|
Vorbemerkung
Diese kommentierte Bibliografie behandelt einen
Teilaspekt der Rentendebatte, die auf dieser Website bereits im
Mittelpunkt verschiedener Bibliografien und Themenbeiträge stand.
Im Beitrag Unsere Zukunft,
unsere Rente geht es um die ganze Bandbreite der
aktuellen Rentendebatte seit dem Frühjahr 2016. Die kommentierte
Bibliografie
Die Rente vor dem Kollaps wegen dem Geburtenrückgang und der
steigenden "Altenlast" in Deutschland? stellt die
Rentendebatte seit Mitte der 1970er Jahre in den Kontext der
demografischen Entwicklung, wobei den nicht-demografischen
Komponenten eine bedeutendere Rolle für die Rentenentwicklung
zugeschrieben wird. Der Beitrag
Mythen und Fakten
über die "Altenlast" klärt über die
Bevölkerungsentwicklung in Deutschland auf.
Die
Ostrentenangleichung gehört in dieser Sicht auch zu den
nicht-demografischen Faktoren der Entwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung, denn mit der Wiedervereinigung wurden der
gesetzlichen Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben
zugewiesen, die fast vollständig den Beitragszahlern aufgebürdet
wurden. Die Renteneinheit als Symbolpolitik der Großen
Koalition, die mittels Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
bewerkstelligt werden soll, gehört in diese Tradition der
Belastung der Beitragszahler durch eine neoliberale
Rentenpolitik, die auf die Schwächung der gesetzlichen Rente
abzielt, um die Kapitaldeckung weiter stärken zu können, obwohl
die Kollateralschäden dieser Vorgehensweise unübersehbar sind.
Kommentierte Bibliografie (Teil
2: 2000 - 2009)
2000
BUNDESREGIERUNG (2000):
Rentenversicherungsbericht 2000 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 14/4730
v. 24.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 1999 bis 2004 (S.30f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.1999 |
48,29 DM |
42,01 DM |
87,0 % |
01.07.2000 |
48,58 DM |
42,26 DM |
87,0 % |
01.07.2001 |
49,60 DM |
41,15 DM |
87,0 % |
01.07.2002 |
50,52 DM |
43,95 DM |
87,0 % |
01.07.2003 |
51,58 DM |
44,87 DM |
87,0 % |
01.07.2004 |
52,73 DM |
45,87 DM |
87,0 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2000, Übersicht C 1, S.83 |
Bei der Entwicklung des
Rentenwertes bis 2004 beruft sich der Rentenversicherungsbericht
auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:
"Grundlage für die Ermittlung
der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2004
bilden die Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen
Wirtschaftsentwicklung unter Berücksichtigung der finanziellen
Auswirkungen der Rentenanpassung zum Juli 2000 in den alten und
neuen Bundesländern."
(2000, S.30)
Der
Rentenversicherungsbericht nennt zwei mögliche
Entgeltentwicklungsvarianten, wobei nur die erste Variante in
der Übersicht C 1 dargestellt wird:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Bundesländern
beträgt im gesamten Zeitraum 87 v. H. Dies liegt allein an den
gleichen Anpassungen Ost und West, die aus gleichen Annahmen für
die Entgeltentwicklung Ost und West in den Jahren 2001 bis 2004
resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum
in den alten und in den neuen Bundesländern um insgesamt rd. 9,2
v. H."
(2000, S.31)
"Folgt man – abweichend von
den oben beschriebenen Entgeltannahmen – dem Trend der
Vergangenheit und nimmt für die neuen Bundesländer ab 2001 eine
um 0,5 Prozentpunkte höhere Entgeltentwicklung als für die alten
Bundesländer an, so erhöht sich der aktuelle Rentenwert im
Zeitraum vom 1. Juli 1999 bis zum 1. Juli 2004 in den alten
Bundesländern um 8,9 v. H. und in den neuen Bundesländern um
10,4 v. H. Das Verhältnis des aktuellen Rentenwertes in den
neuen zu dem in den alten Bundesländern erhöht sich dann von
87,0 v. H. in 1999 auf 88,3 v. H. in 2004."
(2000, S.31)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.1999 |
2.007,90 DM |
1.741,11 DM |
86,7 % |
01.07.2000 |
2.019,96 DM |
1.752,42 DM |
86,8 % |
01.07.2001 |
2.062,37 DM |
1.789,33 DM |
86,8 % |
01.07.2002 |
2.100,63 DM |
1.822,50 DM |
86,8 % |
01.07.2003 |
2.144,70 DM |
1.860,65 Euro |
86,8 % |
01.07.2004 |
2.192,52 DM |
1.902,12 Euro |
86,8 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2000, Übersicht C 2, S.83 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten werden Differenzen beim Verhältniswert
zwischen Rentenwert und Eckrente den unterschiedlichen Beiträgen
zur Krankenversicherung zugeschrieben. Die geringfügige Änderung
des Verhältniswertes ist der
Annahme zur
Lohnentwicklung (Variante 1) geschuldet:
"Das Verhältnis der
verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten
Bundesländern bleibt im betrachteten Zeitraum nahezu konstant
und liegt zwischen 86,7 und 86,8 v. H. Der geringfügig
niedrigere Verhältniswert der verfügbaren Eckrenten gegenüber
dem Verhältniswert der aktuellen Rentenwerte beruht auf den
höheren Krankenversicherungsbeiträgen in den neuen
Bundesländern. Die verfügbare Eckrente in den alten
Bundesländern steigt in dem Zeitraum von 2 008 DM um insgesamt
9,2 v. H. auf 2 193 DM. In den neuen Bundesländern erhöht sich
die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum von 1 741 DM um 9,2
v. H. auf 1 902 DM."
(2000, S.31)
2001
BUNDESREGIERUNG (2001):
Rentenversicherungsbericht 2001 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 14/7639
v. 23.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2000 bis 2005 (S.28f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2000 |
45,58 DM |
42,26 DM |
87,0 % |
01.07.2001 |
49,51 DM |
43,15 DM |
87,0 % |
01.07.2001 |
25,31 Euro |
22,06 Euro |
87,2 % |
01.07.2002 |
25,88 Euro |
22,60 Euro |
87,3 % |
01.07.2003 |
26,41 Euro |
23,11 Euro |
87,5 % |
01.07.2004 |
26,93 Euro |
23,61 Euro |
87,7 % |
01.07.2005 |
27,49 Euro |
24,15 Euro |
87,8 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2001, S.73 |
Bei der Entwicklung des
Rentenwertes bis 2005 beruft sich der Rentenversicherungsbericht
auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:
"Grundlage für die Ermittlung
der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2005
bilden die Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen
Wirtschaftsentwicklung vom 25. Oktober 2001."
(2001, S.28)
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2006 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von
87,0 v. H. im Jahr 2000 auf 87,8 v. H. im Jahr 2005. Dies liegt
an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme
für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2001 bis 2005
resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum
in den alten Ländern um insgesamt rd. 10,7 v. H. und den neuen
Ländern um insgesamt rd. 11,8 v. H."
