr 2006 (13,0 Prozent im Vergleich zu 13,4 Prozent in den alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1 Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9 Prozent). Der Verhältniswert der beiden Standardrenten erhöht sich nach derzeitiger Einschätzung bis zum Endjahr 2011 auf 88,4 Prozent."
(2007, S.40)

2008

BUNDESTAGSFRAKTION FDP (2008): Antrag Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West, Bundestag-Drucksache 16/9482 v. 04.06.

Die FDP begründet Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rentenrechts mit der Unwahrscheinlichkeit einer Lohnkonvergenz zwischen Ost- und Westdeutschland:

"Aus dem bestehenden System heraus ist eine zeitnahe Angleichung der Rechenwerte nicht zu erwarten. Der seit 2003 bis heute unveränderte prozentuale Abstand der Rentenwerte von 12,1 Prozent verringert sich in Zukunft laut Rentenversicherungsbericht 2007 (Prognose für vier Jahre) um nur etwa 0,1 Prozent pro Jahr. 2007 und 2008 wäre der Rentenwert Ost sogar wieder weiter hinter den Rentenwert West zurückgefallen, wenn nicht eine Schutzklausel in der Rentenformel dies verhindert hätte. Für einen Durchschnittsrentner in den neuen Ländern (2007 ca. 910 Euro monatlich) ergibt sich nach dem vom Rentenversicherungsbericht 2007 prognostizierten Aufholprozess Jahr für Jahr eine Erhöhung der Rente um ca. 0,90 Euro pro Monat bzw. ca. 10,80 Euro pro Jahr. Dies ist noch eine positive Prognose, wenn man bedenkt, dass in den letzten vier Jahren gar kein Aufholprozess stattfand. Es ist wahrscheinlich, dass sich die Durchschnittsverdienste in neuen und alten Ländern nie genau aneinander angleichen werden. Die Unterscheidung der Rentenberechnung in Ost und West wird damit zunehmend willkürlich."

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert deshalb, die Rechengrößen für die Rentenversicherung (Entgeltpunkte, Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenzen) in den alten und den neuen Bundesländern zum Stichtag 1. Juli 2010 in einheitliche Werte zu überführen. Dies soll folgendermaßen geschehen:

"Alle zum Stichtag der Umstellung bestehenden Rentenansprüche bzw. -anwartschaften in Ost und West bleiben in ihrem Wert erhalten. Die bisherigen Entgeltpunkte Ost und West werden in einheitliche Entgeltpunkte umgerechnet. Dabei behalten die Bestandsrentner und Beitragszahler in den neuen Ländern für bereits erworbene Entgeltpunkte die Vorteile, die ihnen aus der Lohnhochwertung zugewachsen sind.
Der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf damit verbundene Rentensteigerungen wird in die Gegenwart vorgezogen und abgefunden. Künftig zu erwartende Rentensteigerungen werden dabei versicherungsmathematisch korrekt mit 5 Prozent jährlich abgezinst. Versicherte und Rentner mit Entgelt- punkten Ost erhalten im Rahmen der Angleichung der Rechenwerte eine Einmalzahlung. Diese orientiert sich an der Zahl der persönlichen Entgeltpunkte und der weiteren Lebenserwartung am Stichtag der Umstellung.
Die berechtigten Versicherten und Bestandsrentner erhalten bezüglich der Einmalzahlung ein Wahlrecht. Bestandsrentner und Versicherte, die am Stichtag 60 Jahre alt sind, haben dieses Wahlrecht zum Stichtag auszuüben. Versicherte, die am Stichtag jünger als 60 Jahre sind üben das Wahlrecht jeweils mit Vollendung des 60. Lebensjahres aus. Bei fehlender expliziter Erklärung findet das einheitliche Rentenrecht Anwendung. Für Bestandsrentner und Versicherte, die gegen die Einmalzahlung optieren, wird die Rente für ihre Entgeltpunkte Ost nach der bis zum Stichtag geltenden Methode berechnet."

SPIEGEL (2008): Kanzlerin gegen Rentenangleichung,
in: Spiegel Nr.38 v. 15.09.

WORATSCHKA, Rainer (2008): Geteiltes Renten-Land.
Sozialpolitik: Die SPD fordert eine Angleichung der Altersbezüge im Osten auf das Westniveau bis 2019 – doch die Kanzlerin will sich nicht festlegen,
in:
Tagesspiegel v. 15.09.

Rainer WORATSCHKA fasst den Stand der Debatte zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in Deutschland folgendermaßen zusammen.

"Eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt würde der Regierung ein Problem bescheren: Sie müsste sagen, wie sie die Rentenangleichung zu finanzieren gedenkt. Aktuell liegt der Rentenwert Ost bei 88 Prozent des Westniveaus. Würden die Bezüge der Ostrentner angeglichen, müssten die Rentenbeiträge steigen oder mehr Steuermittel fließen. Andererseits machen die Ostländer Druck. Für Oktober ist unter Federführung Thüringens eine Bundesratsinitiative angekündigt. Die Regierung solle Vorschläge für eine schnelle Anpassung machen. Die unterschiedliche Anrechnung der Altersbezüge sei 18 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr vermittelbar. Auch für den haushaltspolitischen Sprecher der SPD, Carsten Schneider, hat die Angleichung »politische Priorität«. Sie müsse »so schnell wie möglich« erfolgen, sagte er dem Tagesspiegel. Schließlich müssten künftig viele wegen gebrochener Erwerbsbiografien mit niedrigeren Renten rechnen, und im Osten speise sich das Alterseinkommen zu 90 Prozent daraus. Die Kosten der Angleichung bezifferte der Thüringer Abgeordnete auf sechs Milliarden Euro. Finanzieren müsse man sie aus Steuern wie aus Beitragsmitteln, sagte Schneider."

BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2008): Antrag Rentenwert in Ost und West angleichen, Bundestag-Drucksache 16/10375 v. 24.09.

Die Bundestagsfraktion der Grünen begründet ihren Antrag mit der Ungerechtigkeit der pauschalen Hochbewertung der Einkommen in Ostdeutschland durch die auch westdeutsche Rentner benachteiligt werden:

"Diese pauschale Hochwertung der Einkommen in den neuen Ländern führte noch 2007 zu einer Hochwertung um rund 16 Prozent – unabhängig vom Einkommensniveau der Versicherten. Das ist bereits heute aus gesamtdeutscher Sicht nicht mehr gerecht. Denn auch in den alten Bundesländern existieren strukturschwache Regionen, für die keine Hochwertung der Arbeitseinkommen erfolgt. Seit 1991 haben sich die Durchschnittsentgelte in den neuen Bundesländern nahezu verdoppelt, während die Durchschnittsentgelte in den alten Bundesländern im gleichen Zeitraum nur um rund 30 Prozent gestiegen sind. In einigen Tarifbereichen – wie z. B. für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst – gibt es in den neuen Ländern bereits eine Anpassung der Tarife an das Westniveau. Die unterschiedlichen Rentenberechnungen führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte. Ein einheitliches Rentenrecht muss ab dem nächsten Jahr erreicht werden."

Die Grünen fordern deshalb:

"1. alle maßgeblichen Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und West grundsätzlich zu vereinheitlichen; dies betrifft insbesondere – den Rentenwert, – die Berechnung der Entgeltpunkte sowie – die Beitragsbemessungsgrenze;
2. eine Hochwertung der Entgelte nur noch für Geringverdienende vorzusehen;
3. für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern, die bereits in Rente sind, den Auszahlungsbetrag zu erhalten;
4. die höheren Kosten für die Hochwertung von Geringverdienenden aus Steuermitteln zu finanzieren."

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2008): Anfrage Zu Forderungen nach einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht, Bundestag-Drucksache 16/10547 v. 10.10.

In ihrer Anfrage beruft sich die Linkspartei auf Forderungen nach einer Vereinheitlichung des Rentenrechts in den letzten Monaten. Genannt werden als Befürworter Carsten SCHNEIDER ("haushaltspolitischer Sprecher" der SPD-Bundestagsfraktion) und Erwin SELLERING ("Sozialminister Mecklenburg-Vorpommerns"). Näher eingegangen wird auf die Bundesratssitzung am 13. Juni 2008 zur Rentenanpassung 2008, in der Thüringen, stellvertretend für die neuen Bundesländer und Berlin, die unzureichende Maßnahme der Rentenanpassung 2008 in Sachen Rentenvereinheitlichung beklagte.

