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Vorbemerkung
Diese kommentierte Bibliografie behandelt einen
Teilaspekt der Rentendebatte, die auf dieser Website bereits im
Mittelpunkt verschiedener Bibliografien und Themenbeiträge stand.
Im Beitrag Unsere Zukunft,
unsere Rente geht es um die ganze Bandbreite der
aktuellen Rentendebatte seit dem Frühjahr 2016. Die kommentierte
Bibliografie
Die Rente vor dem Kollaps wegen dem Geburtenrückgang und der
steigenden "Altenlast" in Deutschland? stellt die
Rentendebatte seit Mitte der 1970er Jahre in den Kontext der
demografischen Entwicklung, wobei den nicht-demografischen
Komponenten eine bedeutendere Rolle für die Rentenentwicklung
zugeschrieben wird. Der Beitrag
Mythen und Fakten
über die "Altenlast" klärt über die
Bevölkerungsentwicklung in Deutschland auf.
Die
Ostrentenangleichung gehört in dieser Sicht auch zu den
nicht-demografischen Faktoren der Entwicklung der gesetzlichen
Rentenversicherung, denn mit der Wiedervereinigung wurden der
gesetzlichen Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben
zugewiesen, die fast vollständig den Beitragszahlern aufgebürdet
wurden. Die Renteneinheit als Symbolpolitik der Großen
Koalition, die mittels Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz
bewerkstelligt werden soll, gehört in diese Tradition der
Belastung der Beitragszahler durch eine neoliberale
Rentenpolitik, die auf die Schwächung der gesetzlichen Rente
abzielt, um die Kapitaldeckung weiter stärken zu können, obwohl
die Kollateralschäden dieser Vorgehensweise unübersehbar sind.
Kommentierte Bibliografie (Teil
3: 2010 - 2015)
2010
GEYER, Johannes & Viktor STEINER (2010): Künftige Altersrenten
in Deutschland: Relative Stabilität im Westen, starker Rückgang
im Osten,
in:
DIW-Wochenbericht
Nr.11 v. 17.03.
"Das höchste negative Risiko
tragen jüngere Kohorten ab den Jahrgängen 1957 bis 1961 (Männer)
beziehungsweise 1962 bis 1966 (Frauen) in Ostdeutschland",
fassen GEYER & STEINER das
Ergebnis ihrer Prognose für die Rentenentwicklung zusammen,
wobei sie Forschungsbedarf hinsichtlich der Erbschaften und
kapitalgedeckten Altersvorsorge sehen, die die Befunde noch
relativieren könnten.
BUNDESREGIERUNG (2010): Jahresbericht der Bundesregierung zum
Stand der Deutschen Einheit 2010, Bundestag-Drucksache
17/3000 v. 22.09.
In den Kapiteln 9.1 und 9.2
behandelt der Bericht die Entwicklung der Alterssicherung unter
dem Gesichtspunkt der Renteneinheit (vgl. 2010, S.51f.).
BÖRSCH-SUPAN, Axel/BUCHER-KOENEN,
Tabea/GASCHE, Martin/WILKE, Christina Benita (2010): Ein
einheitliches Rentensystem für Ost- und Westdeutschland:
Simulationsrechnungen zum Reform-vorschlag des
Sachverständigenrates. Perspektiven der Wirtschaftspolitik
11(1), S. 16-46
KRAUSE,
Peter/GOEBEL, Jan/KROH, Martin/WAGNER, Gert G. (2010): 20 Jahre
Wiedervereinigung: Wie weit Ost- und Westdeutschland
zusammengerückt sind,
in:
DIW-Wochenbericht
Nr.44 v. 04.11.
"Heute noch höchst bedeutsam
ist die 20 Jahre zurückliegende Entscheidung das westdeutsche
Rentensystem »eins zu eins« in Ostdeutschland einzuführen.
Schlagartig stiegen die Renten in den Neuen Bundesländern an,
und die Renten-Anwartschaften der mittleren Jahrgänge wurden
entsprechend der westlichen Rentenlogik stark aufgewertet. Sieht
man von der damaligen Rentnergeneration ab, die materiell voll
vom westdeutschen Umlagesystem der gesetzlichen Rente
profitierte, gehörten alle anderen DDR-Bürger zu denen, die den
Bankrott der DDR-Misswirtschaft durch offene oder verdeckte
Arbeitslosigkeit und einen jahrzehntelangen Einkommensrückstand
gegenüber dem westdeutschen Durchschnitt tragen mussten." (2010,
S.2),
beschreiben die Autoren die
Konsequenzen des Renten-Überleitungsgesetz (RÜG).