(2001, S.28)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2000 |
2.019,96 DM |
1.752,42 DM |
86,8 % |
01.07.2001 |
2.057,51 DM |
1.791,27 DM |
86,8 % |
01.07.2001 |
1.051,99 Euro |
915,86 Euro |
87,1 % |
01.07.2002 |
1.073,76 Euro |
937,68 Euro |
87,3 % |
01.07.2003 |
1.095,76 Euro |
958,84 Euro |
87,5 % |
01.07.2004 |
1.117,33 Euro |
979,58 Euro |
87,7 % |
01.07.2005 |
1.140,57 Euro |
1.001,99 Euro |
87,8 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2002, S.79 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten werden Differenzen beim Verhältniswert
zwischen Rentenwert und Eckrente den unterschiedlichen Beiträgen
zur Krankenversicherung zugeschrieben:
"Das Verhältnis der
verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Ländern
erhöht sich im betrachteten Zeitraum von 86,8 v. H. auf 87,8 v.
H. Der geringfügig niedrigere Verhältniswert der verfügbaren
Eckrenten gegenüber dem Verhältniswert der aktuellen Rentenwerte
in den Jahren 2000 bis 2001 beruht auf den
leicht höheren
Krankenversicherungsbeiträgen in den neuen Ländern. Die
verfügbare Eckrente in den alten Ländern steigt in dem Zeitraum
von 2 020 DM (rd. 1 033 Euro) um insgesamt 10,4 v. H. auf 1141
Euro. In den neuen Ländern erhöht sich die verfügbare Eckrente
im gleichen Zeitraum von 1 752 DM (rd. 896 Euro) um 11,8 v. H.
auf 1 002 Euro."
(2001, S.28)
2002
STEFFEN, Johannes (2002): Die Anpassung der Renten in der
Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten. Von der
Rentenreform 1957 bis zum AVmEG, Bremen, Oktober
Im Kapitel 13 beschreibt
Johannes STEFFEN die Angleichung der Bestandsrenten in der DDR
zum 1. Juli 1990 und die Umwertung der Renten durch das
Renten-Überleitungsgesetz zum 1. Januar 1992.
Kapitel 14 beschreibt die
jährlichen Rentenanpassungen für Ostdeutschland in den Jahren
1991 bis 2002. (vgl. S.45ff.)
Außerdem gibt es detaillierte
Beschreibungen zu den Modifikationen der Rentenanpassungen und
damit der Bestimmung des aktuellen Rentenwertes.
BUNDESREGIERUNG (2002):
Rentenversicherungsbericht 2002 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 15/110
v. 05.12.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2001 bis 2006 (S.78f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2001 |
49,51 DM |
43,15 DM |
87,2 % |
01.07.2001 |
25,31 Euro |
22,06 Euro |
87,2 % |
01.07.2002 |
25,86 Euro |
22,70 Euro |
87,8 % |
01.07.2003 |
26,10 Euro |
22,96 Euro |
88,0 % |
01.07.2004 |
26,45 Euro |
23,32 Euro |
88,2 % |
01.07.2005 |
27,00 Euro |
23,85 Euro |
88,3 % |
01.07.2006 |
27,60 Euro |
24,42 Euro |
88,5 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2002, S.78 |
Bei der Entwicklung des
Rentenwertes bis 2006 beruft sich der Rentenversicherungsbericht
auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:
"Grundlage für die Ermittlung
der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2006
bilden die Annahmen der Bundesregierung zur mittelfristigen
Wirtschaftsentwicklung vom 31. Oktober 2002."
(2002, S.78)
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2006 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von
87,2 v. H. im Jahr 2001 auf 88,5 v. H. im Jahr 2006. Dies liegt
an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme
für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2002 bis 2006
resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum
in den alten Ländern um insgesamt rd. 9,0 v. H. und den neuen
Ländern um insgesamt rd. 10,7 v. H."
(2002, S.79)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2001 |
2.057,51 DM |
1.791, 27 DM |
87,1 % |
01.07.2001 |
1.051,99 Euro |
915,86 Euro |
87,1 % |
01.07.2002 |
1.072,35 Euro |
941,32 Euro |
87,8 % |
01.07.2003 |
1.081,13 Euro |
951,07 Euro |
88,0 % |
01.07.2004 |
1.095,63 Euro |
965,98 Euro |
88,2 % |
01.07.2005 |
1.118,41 Euro |
987,93 Euro |
88,3 % |
01.07.2006 |
1.143,27 Euro |
1.011,54 Euro |
88,5 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2002, S.79 |
Die Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten entwickelt sich gemäß
Rentenversicherungsbericht wie die Rentenwerte:
"Das Verhältnis der
verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den alten Ländern
erhöht sich wie die aktuellen Rentenwerte im betrachteten
Zeitraum von 87,1 v. H. auf 88,5 v. H. Die verfügbare Eckrente
in den alten Ländern steigt in dem Zeitraum von 1 052 Euro (rd.
2 058 DM) um insgesamt 8,7 v. H. auf 1 143 Euro. In den neuen
Ländern erhöht sich die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum
von 916 Euro (rd. 1 791 DM) um 10,4 v. H. auf 1 012 Euro."
(2002, S.79)
2003
BUNDESREGIERUNG (2003):
Rentenversicherungsbericht 2003 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 15/2144
v. 04.12.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2002 bis 2007 (S.58f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2002 |
25,86 Euro |
22,70 Euro |
87,8 % |
01.07.2003 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2004 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2005 |
26,33 Euro |
23,20 Euro |
88,1 % |
01.07.2006 |
26,65 Euro |
23,53 Euro |
88,3 % |
01.07.2007 |
26,98 Euro |
23,87 Euro |
88,5 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2003, Übersicht C 1, S.79 |
Bei der Entwicklung des
Rentenwertes bis 2007 beruft sich der Rentenversicherungsbericht
auf Festlegungen auf der Grundlage von Vorausschätzungen:
"Grundlage für die Ermittlung
der aktuellen Rentenwerte für die Rentenanpassungen bis 2007
bilden für die Jahre 2003 und 2004 die Annahmen des
Interministeriellen Arbeitskreises »Gesamtwirtschaftliche
Vorausschätzungen« vom 23. Oktober 2003 und für die Jahre 2005
bis 2007 die von den Ressorts am 28. April 2003 beschlossenen
Eckwerte."
(2003, S.58)
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2007 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von
87,8 % im Jahr 2002 auf 88,5 % im Jahr 2007. Dies liegt an den
höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die
Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2002 bis 2007 resultieren.
Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten
Ländern um insgesamt rd. 4,3 % und den neuen Ländern um
insgesamt rd. 5,2 %."
(2003, S.58)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2002 |
1.072,35 Euro |
941,32 Euro |
87,8 % |
01.07.2003 |
1.081,79 Euro |
950,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2004 |
1.074,14 Euro |
944,24 Euro |
87,9 % |
01.07.2005 |
1.087,70 Euro |
958,39 Euro |
88,1 % |
01.07.2006 |
1.105,71 Euro |
976,26 Euro |
88,3 % |
01.07.2007 |
1.119,40 Euro |
990,37 Euro |
88,5 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2003, Übersicht C 2, S.79 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch Entwicklungen bei den
Sozialversicherungsbeiträgen nur ein geringer Zuwachs bei den
Eckrenten erfolgt:
"Das
Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der in den
alten Ländern erhöht sich wie die aktuellen Rentenwerte im
betrachteten Zeitraum von 87,8 auf 88,5 %. Die verfügbare
Eckrente in den alten Ländern steigt in dem Zeitraum von 1 072
Euro um insgesamt 4,4 % auf 1 119 Euro. In den neuen Ländern
erhöht sich die verfügbare Eckrente im gleichen Zeitraum von 941
Euro um 5,2 % auf 990 Euro. Der verhältnismäßig geringe Zuwachs
ergibt sich hauptsächlich aus den geringeren Anpassungen durch
die Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsfaktors sowie durch die
vollständige Tragung des Beitrags zur PVdR durch die
Rentnerinnen und Rentner ab dem 1. April 2004. Im Gegenzug zu
den Belastungen bei dem Beitrag zur PVdR werden die Rentner
durch eine zeitnahe und individuelle Weitergabe von
Beitragssatzänderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
aufgrund der Maßnahmen im Gesundheitsmodernisierungsgesetz
bereits ab dem Jahr 2004 profitieren. In der Summe steigen daher
die verfügbaren Eckrenten in etwa so wie die aktuellen
Rentenwerte."