Ausführlich zitiert die Linkspartei aus der Bundesratsinitiative des Freistaats Thüringen Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts. Genannt werden außerdem die Anträge der Regierungskoalition aus CDU und SPD in Sachsen und Brandenburg (Drucksachen 4/12868 bzw. 4/6685). Vor diesem Hintergrund stellt die Linkspartei die Frage, wie sich die Bundesregierung zu den Forderungen aus den neuen Bundesländern positioniert und ob sie ebenfalls einen schnelleren Angleichungsprozess des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Renten- wert für dringend notwendig erachtet. Außerdem stellt sie die Frage, wie ein schnellerer Angleichungsprozess rentenrechtlich umgesetzt werden könnte

SACHVERSTÄNDIGENRAT ZUR BEGUTACHTUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG (2008). Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken, Jahresgutachten 2008/2009, November

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) geht in seinem Jahresgutachten davon aus, dass es - entgegen den Annahmen des Einigungsvertrages zu keiner Lohnkonvergenz in Deutschland kommen wird und deshalb Maßnahmen zur Vereinheitlichung des Rentenrechts notwendig sind:

"Der Einigungsvertrag aus dem Jahr 1990 und das darauf aufbauende Renten-Überleitungsgesetz des Jahres 1991 gingen von der Annahme einer zügigen Angleichung der Entlohnungsverhältnisse in den neuen Ländern an das westdeutsche Lohnniveau aus. Dieser damals plausiblen Annahme war eine eigenständige Art der Rentenfestsetzung und Rentenanpassung in den neuen Ländern geschuldet. Es sollte über den Prozess der Lohnangleichung zu einer Vereinheitlichung der Rentenansprüche kommen. Da sich der in den ersten Jahren nach der Vereinigung einsetzende Prozess einer Angleichung der in Ostdeutschland gezahlten Löhne in den letzten Jahren zunehmend verlangsamt hat, seit dem Jahr 2005 zum Stillstand gekommen zu sein scheint und einer zunehmenden Heterogenität der regionalen Entlohnungsstrukturen in beiden Gebietsständen gewichen ist, führt das in den neuen Ländern geltende Rentenrecht zu verteilungspolitisch kaum zu vermittelnden Effekten."
(2008, S.365)

Begründet werden die Maßnahmen durch Bezugnahme auf die Teilhabe- und Beitragsäquivalenz als die beiden Prinzipien des Rentenrechts. Danach listet der SVR die bestehenden Übergangsregelungen des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) auf:
1) Übergangsregelungen bei der Rentenberechnung
2) Übergangsregelungen bei der Ermittlung der Entgeltpunkte
3) Übergangsregelungen bei der Rentenanpassung

Detailliert wird auf die zahlreichen Änderungen bei den Anpassungsvorschriften zur Berechnung des aktuellen Rentenwerts eingegangen. Folgende Änderungen und ihre Konsequenzen werden genannt:

"Bis zum 1. Juli 1999 war in den neuen wie in den alten Ländern die Entwicklung der Nettolöhne maßgebend. Im Rahmen der Rentenüberleitung wurde die Anpassungsformel für die neuen Länder dabei dahingehend ergänzt, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) stets in dem Maß anzupassen ist, dass sich in den alten und neuen Ländern ein identisches Nettorentenniveau – Verhältnis der Rente aus 45 Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zum jeweiligen Nettolohn des Durchschnittsverdieners – ergab. Mit diesem bis zum 1. Januar 1996 von dem in den alten Ländern abweichenden Anpassungsverfahren sollte einer in den neuen Ländern erwarteten starken Lohndynamik Rechnung getragen und die Lohnerhöhungen schnellstmöglich an die Rentner weitergegeben werden.
630. Die mit dem Altersvermögens-Ergänzungsgesetz (2001) geänderte Rentenanpassungsformel entsprach ebenfalls der Intention, über ein höheres Lohnwachstum die Rentenwerte anzugleichen. Denn seit dem Jahr 2002 wurden nur Komponenten in der Anpassungsformel berücksichtigt, deren Höhe in den neuen und alten Ländern gleich war: zum einen die Veränderung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung und zum anderen der Altersvorsorgeanteil (...). Damit beeinflussten allein Unterschiede in der Entgeltentwicklung zwischen den alten und neuen Ländern den Angleichungsprozess der beiden aktuellen Rentenwerte.
(...).
631. Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz (2004) wurde eine Schutzklausel (Ost) eingeführt, die eine Verschlechterung im Verhältnis von aktuellem Rentenwert (Ost) und aktuellem Rentenwert ausschließen soll. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist nunmehr mindestens mit der für den aktuellen Rentenwert maßgeblichen Veränderungsrate anzupassen, auch wenn sich nach Anwendung der Rentenanpassungsformel für den aktuellen Rentenwert (Ost) eine geringere Veränderungsrate als für den aktuellen Rentenwert ergeben sollte. Ein einmal erreichter Angleichungsgrad des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert bleibt auf diese Weise erhalten mit der Folge, dass der aktuelle Rentenwert (Ost) vor einer Angleichung der Löhne den Wert des aktuellen Rentenwerts in Westdeutschland erreicht."
(2008, S.369f.)