(2003, S.58f.)
BUNDESREGIERUNG (2003): Antwort auf die Anfrage
Neutralobjektive Daten und Informationen zur Altersrente,
Bundestag-Drucksache 15/2142 v. 08.12.
Die Bundesregierung nimmt u.a.
Stellung zur unterschiedlichen Beitragssatzprognose der
Rentenversicherungsberichte 2002 und 2003:
"Unter den genannten Annahmen
errechnet sich aktuell für 2004 bei gleichem Rechtsstand wie im
Rentenversicherungsbericht 2002 ein Beitragssatz von 20,3 %
statt 19,5 %. Der Hauptgrund hierfür ist die schwächere
Entwicklung der für die Rentenfinanzen maßgeblichen
gesamtwirtschaftlichen Eckwerte. Im Oktober letzten Jahres wurde
eine Anhebung der Bruttolohn- und -gehaltssumme (BLG) für dieses
Jahr von 2,4 % und für das kommende Jahr von 3,6 % angenommen.
Jetzt wird für dieses Jahr Stagnation und für 2004 ein Zuwachs
von 1,5 % angenommen. Durch die ungünstigere Entwicklung der BLG
2003 und 2004 ergeben sich Einnahmeausfälle von fast 10 Mrd.
Euro, denen Mehreinnahmen bei den Beiträgen der Bundesanstalt
für Arbeit (BA) von rd. 1 Mrd. Euro gegenüber stehen. Damit
verläuft die Entwicklung nach den heutigen Erwartungen in 2003
und 2004 ungünstiger als das selbst in der ungünstigsten
Variante des letztjährigen Berichts angenommen wurde. Aus diesem
Grund wurden die Beschäftigungsannahmen für den diesjährigen
Bericht stärker gespreizt."
2004
BUNDESREGIERUNG (2004):
Rentenversicherungsbericht 2004 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 15/4498
v. 01.12.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2003 bis 2008 (S.43f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2003 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2004 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2005 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2006 |
26,20 Euro |
23,05 Euro |
88,0 % |
01.07.2007 |
26,73 Euro |
23,55 Euro |
88,1 % |
01.07.2008 |
27,04 Euro |
23,84 Euro |
88,2 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2004, Übersicht C 1, S.43 |
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2008 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von
87,9 % im Jahr 2003 auf 88,2 % im Jahr 2008 (Übersicht C 1).
Dies liegt an den höheren Anpassungen Ost, die aus einer höheren
Annahme für die Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2003 bis
2008 resultieren. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem
Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 3,5 % und den
neuen Ländern um insgesamt rd. 3,8 %."
(2004, S.43)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2003 |
1.081,79 Euro |
950,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2004 |
1.071,79 Euro |
943,72 Euro |
88,1 % |
01.07.2005 |
1.064,00 Euro |
936,36 Euro |
88,0 % |
01.07.2006 |
1.070,98 Euro |
942,73 Euro |
88,0 % |
01.07.2007 |
1.093,24 Euro |
963,18 Euro |
88,1 % |
01.07.2008 |
1.105,92 Euro |
975,04 Euro |
88,2 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2004, Übersicht C 2, S.44 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch identische Sozialversicherungsbeiträge
keine Differenzen beim Verhältniswert zwischen Rentenwert und
Eckrente bestehen:
"Die Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten (Übersicht C 2) wird außer durch die
Fortschreibung des aktuellen Rentenwertes auch durch die
Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die Rentnerinnen
und Rentner zu leisten haben, beeinflusst. Nach den derzeitigen
Einschätzung sind diese sowohl im Startjahr 2003 als auch im
Endjahr 2008 in den alten und neuen Ländern gleich, sodass sich
auch das Verhältnis der verfügbaren Eckrente in den neuen zu der
in den alten Ländern wie die aktuellen Rentenwerte im
betrachteten Zeitraum von 87,9 auf 88,2 % erhöht."
(2004, S.44)
2006
BUNDESREGIERUNG (2006):
Rentenversicherungsbericht 2005 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 16/905
v. 09.03.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2004 bis 2009 (S.39f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2004 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2005 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2006 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2007 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2008 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2009 |
26,23 Euro |
23,08 Euro |
88,0 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2005, Übersicht C 1, S.40 |
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2009 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von
87,9 Prozent im Jahr 2004 auf 88,0 Prozent im Jahr 2009
(Übersicht C 1, siehe S. 40). Dies liegt an den höheren
Anpassungen Ost, die aus einer höheren Annahme für die
Entgeltentwicklung Ost in den Jahren 2004 bis 2009 resultieren.
Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten
Ländern um insgesamt rd. 0,4 Prozent und in den neuen Ländern um
insgesamt rd. 0,5 Prozent."
(2005, S.39)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2004 |
1.071,79 Euro |
944,24 Euro |
88,1 % |
01.07.2005 |
1.066,06 Euro |
939,20 Euro |
88,1 % |
01.07.2006 |
1.066,36 Euro |
939,46 Euro |
88,1 % |
01.07.2007 |
1.066,36 Euro |
939,46 Euro |
88,1 % |
01.07.2008 |
1.066,36 Euro |
939,46 Euro |
88,1 % |
01.07.2009 |
1.070,44 Euro |
943,96 Euro |
88,2 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2005, Übersicht C 2, S.40 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in
Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen
Rentenwert und Eckrente bestehen:
"Durch den
niedrigeren
Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im
Jahr 2004 (13,9 Prozent im Vergleich zu 14,3 Prozent in den
alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren
Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1
Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9
Prozent). Der Verhältniswert erhöht sich nach derzeitiger
Einschätzung bis zum Endjahr 2009 auf 88,2 Prozent."
(2005, S.41)
BECK, Jürgen (2006):
Überleitung von Rentenansprüchen aus der DDR - und einschlägige
Verfassungsgerichtsurteile.
15 Jahre
nach der deutschen Einigung,
in:
Soziale Sicherheit,
Heft 8-9, S.280-283
Jürgen BECK betont drei
Unterschiede des Rentensystems der DDR zum westdeutschen System:
1) eine starre Beitragsbemessungsgrenze von 600 M
2) eine fehlende Dynamisierung der Renten
3) das Bestehen vielfältiger Zusatz- und
Sonderversorgungssysteme
Beim Umgang mit der Zusammenführung nennt uns BECK drei
Optionen: Die Überleitung der Rentenansprüche in eine
steuerfinanzierte Sozialhilfe, ein paralleles Fortbestehen der
beiden Alterssicherungssysteme und die Integration der Ansprüche
in das westdeutsche System, was bekanntlich beschlossen wurde.
Dazu sollte das Rentenniveau nach 45 Versicherungsjahren eines
Durchschnittsverdienstes 70 Prozent des durchschnittlichen
Nettoarbeitsverdienstes in der DDR betragen. Die Sonder- und
Zusatzversorgungssysteme und die freiwillige Zusatzversicherung
sollten abgewickelt werden. Die Modalitäten und die Überleitung
der Rentenansprüche wurden im
Rentenangleichungsgesetz (RAnglG) und im
Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) festgelegt.
Für die rentennahen
Jahrgänge, d.h. Personen, deren Renteneintritt nach dem 1.
Januar 1992 und vor dem 30. Juni 1995 erfolgte, gab es
Vertrauensschutzmaßnahmen. Sie erhielten die
"Garantie, dass die Rente
nicht niedriger sein darf, als sie am 30. Juni 1990 nach den
Rechtsvorschriften der DDR gewesen wäre."
Dies wurde mittels
Auffüllbeträgen bewerkstelligt. Daneben existieren noch weitere
Sonderbedingungen für besonders niedrige Renten und die diversen
Zusatz- und Sonderversorgungssysteme.
Wie so oft bei solch
komplexen Vorgängen, liegt der Teufel im Detail, sodass es um
die Ausgestaltung der Übergangsregelungen viele
gerichtliche Auseinandersetzungen gab und gibt.
"Als besonderer Brennpunkt
hat sich dabei die Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften
aus den Zusatz- und Sonderversorgungssystemen erwiesen. (...).
Als besonders schwierig hat sich (...) die Umsetzung des
durchaus verfassungsrechtlich legitimen Ziels des Abbaus
unberechtigter Vorteile und Privilegien »systemnaher« Personen
erwiesen",
erklärt uns BECK. Näher ein
geht der Autor auf die
vier Urteile des Bundesverfassungsgericht
vom 28. April 1999 zur Dynamisierung der garantierten
Zahlbeiträge und der Begrenzung von Einkommen systemnaher
Personen. Desweiteren behandelt BECK die Urteile zum
20-Jahreszeitraum und den Auffüllbeiträgen (BVG-Urteil vom
11.05.2005) sowie der Sonderversorgung ehemaliger Mitarbeiter
der Deutschen Reichsbahn (BVG-Urteil vom 30.08.2005) und der
Stichtagserfordernis (BVG-Urteil vom 26.10.2005).
Als noch verbleibende
Problemfelder beschreibt BECK den besitzgeschützten Zahlbetrag
der Besserverdienenden:
"Dieser besitzgeschützte
Zahlbetrag hat eine besondere Bedeutung für höher verdienende
Angehörige, die Zusatz- und Sonderversorgungssystemen
angehörten: Anders als die Sozialpflichtversicherung die die
Freiwillige Zusatzrentenversicherung garantierten diese
Versorgungssysteme vielfach bis zu 90 Prozent des letzten
Nettoeinkommens."
Ein Streitfall ist hier, ob
die Dynamisierung nach dem aktuellen Rentenwert oder dem
Rentenwert Ost zu erfolgen hat. Das Bundessozialgericht hat die
erste Variante für Rechtens erklärt. Ein weiteres Problem ist
die Begrenzung von Ansprüchen und Anwartschaften systemnaher
Personen.
KERSCHBAUMER, Judith (2006):
Angleichungszuschlag im Stufenmodell: ver.di-Vorschlag zur
Rentenangleichung Ost,
in:
Soziale Sicherheit,
Heft 8-9, S.280-283
Judith KERSCHBAUMER stellt
den ver.di-Vorschlag eines Angleichungszuschlages vor, der
Nachteile einer vorzeitigen Anhebung des aktuellen Rentenwerts
Osts verhindern soll. Den Höherbewertungsfaktor erklärt
KERSCHBAUMER für notwendig, um insbesondere in
Niedriglohngebieten in Ostdeutschland die Altersarmut
einzuschränken.
Die Autorin geht davon aus,
dass eine Angleichung der Rentenwerte nach dem Jahr 2030
erreicht werden könnte. Die Angleichung der
Einkommensverhältnisse sieht sie dagegen langsamer
voranschreiten als zu Beginn angenommen, während sich die
Lebenshaltungskosten dagegen weitgehend angeglichen hätten. Vor
diesem Hintergrund sieht KERSCHBAUMER gravierende Nachteile bei
einer vorzeitigen Anhebung des aktuellen Rentenwerts Ost:
"Denn die Rentensteigerungen
in Ostdeutschland würden zu erhöhten Rentenausgaben führen, die
- ohne weitere gesetzliche Neuregelungen - vor allem mit einer
Erhöhung des Beitragssatzes und damit mit einer zusätzlichen
Belastung der Versicherten und ihrer Arbeitgeber (in allen
Teilen Deutschlands) verbunden wären.
Durch das Ansteigen der Rentenausgaben wären im Übrigen auch
alle Rentnerinnen und Rentner in Ost und West insoweit belastet,
als infolge des steigenden Rentenvolumens der
Nachhaltigkeitsfaktor verstärkt zur Minderung der jährlichen
Rentenanpassung führen würde."
Der
Angleichungszuschlag soll diese Nachteile beseitigen, indem die
Wertdifferenz zwischen den Entgeltpunkten (Rentenwerte) West und
Ost ausgeglichen wird. Beispielhaft zum Zeitpunkt 1. Juli 2007:
"Mit dem Erhöhungsbetrag soll
die Wertdifferenz zwischen einem Entgeltpunkt Ost (22,97 Euro)
und einem Entgeltpunkt West (26,13 Euro) ausgeglichen werden;
nach den heutigen Werten beträgt dieser Wertunterschied 3,16
Euro."
Alternativ zur Einführung
eines solchen Angleichungszuschlags zum 1. Juli 2007 wird eine
Abstufung über einen Zeitraum von 10 Jahren mit jeweils einem
Zehntel des Rentenwertes vorgeschlagen. Der Erhöhungsbeitrag
würde sich dann 2007 um 0,32 Euro bis zum Jahr 2016 auf 3,16
Euro erhöhen. Dieser Betrag würde sich jedoch in dem Maße
vermindern wie sich die Entgeltpunkte West und Ost weiter
angleichen würden. Der Angleichungszuschlag müsste
steuerfinanziert werden, dann er sich nicht im
Nachhaltigkeitsfaktor rentenanpassungsmindernd auswirken könnte.
Der Ver.di-Angleichungszuschlag im Stufenmodell wurde 2008, 2013
und 2015 entsprechend der jeweils aktuellen Rentenwerte
aktualisiert. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung
beim Angleichungszuschlag in den drei ver.di-Varianten auf:
Jahr |
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2007) |
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2009) |
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2013) |
Erhöhungsbetrag pro
Entgeltpunkt Ost
(Stand: 01.07.2015) |
2007 |
0,32
€ |
|
|
|
2008 |
0,63
€ |
|
|
|
2009 |
0,95
€ |
0,31
€ |
|
|
2010 |
1,26
€ |
0,61
€ |
|
|
2011 |
1,58
€ |
0,92
€ |
|
|
2012 |
2,90
€ |
1,23
€ |
|
|
2013 |
2,21
€ |
1,54
€ |
0,24
€ |
|
2014 |
2,53
€ |
1,84
€ |
0,48
€ |
|
2015 |
2,84
€ |
2,15
€ |
0,72
€ |
|
2016 |
3,16
€ |
2,46
€ |
0,96
€ |
0,43
€ |
2017 |
|
2,76
€ |
1,20
€ |
0,86
€ |
2018 |
|
3,07
€ |
1,44
€ |
1,30
€ |
2019 |
|
|
1,68
€ |
1,73
€ |
2020 |
|
|
1,92
€ |
2,16
€ |
2021 |
|
|
2,16
€ |
|
2022 |
|
|
2,40
€ |
|
Zum Angleichungszuschlag
(Stand 01.07.2009) siehe auch die Ausführungen von KERSCHBAUMER
in
der Zeitschrift Soziale Sicherheit, Heft 5/2012.