Die Auswirkungen der bisherigen Rentenüberleitung fasst der SVR folgendermaßen zusammen:

"Akzeptanzprobleme des Rentensystems erwachsen nicht aus den unterschiedlichen Rentenzahlungen als Folge unterschiedlicher Erwerbsbiografien, sondern eher aus einer Ungleichbehandlung gleicher Beitragsleistungen hinsichtlich der damit erworbenen Rentenansprüche – zumal dann, wenn diese Ungleichbehandlung nicht vorübergehender Natur ist (...). Der Unterschied bei den auf der Basis gleich hoher Arbeitsentgelte durch gleich hohe Beiträge erworbenen Rentenanwartschaften ist weder mit dem Prinzip der Beitragsäquivalenz noch mit dem der Teilhabeäquivalenz vereinbar."
(2008, S.372f.)

Danach verwirft der SVR einen Vorschlag der Linkspartei zur Vereinheitlichung des Rentenrechts und plädiert stattdessen für eine Umbasierung der rentenrechtlich relevanten Größen auf bundeseinheitliche Größen, die besitzstandswahrend sein soll (vgl. 2008, S.376ff.). 

FREISTAAT THÜRINGEN (2008): Entschließung des Bundesrates zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts, Antrag der Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bundesrat-Drucksache 845/08 v. 06.11.

BUNDESREGIERUNG (2008): Antwort auf die Anfrage Zu Forderungen nach einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht, Bundestag-Drucksache 16/10825 v. 11.11.

Die Bundesregierung bestätigt die Kostenangaben einer sofortigen Rentenangleichung, die der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten SCHNEIDER im Tagesspiegel gemacht hat:

"Eine sofortige Anhebung des aktuellen Rentenwerts Ost auf den Wert des aktuellen Rentenwerts würde jährliche Mehrausgaben von gut 6 Mrd. Euro nach sich ziehen, die sich aus den höheren Rentenausgaben sowie den darauf entfallenden zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen der gesetzlichen Rentenversicherung zusammensetzen."

Zum Ausmaß der Renten, bei denen der Hochwertungsfaktor zum Tragen kommt, antwortet die Bundesregierung:

"Im Rentenzugang 2007 gab es nach einer Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 233.109 Renten, die auf Berechnungen nach Anlage 10 SGB VI (»Hochwertungsfaktoren«) basieren. Davon waren 80.235 Versichertenrenten an Männer und 75.951 Versichertenrenten an Frauen sowie 76.933 Renten wegen Todes.
(...).
Im Rentenbestand zum Jahresende 2007 gab es nach einer Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung 5.181.261 Renten, die auf Berechnungen nach Anlage 10 SGB VI (»Hochwertungsfaktoren«) basieren. Darunter waren 1.632.715 Versichertenrenten an Männer und 2.353.894 Versichertenrenten an Frauen. Hinzukommen weitere 1.194.652 Renten wegen Todes mit Berücksichtigung von Entgeltpunkten (Ost)."

BUNDESREGIERUNG (2008): Rentenversicherungsbericht 2008 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 16/11060 v. 21.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2007 bis 2012 (S.39f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2007 26,27 Euro 23,09 Euro 87,9 %
01.07.2008 26,56 Euro 23,34 Euro 87,9 %
01.07.2009 27,29 Euro 23,98 Euro 87,9 %
01.07.2010 27,78 Euro 24,46 Euro 88,0 %
01.07.2011 27,94 Euro 24,61 Euro 88,1 %
01.07.2012 28,10 Euro 24,77 Euro 88,1 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2008, Übersicht C 1, S.40

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2012 begründet der Rentenversicherungsbericht mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen Ländern zu dem in den alten Ländern steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2007 auf 88,1 Prozent im Jahr 2012 (Übersicht C 1). Dies resultiert aus einer leicht höheren Annahme für die Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2012. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 7,0 Prozent und in den neuen Ländern um insgesamt rd. 7,3 Prozent."
(2008, S.39)