Im Jahr 2015 wurde das
ver.di-Modell mit einem 5-Jahreszeitraum präsentiert (vgl.
Faltblatt
Für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern.
Ver.di-Modell 2.0, Stand: Juni 2015). Im Jahr 2016
betrug die Differenz der
Rentenwerte nur noch 1,79 Euro.
BUNDESREGIERUNG (2006):
Rentenversicherungsbericht 2006 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 16/3700
v. 05.12.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2005 bis 2010 (S.40f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2005 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2006 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2007 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2008 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2009 |
26,18 Euro |
23,03 Euro |
88,0 % |
01.07.2010 |
26,23 Euro |
23,10 Euro |
88,1 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2006, Übersicht C 1, S.40 |
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2010 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen zu dem in den alten Ländern steigt von
87,9 Prozent im Jahr 2005 auf 88,1 Prozent im Jahr 2010
(Übersicht C 1). Dies resultiert aus einer leicht höheren
Annahme für die Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum
bis zum Jahr 2010. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem
Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 0,4 Prozent und
in den neuen Ländern um insgesamt rd. 0,6 Prozent."
(2006, S.40)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2005 |
1.066,06 Euro |
939,20 Euro |
88,1 % |
01.07.2006 |
1.065,76 Euro |
939,46 Euro |
88,1 % |
01.07.2007 |
1.061,06 Euro |
935,32 Euro |
88,1 % |
01.07.2008 |
1.062,83 Euro |
936,88 Euro |
88,1 % |
01.07.2009 |
1.064,86 Euro |
939,32 Euro |
88,2 % |
01.07.2010 |
1.066,90 Euro |
942,18 Euro |
88,3 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2006, S.40 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in
Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen
Rentenwert und Eckrente bestehen:
"Durch den
niedrigeren
Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im
Jahr 2005 (13,4 Prozent im Vergleich zu 13,8 Prozent in den
alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren
Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1
Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9
Prozent). Der Verhältniswert erhöht sich nach derzeitiger
Einschätzung bis zum Endjahr 2010 auf 88,3 Prozent."
(2006, S.41)
2007
BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2007): Antrag Angleichung des
aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert,
Bundestag-Drucksache 16/6734 v. 18.10.
In ihrem Antrag fordert die
Linkspartei "bis Ende 2007 einen Stufenplan vorzulegen, nach dem
schnellstmöglich in mehreren Schritten bis spätestens 2012 der
aktuelle Rentenwert (Ost) auf den aktuellen Rentenwert angehoben
wird. Diese Angleichung ist aus Steuermitteln zu finanzieren.
Die erste Stufe tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die
Höherbewertung der Einkünfte in Ostdeutschland bleibt
unverändert."
BUNDESREGIERUNG (2007):
Rentenversicherungsbericht 2007 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 16/7300
v. 22.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2006 bis 2011 (S.40f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2006 |
26,13 Euro |
22,97 Euro |
87,9 % |
01.07.2007 |
26,27 Euro |
23,09 Euro |
87,9 % |
01.07.2008 |
26,54 Euro |
23,35 Euro |
88,0 % |
01.07.2009 |
26,97 Euro |
23,75 Euro |
88,1 % |
01.07.2010 |
27,15 Euro |
23,93 Euro |
88,1 % |
01.07.2011 |
27,26 Euro |
24,04 Euro |
88,2 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2007, Übersicht C 1, S.41 |
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2011 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern zu dem in den alten Ländern
steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2006 auf 88,2 Prozent im Jahr
2011 (Übersicht C 1). Dies resultiert aus einer leicht höheren
Annahme für die Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum
bis zum Jahr 2011. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem
Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 4,3 Prozent und
in den neuen Ländern um insgesamt rd. 4,7 Prozent."
(2007, S.40)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2006 |
1.066,35 Euro |
939,46 Euro |
88,1 % |
01.07.2007 |
1.068,52 Euro |
941,77 Euro |
88,1 % |
01.07.2008 |
1.077,41 Euro |
950,01 Euro |
88,2 % |
01.07.2009 |
1.093,35 Euro |
964,95 Euro |
88,3 % |
01.07.2010 |
1.100,64 Euro |
972,27 Euro |
88,3 % |
01.07.2011 |
1.103,88 Euro |
975,65 Euro |
88,4 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2007, Übersicht C 2, S.41 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in
Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen
Rentenwert und Eckrente bestehen:
" Durch den
niedrigeren
Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen Ländern im
Jahr 2006 (13,0 Prozent im Vergleich zu 13,4 Prozent in den
alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren
Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1
Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9
Prozent). Der Verhältniswert der beiden Standardrenten erhöht
sich nach derzeitiger Einschätzung bis zum Endjahr 2011 auf 88,4
Prozent."
(2007, S.40)
2008
BUNDESTAGSFRAKTION FDP (2008): Antrag Für ein einheitliches
Rentenrecht in Ost und West, Bundestag-Drucksache 16/9482 v.
04.06.
Die FDP begründet Maßnahmen
zur Vereinheitlichung des Rentenrechts mit der
Unwahrscheinlichkeit einer Lohnkonvergenz zwischen Ost- und
Westdeutschland:
"Aus dem bestehenden System
heraus ist eine zeitnahe Angleichung der Rechenwerte nicht zu
erwarten. Der seit 2003 bis heute unveränderte prozentuale
Abstand der Rentenwerte von 12,1 Prozent verringert sich in
Zukunft laut Rentenversicherungsbericht 2007 (Prognose für vier
Jahre) um nur etwa 0,1 Prozent pro Jahr. 2007 und 2008 wäre der
Rentenwert Ost sogar wieder weiter hinter den Rentenwert West
zurückgefallen, wenn nicht eine
Schutzklausel in der Rentenformel dies verhindert hätte. Für
einen Durchschnittsrentner in den neuen Ländern (2007 ca. 910
Euro monatlich) ergibt sich nach dem vom
Rentenversicherungsbericht 2007 prognostizierten Aufholprozess
Jahr für Jahr eine Erhöhung der Rente um ca. 0,90 Euro pro Monat
bzw. ca. 10,80 Euro pro Jahr. Dies ist noch eine positive
Prognose, wenn man bedenkt, dass in den letzten vier Jahren gar
kein Aufholprozess stattfand. Es ist wahrscheinlich, dass sich
die Durchschnittsverdienste in neuen und alten Ländern nie genau
aneinander angleichen werden. Die Unterscheidung der
Rentenberechnung in Ost und West wird damit zunehmend
willkürlich."
Die FDP-Bundestagsfraktion
fordert deshalb, die Rechengrößen für die Rentenversicherung
(Entgeltpunkte, Rentenwerte und Beitragsbemessungsgrenzen) in
den alten und den neuen Bundesländern zum Stichtag 1. Juli 2010
in einheitliche Werte zu überführen. Dies soll folgendermaßen
geschehen:
"Alle zum Stichtag der
Umstellung bestehenden Rentenansprüche bzw. -anwartschaften in
Ost und West bleiben in ihrem Wert erhalten. Die bisherigen
Entgeltpunkte Ost und West werden in einheitliche Entgeltpunkte
umgerechnet. Dabei behalten die Bestandsrentner und
Beitragszahler in den neuen Ländern für bereits erworbene
Entgeltpunkte die Vorteile, die ihnen aus der Lohnhochwertung
zugewachsen sind.
Der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des
Rentenwerts Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf
damit verbundene Rentensteigerungen wird in die Gegenwart
vorgezogen und abgefunden. Künftig zu erwartende
Rentensteigerungen werden dabei versicherungsmathematisch
korrekt mit 5 Prozent jährlich abgezinst. Versicherte und
Rentner mit Entgelt- punkten Ost erhalten im Rahmen der
Angleichung der Rechenwerte eine Einmalzahlung. Diese orientiert
sich an der Zahl der persönlichen Entgeltpunkte und der weiteren
Lebenserwartung am Stichtag der Umstellung.
Die berechtigten Versicherten und Bestandsrentner erhalten
bezüglich der Einmalzahlung ein Wahlrecht. Bestandsrentner und
Versicherte, die am Stichtag 60 Jahre alt sind, haben dieses
Wahlrecht zum Stichtag auszuüben. Versicherte, die am Stichtag
jünger als 60 Jahre sind üben das Wahlrecht jeweils mit
Vollendung des 60. Lebensjahres aus. Bei fehlender expliziter
Erklärung findet das einheitliche Rentenrecht Anwendung. Für
Bestandsrentner und Versicherte, die gegen die Einmalzahlung
optieren, wird die Rente für ihre Entgeltpunkte Ost nach der bis
zum Stichtag geltenden Methode berechnet."
SPIEGEL (2008): Kanzlerin gegen Rentenangleichung,
in: Spiegel Nr.38 v.
15.09.
WORATSCHKA, Rainer (2008):
Geteiltes Renten-Land.
Sozialpolitik: Die SPD
fordert eine Angleichung der Altersbezüge im Osten auf das
Westniveau bis 2019 – doch die Kanzlerin will sich nicht
festlegen,
in:
Tagesspiegel v. 15.09.
Rainer WORATSCHKA fasst den
Stand der Debatte zur Vereinheitlichung des Rentenrechts in
Deutschland folgendermaßen zusammen.
"Eine Festlegung zum jetzigen
Zeitpunkt würde der Regierung ein Problem bescheren: Sie müsste
sagen, wie sie die Rentenangleichung zu finanzieren gedenkt.
Aktuell liegt der Rentenwert Ost bei 88 Prozent des Westniveaus.
Würden die Bezüge der Ostrentner angeglichen, müssten die
Rentenbeiträge steigen oder mehr Steuermittel fließen.
Andererseits machen die Ostländer Druck. Für Oktober ist unter
Federführung Thüringens eine Bundesratsinitiative angekündigt.
Die Regierung solle Vorschläge für eine schnelle Anpassung
machen. Die unterschiedliche Anrechnung der Altersbezüge sei 18
Jahre nach der Wiedervereinigung nicht mehr vermittelbar. Auch
für den haushaltspolitischen Sprecher der SPD, Carsten
Schneider, hat die Angleichung »politische Priorität«. Sie müsse
»so schnell wie möglich« erfolgen, sagte er dem Tagesspiegel.
Schließlich müssten künftig viele wegen gebrochener
Erwerbsbiografien mit niedrigeren Renten rechnen, und im Osten
speise sich das Alterseinkommen zu 90 Prozent daraus. Die Kosten
der Angleichung bezifferte der Thüringer Abgeordnete auf sechs
Milliarden Euro. Finanzieren müsse man sie aus Steuern wie aus
Beitragsmitteln, sagte Schneider."
BUNDESTAGSFRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (2008): Antrag
Rentenwert in Ost und West angleichen, Bundestag-Drucksache
16/10375 v. 24.09.
Die Bundestagsfraktion der
Grünen begründet ihren Antrag mit der Ungerechtigkeit der
pauschalen Hochbewertung der Einkommen in Ostdeutschland durch
die auch westdeutsche Rentner benachteiligt werden:
"Diese pauschale Hochwertung
der Einkommen in den neuen Ländern führte noch 2007 zu einer
Hochwertung um rund 16 Prozent – unabhängig vom Einkommensniveau
der Versicherten. Das ist bereits heute aus gesamtdeutscher
Sicht nicht mehr gerecht. Denn auch in den alten Bundesländern
existieren strukturschwache Regionen, für die keine Hochwertung
der Arbeitseinkommen erfolgt. Seit 1991 haben sich die
Durchschnittsentgelte in den neuen Bundesländern nahezu
verdoppelt, während die Durchschnittsentgelte in den alten
Bundesländern im gleichen Zeitraum nur um rund 30 Prozent
gestiegen sind. In einigen Tarifbereichen – wie z. B. für die
Beschäftigten des Bundes und der Kommunen im öffentlichen Dienst
– gibt es in den neuen Ländern bereits eine Anpassung der Tarife
an das Westniveau. Die unterschiedlichen Rentenberechnungen
führen bei Versicherten in Ost und West zur Unzufriedenheit und
verstetigen die gegenseitigen Vorbehalte. Ein einheitliches
Rentenrecht muss ab dem nächsten Jahr erreicht werden."
Die Grünen fordern deshalb:
"1. alle maßgeblichen
Bezugsgrößen zur Entstehung und Berechnung der Rente in Ost und
West grundsätzlich zu vereinheitlichen; dies betrifft
insbesondere – den Rentenwert, – die Berechnung der
Entgeltpunkte sowie – die Beitragsbemessungsgrenze;
2. eine Hochwertung der Entgelte nur noch für Geringverdienende
vorzusehen;
3. für die Bürgerinnen und Bürger in den neuen Bundesländern,
die bereits in Rente sind, den Auszahlungsbetrag zu erhalten;
4. die höheren Kosten für die Hochwertung von Geringverdienenden
aus Steuermitteln zu finanzieren."
BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2008): Anfrage Zu Forderungen nach
einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den
aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht,
Bundestag-Drucksache 16/10547 v. 10.10.
In ihrer Anfrage beruft sich
die Linkspartei auf Forderungen nach einer Vereinheitlichung des
Rentenrechts in den letzten Monaten. Genannt werden als
Befürworter Carsten SCHNEIDER ("haushaltspolitischer Sprecher"
der SPD-Bundestagsfraktion) und Erwin SELLERING ("Sozialminister
Mecklenburg-Vorpommerns"). Näher eingegangen wird auf die
Bundesratssitzung am 13. Juni 2008 zur Rentenanpassung 2008, in
der Thüringen, stellvertretend für die neuen Bundesländer und
Berlin, die unzureichende Maßnahme der Rentenanpassung 2008 in
Sachen Rentenvereinheitlichung beklagte.
Ausführlich zitiert die
Linkspartei aus der Bundesratsinitiative des Freistaats
Thüringen Entschließung des Bundesrates
zur Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts. Genannt
werden außerdem die Anträge der Regierungskoalition aus CDU und
SPD in Sachsen und Brandenburg (Drucksachen 4/12868 bzw.
4/6685). Vor diesem Hintergrund stellt die Linkspartei die
Frage, wie sich die Bundesregierung zu den Forderungen aus den
neuen Bundesländern positioniert und ob sie ebenfalls einen
schnelleren Angleichungsprozess des aktuellen Rentenwerts (Ost)
an den aktuellen Renten- wert für dringend notwendig erachtet.