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2007 1.068,52 Euro 941,77 Euro 88,1 %
01.07.2008 1.078,22 Euro 949,60 Euro 88,1 %
01.07.2009 1.102,64 Euro 968,90 Euro 87,9 %
01.07.2010 1.122,43 Euro 988,30 Euro 88,1 %
01.07.2011 1.128,90 Euro 994,35 Euro 88,1 %
01.07.2012 1.135,36 Euro 1.000,82 Euro 88,2 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2008, Übersicht C 2, S.40

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente bestehen. Der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 werden temporäre Effekte zugeschrieben:

"Durch den im Durchschnitt niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im Jahr 2007 (13,4 Prozent im Vergleich zu 13,9 Prozent in den alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1 Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9 Prozent). Durch die Einführung des Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Beitragssatz sinkt der Verhältniswert im Jahr 2009 temporär, erhöht sich jedoch nach derzeitiger Einschätzung bis zum Ende des Mittelfristzeitraums auf 88,2 Prozent."
(2008, S.39)

KERSCHBAUMER, Judith (2008): Für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern. Das ver.di-Modell, herausgegeben vom Bündnis für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern

2009

BÖRSCH-SUPAN, Axel/BUCHER-KOENEN, Tabea/GASCHE, Martin/WILKE, Christina Benita (2009): Ein einheitliches Rentensystem für Ost- und Westdeutschland: Simulationsrechnungen zum Reform-vorschlag des Sachverständigenrates, MEA-Diskussionspapier v. 09.03.

BUNDESREGIERUNG (2009): Rentenversicherungsbericht 2009 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 17/52 v. 20.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2008 bis 2013 (S.36f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2008 26,56 Euro 23,34 Euro 87,9 %
01.07.2009 27,20 Euro 24,13 Euro 88,7 %
01.07.2010 27,20 Euro 24,13 Euro 88,7 %
01.07.2011 27,20 Euro 24,13 Euro 88,7 %
01.07.2012 27,61 Euro 24,51 Euro 88,8 %
01.07.2013 27,73 Euro 24,63 Euro 88,8 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2009, Übersicht C 1, S.37

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2013 begründet der Rentenversicherungsbericht zum einen mit einer positiveren Rentenanpassung und zum anderen mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den neuen Ländern zum aktuellen Rentenwert in den alten Ländern steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2008 auf 88,8 Prozent im Jahr 2013 (Übersicht C 1). Dies resultiert insbesondere aus der mit 3,38 Prozent deutlich höheren Anpassung des aktuellen Rentenwerts (Ost) gegenüber der Anpassung des aktuellen Rentenwerts in den alten Ländern mit 2,41 Prozent im Jahr 2009 sowie aus einer geringfügig höheren Annahme zur Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2013. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rund 4,4 Prozent, in den neuen Ländern um insgesamt rund 5,5 Prozent."
(2009, S.36) 

Die Angleichung der verfügbaren Eckrente soll sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung der verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

verfügbare monatliche Eckrente

Verhältniswert der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2008 1.075,83 Euro 947,51 Euro 88,1 %
01.07.2009 1.100,84 Euro 976,59 Euro 88,7 %
01.07.2010 1.102,67 Euro 978,22 Euro 88,7 %
01.07.2011 1.102,67 Euro 978,22 Euro 88,7 %
01.07.2012 1.119,30 Euro 993,62 Euro 88,8 %
01.07.2013 1.124,16 Euro 998,48 Euro 88,8 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2008, Übersicht C 2, S.40

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und Eckrente bestehen, die mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 entfallen werden:

"Durch den im Durchschnitt niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner in den neuen Ländern im Jahr 2008 liegt das Verhältnis der verfügbaren Standardrenten in den neuen Ländern zu denjenigen in den alten Ländern mit 88,1 Prozent geringfügig höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9 Prozent). Durch die Einführung des Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen Beitragssatz entsprechen sich ab dem Jahr 2009 die Verhältnisse der aktuellen Rentenwerte und der verfügbaren Standardrenten der neuen Länder zu den alten Ländern. Zum Ende des Mittelfristzeitraums im Jahr 2013 liegt das Verhältnis der verfügbaren Standardrenten bei 88,8 Prozent."
(2016, S.37)

BUNDESREGIERUNG (2009): Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode,
in: bmi.bund.de v. 17.12.

Zur Rentenangleichung Ost-West heißt es im Koalitionsvertrag:

"Das gesetzliche Rentensystem hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir führen in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West ein."

 
     
 
       
   

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webmaster@single-generation.de Erstellt: 23. Dezember 2016
Update: 07. Februar 2019