Außerdem stellt sie die Frage, wie ein schnellerer
Angleichungsprozess rentenrechtlich umgesetzt werden könnte
SACHVERSTÄNDIGENRAT ZUR BEGUTACHTUNG DER GESAMTWIRTSCHAFTLICHEN
ENTWICKLUNG (2008). Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte
stärken, Jahresgutachten 2008/2009, November
Der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) geht
in seinem Jahresgutachten davon aus, dass es - entgegen den
Annahmen des Einigungsvertrages zu keiner Lohnkonvergenz in
Deutschland kommen wird und deshalb Maßnahmen zur
Vereinheitlichung des Rentenrechts notwendig sind:
"Der Einigungsvertrag aus dem
Jahr 1990 und das darauf aufbauende Renten-Überleitungsgesetz
des Jahres 1991 gingen von der Annahme einer zügigen Angleichung
der Entlohnungsverhältnisse in den neuen Ländern an das
westdeutsche Lohnniveau aus. Dieser damals plausiblen Annahme
war eine eigenständige Art der Rentenfestsetzung und
Rentenanpassung in den neuen Ländern geschuldet. Es sollte über
den Prozess der Lohnangleichung zu einer Vereinheitlichung der
Rentenansprüche kommen. Da sich der in den ersten Jahren nach
der Vereinigung einsetzende Prozess einer Angleichung der in
Ostdeutschland gezahlten Löhne in den letzten Jahren zunehmend
verlangsamt hat, seit dem Jahr 2005 zum Stillstand gekommen zu
sein scheint und einer zunehmenden Heterogenität der regionalen
Entlohnungsstrukturen in beiden Gebietsständen gewichen ist,
führt das in den neuen Ländern geltende Rentenrecht zu
verteilungspolitisch kaum zu vermittelnden Effekten."
(2008, S.365)
Begründet werden die
Maßnahmen durch Bezugnahme auf die Teilhabe- und
Beitragsäquivalenz als die beiden Prinzipien des Rentenrechts.
Danach listet der SVR die bestehenden Übergangsregelungen des
Sozialgesetzbuchs (SGB VI) auf:
1) Übergangsregelungen bei der Rentenberechnung
2) Übergangsregelungen bei der Ermittlung der Entgeltpunkte
3) Übergangsregelungen bei der Rentenanpassung
Detailliert wird auf die
zahlreichen Änderungen bei den Anpassungsvorschriften zur
Berechnung des aktuellen Rentenwerts eingegangen. Folgende
Änderungen und ihre Konsequenzen werden genannt:
"Bis zum 1. Juli 1999 war in
den neuen wie in den alten Ländern die Entwicklung der
Nettolöhne maßgebend. Im Rahmen der Rentenüberleitung wurde die
Anpassungsformel für die neuen Länder dabei dahingehend ergänzt,
dass der aktuelle Rentenwert (Ost) stets in dem Maß anzupassen
ist, dass sich in den alten und neuen Ländern ein identisches
Nettorentenniveau – Verhältnis der Rente aus 45
Versicherungsjahren mit Durchschnittsverdienst nach Abzug der
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zum jeweiligen
Nettolohn des Durchschnittsverdieners – ergab. Mit diesem bis
zum 1. Januar 1996 von dem in den alten Ländern abweichenden
Anpassungsverfahren sollte einer in den neuen Ländern erwarteten
starken Lohndynamik Rechnung getragen und die Lohnerhöhungen
schnellstmöglich an die Rentner weitergegeben werden.
630. Die mit dem Altersvermögens-Ergänzungsgesetz (2001)
geänderte Rentenanpassungsformel entsprach ebenfalls der
Intention, über ein höheres Lohnwachstum die Rentenwerte
anzugleichen. Denn seit dem Jahr 2002 wurden nur Komponenten in
der Anpassungsformel berücksichtigt, deren Höhe in den neuen und
alten Ländern gleich war: zum einen die Veränderung des
Beitragssatzes in der Rentenversicherung und zum anderen der
Altersvorsorgeanteil (...). Damit beeinflussten allein
Unterschiede in der Entgeltentwicklung zwischen den alten und
neuen Ländern den Angleichungsprozess der beiden aktuellen
Rentenwerte.
(...).
631. Mit dem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz (2004)
wurde eine
Schutzklausel (Ost)
eingeführt, die eine Verschlechterung im Verhältnis von
aktuellem Rentenwert (Ost) und aktuellem Rentenwert ausschließen
soll. Der aktuelle Rentenwert (Ost) ist nunmehr mindestens mit
der für den aktuellen Rentenwert maßgeblichen Veränderungsrate
anzupassen, auch wenn sich nach Anwendung der
Rentenanpassungsformel für den aktuellen Rentenwert (Ost) eine
geringere Veränderungsrate als für den aktuellen Rentenwert
ergeben sollte. Ein einmal erreichter Angleichungsgrad des
aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert bleibt
auf diese Weise erhalten mit der Folge, dass der aktuelle
Rentenwert (Ost) vor einer Angleichung der Löhne den Wert des
aktuellen Rentenwerts in Westdeutschland erreicht."
(2008, S.369f.)
Die Auswirkungen der
bisherigen Rentenüberleitung fasst der SVR folgendermaßen
zusammen:
"Akzeptanzprobleme des
Rentensystems erwachsen nicht aus den unterschiedlichen
Rentenzahlungen als Folge unterschiedlicher Erwerbsbiografien,
sondern eher aus einer Ungleichbehandlung gleicher
Beitragsleistungen hinsichtlich der damit erworbenen
Rentenansprüche – zumal dann, wenn diese Ungleichbehandlung
nicht vorübergehender Natur ist (...). Der Unterschied bei den
auf der Basis gleich hoher Arbeitsentgelte durch gleich hohe
Beiträge erworbenen Rentenanwartschaften ist weder mit dem
Prinzip der Beitragsäquivalenz noch mit dem der
Teilhabeäquivalenz vereinbar."
(2008, S.372f.)
Danach verwirft der SVR einen
Vorschlag der Linkspartei zur Vereinheitlichung des Rentenrechts
und plädiert stattdessen für eine Umbasierung der
rentenrechtlich relevanten Größen auf bundeseinheitliche Größen,
die besitzstandswahrend sein soll (vgl. 2008, S.376ff.).
FREISTAAT THÜRINGEN (2008): Entschließung des Bundesrates zur
Vereinheitlichung des aktuellen Rentenwerts, Antrag der
Länder Thüringen, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bundesrat-Drucksache 845/08 v. 06.11.
BUNDESREGIERUNG (2008): Antwort auf die Anfrage Zu Forderungen
nach einer Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den
aktuellen Rentenwert sowie nach einem einheitlichen Rentenrecht,
Bundestag-Drucksache 16/10825 v. 11.11.
Die Bundesregierung bestätigt
die Kostenangaben einer sofortigen Rentenangleichung, die der
haushaltspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Carsten
SCHNEIDER im Tagesspiegel
gemacht hat:
"Eine sofortige Anhebung des
aktuellen Rentenwerts Ost auf den Wert des aktuellen Rentenwerts
würde jährliche Mehrausgaben von gut 6 Mrd. Euro nach sich
ziehen, die sich aus den höheren Rentenausgaben sowie den darauf
entfallenden zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträgen der
gesetzlichen Rentenversicherung zusammensetzen."
Zum Ausmaß der Renten, bei
denen der Hochwertungsfaktor zum Tragen kommt, antwortet die
Bundesregierung:
"Im Rentenzugang 2007 gab es
nach einer Sonderauswertung der Statistik der Deutschen
Rentenversicherung 233.109 Renten, die auf Berechnungen nach
Anlage 10 SGB VI (»Hochwertungsfaktoren«) basieren. Davon waren
80.235 Versichertenrenten an Männer und 75.951
Versichertenrenten an Frauen sowie 76.933 Renten wegen Todes.
(...).
Im Rentenbestand zum Jahresende 2007 gab es nach einer
Sonderauswertung der Statistik der Deutschen Rentenversicherung
5.181.261 Renten, die auf Berechnungen nach Anlage 10 SGB VI
(»Hochwertungsfaktoren«) basieren. Darunter waren 1.632.715
Versichertenrenten an Männer und 2.353.894 Versichertenrenten an
Frauen. Hinzukommen weitere 1.194.652 Renten wegen Todes mit
Berücksichtigung von Entgeltpunkten (Ost)."
BUNDESREGIERUNG (2008):
Rentenversicherungsbericht 2008 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 16/11060
v. 21.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2007 bis 2012 (S.39f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2007 |
26,27 Euro |
23,09 Euro |
87,9 % |
01.07.2008 |
26,56 Euro |
23,34 Euro |
87,9 % |
01.07.2009 |
27,29 Euro |
23,98 Euro |
87,9 % |
01.07.2010 |
27,78 Euro |
24,46 Euro |
88,0 % |
01.07.2011 |
27,94 Euro |
24,61 Euro |
88,1 % |
01.07.2012 |
28,10 Euro |
24,77 Euro |
88,1 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2008, Übersicht C 1, S.40 |
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2012 begründet der Rentenversicherungsbericht
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern zu dem in den alten Ländern
steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2007 auf 88,1 Prozent im Jahr
2012 (Übersicht C 1). Dies resultiert aus einer leicht höheren
Annahme für die Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum
bis zum Jahr 2012. Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem
Zeitraum in den alten Ländern um insgesamt rd. 7,0 Prozent und
in den neuen Ländern um insgesamt rd. 7,3 Prozent."
(2008, S.39)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2007 |
1.068,52 Euro |
941,77 Euro |
88,1 % |
01.07.2008 |
1.078,22 Euro |
949,60 Euro |
88,1 % |
01.07.2009 |
1.102,64 Euro |
968,90 Euro |
87,9 % |
01.07.2010 |
1.122,43 Euro |
988,30 Euro |
88,1 % |
01.07.2011 |
1.128,90 Euro |
994,35 Euro |
88,1 % |
01.07.2012 |
1.135,36 Euro |
1.000,82 Euro |
88,2 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2008, Übersicht C 2, S.40 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in
Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen
Rentenwert und Eckrente bestehen. Der Einführung des
Gesundheitsfonds im Jahr 2009 werden temporäre Effekte
zugeschrieben:
"Durch den
im Durchschnitt
niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung in den neuen
Ländern im Jahr 2007 (13,4 Prozent im Vergleich zu 13,9 Prozent
in den alten Ländern) liegt das Verhältnis der verfügbaren
Standardrenten in den neuen zu den in den alten Ländern mit 88,1
Prozent höher als das Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9
Prozent). Durch die
Einführung des Gesundheitsfonds mit einem
einheitlichen Beitragssatz sinkt der Verhältniswert im Jahr 2009
temporär, erhöht sich jedoch nach derzeitiger Einschätzung bis
zum Ende des Mittelfristzeitraums auf 88,2 Prozent."
(2008, S.39)
KERSCHBAUMER, Judith
(2008): Für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen
Bundesländern. Das ver.di-Modell, herausgegeben vom Bündnis
für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern
2009
BÖRSCH-SUPAN, Axel/BUCHER-KOENEN, Tabea/GASCHE, Martin/WILKE,
Christina Benita (2009): Ein einheitliches Rentensystem für Ost-
und Westdeutschland: Simulationsrechnungen zum Reform-vorschlag
des Sachverständigenrates, MEA-Diskussionspapier v. 09.03.
BUNDESREGIERUNG (2009):
Rentenversicherungsbericht 2009 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 17/52
v. 20.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2008 bis 2013 (S.36f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2008 |
26,56 Euro |
23,34 Euro |
87,9 % |
01.07.2009 |
27,20 Euro |
24,13 Euro |
88,7 % |
01.07.2010 |
27,20 Euro |
24,13 Euro |
88,7 % |
01.07.2011 |
27,20 Euro |
24,13 Euro |
88,7 % |
01.07.2012 |
27,61 Euro |
24,51 Euro |
88,8 % |
01.07.2013 |
27,73 Euro |
24,63 Euro |
88,8 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2009, Übersicht C 1, S.37 |
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2013 begründet der Rentenversicherungsbericht
zum einen mit einer positiveren Rentenanpassung und zum anderen
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern zum aktuellen Rentenwert in
den alten Ländern steigt von 87,9 Prozent im Jahr 2008 auf 88,8
Prozent im Jahr 2013 (Übersicht C 1). Dies resultiert
insbesondere aus der mit 3,38 Prozent deutlich höheren Anpassung
des aktuellen Rentenwerts (Ost) gegenüber der Anpassung des
aktuellen Rentenwerts in den alten Ländern mit 2,41 Prozent im
Jahr 2009 sowie aus einer geringfügig höheren Annahme zur
Entgeltentwicklung Ost im Mittelfristzeitraum bis zum Jahr 2013.
Der aktuelle Rentenwert steigt in diesem Zeitraum in den alten
Ländern um insgesamt rund 4,4 Prozent, in den neuen Ländern um
insgesamt rund 5,5 Prozent."
(2009, S.36)
Die Angleichung der
verfügbaren Eckrente soll sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen entwickeln:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung der
verfügbaren
Eckrente in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
verfügbare
monatliche Eckrente |
Verhältniswert
der verfügbaren
monatlichen Eckrente in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2008 |
1.075,83 Euro |
947,51 Euro |
88,1 % |
01.07.2009 |
1.100,84 Euro |
976,59 Euro |
88,7 % |
01.07.2010 |
1.102,67 Euro |
978,22 Euro |
88,7 % |
01.07.2011 |
1.102,67 Euro |
978,22 Euro |
88,7 % |
01.07.2012 |
1.119,30 Euro |
993,62 Euro |
88,8 % |
01.07.2013 |
1.124,16 Euro |
998,48 Euro |
88,8 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2008, Übersicht C 2, S.40 |
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass durch den niedrigeren Krankenkassenbeitrag in
Ostdeutschland Differenzen beim Verhältniswert zwischen
Rentenwert und Eckrente bestehen, die mit der Einführung des
Gesundheitsfonds im Jahr 2009 entfallen werden:
"Durch den
im Durchschnitt
niedrigeren Beitragssatz zur Krankenversicherung der Rentner in
den neuen Ländern im Jahr 2008 liegt das Verhältnis der
verfügbaren Standardrenten in den neuen Ländern zu denjenigen in
den alten Ländern mit 88,1 Prozent geringfügig höher als das
Verhältnis der aktuellen Rentenwerte (87,9 Prozent). Durch die
Einführung des Gesundheitsfonds mit einem einheitlichen
Beitragssatz entsprechen sich ab dem Jahr 2009 die Verhältnisse
der aktuellen Rentenwerte und der verfügbaren Standardrenten der
neuen Länder zu den alten Ländern. Zum Ende des
Mittelfristzeitraums im Jahr 2013 liegt das Verhältnis der
verfügbaren Standardrenten bei 88,8 Prozent."
(2016, S.37)
BUNDESREGIERUNG (2009): Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.
Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode,
in:
bmi.bund.de
v. 17.12.
Zur Rentenangleichung
Ost-West heißt es im Koalitionsvertrag:
"Das gesetzliche Rentensystem
hat sich auch in den Neuen Ländern bewährt. Wir führen in dieser
Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West
ein."
|
|