BUNDESREGIERUNG (2010):
Rentenversicherungsbericht 2010 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 17/3900
v. 29.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2009 bis 2014 (S.39f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2009 |
27,20 Euro |
24,13 Euro |
88,7 % |
01.07.2010 |
27,20 Euro |
24,13 Euro |
88,7 % |
01.07.2011 |
27,45 Euro |
24,35 Euro |
88,7 % |
01.07.2012 |
27,75 Euro |
24,64 Euro |
88,8 % |
01.07.2013 |
27,76 Euro |
24,66 Euro |
88,8 % |
01.07.2014 |
28,08 Euro |
25,17 Euro |
89,6 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2010, Übersicht C 1, S.39
|
Die Entwicklung des
Rentenwertes bis 2014 begründet der Rentenversicherungsbericht
zum einen mit einer positiveren Rentenanpassung und zum anderen
mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den
neuen Ländern:
"Das Verhältnis des aktuellen
Rentenwerts in den neuen Ländern zum aktuellen Rentenwert in den
alten Ländern steigt von 88,7 Prozent im Jahr 2009 auf 89,6
Prozent im Jahr 2014 an (Übersicht C 1). Dieser Anstieg
resultiert insbesondere aus der Anpassung des aktuellen
Rentenwert (Ost) im Jahr 2014, die den Modellrechnungen zufolge
mit rund 2,1 Prozent deutlich höher ausfällt als die Anpassung
des aktuellen Rentenwerts in den alten Ländern mit rund 1,2
Prozent. Die
deutlich höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern ist vor
allem die Folge des gegenüber den alten Ländern rechnerisch
zeitlich eher abgeschlossenen Abbaus des Ausgleichsbedarfs
(Ost). Die geringfügig höheren Annahmen zur Entgeltentwicklung
in den neuen Ländern im Mittelfristzeitraum tragen ebenfalls zu
einer Annäherung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an seinen
Westwert bei. Der aktuelle Rentenwert in den alten Ländern
steigt in der Modellrechnung im Zeitraum von 2009 bis 2014 um
insgesamt rund 3,2 Prozent, in den neuen Ländern um insgesamt
rund 4,3 Prozent."
(2010, S.39)
Bei der Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf
hingewiesen, dass mit der Einführung des Gesundheitsfonds im
Jahr 2009 die Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung in Ost und West gleich hoch sind, weshalb der
Verhältniswert beim Rentenwert und bei der Eckrente im
Betrachtungszeitraum identisch sind:
"Die Entwicklung der
verfügbaren Eckrenten wird, abgesehen von der Fortschreibung der
aktuellen Rentenwerte, auch von der Entwicklung der
Sozialversicherungsbeiträge, die Rentnerinnen und Rentner zu
zahlen haben, beeinflusst.
Seit der Einführung des
Gesundheitsfonds im Jahr 2009 sind die Beitragssätze zur
gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in den alten und
den neuen Ländern identisch. Die Verhältnisse der aktuellen
Rentenwerte und der verfügbaren Standardrenten in den neuen
Ländern zu den entsprechenden Größen in den alten Ländern fallen
damit gleich hoch aus."
(2010, S.39)
Die Angleichung der
durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen:
Tabelle:
Die Angleichung
der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
in den neuen Ländern an die in den alten Ländern |
Stichtag |
Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag
(im Monat) |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
01.07.2009 |
974,95
€ |
672,49
€ |
1.029,34
€ |
883,57
€ |
105,6 % |
131,4 % |
01.07.2010 |
974,96
€ |
672,51
€ |
1.029,35
€ |
883,58
€ |
105,6 % |
131,4 % |
01.07.2011 |
980,84
€ |
676,63
€ |
1.035,43
€ |
888,68
€ |
105,6 % |
131,3 % |
01.07.2012 |
991,57
€ |
684,04
€ |
1.047,70
€ |
898,95
€ |
105,7 % |
131,4 % |
01.07.2013 |
991,94
€ |
684,31
€ |
1.048,59
€ |
899,71
€ |
105,7 % |
131,5 % |
01.07.2014 |
1.003,37
€ |
692,18
€ |
1.069,90
€ |
917,65
€ |
106,6 % |
132,6 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2010, S.40; Anm.:
Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken-
und Pflegeversicherung |
BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2010): Antrag Für eine gerechte
Angleichung der Renten in Ostdeutschland,
Bundestag-Drucksache 17/4192 v. 15.12.
Mit Hinweis auf den
Koalitionsvertrag von
CDU/CSU/FDP und die fortdauernde Untätigkeit der Regierung
in Sachen Renteneinheit fordert die Linkspartei,
"einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem beginnend mit dem 1. Januar 2012 ein
steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag eingeführt
wird, mit dem für bis zu diesem Zeitpunkt im Osten erworbene
Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den
Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahr 2016 sukzessive
ausgeglichen wird. Der Zuschlag wird solange gezahlt, bis sich
der Unterschied zwischen dem Rentenwert Ost und dem Rentenwert
(West) im Zuge der Angleichung erübrigt haben wird. Die
Hochwertung der Entgelte im Osten bleibt bestehen."
Begründet werden die
Maßnahmen mit der fehlenden Lohnkonvergenz in Ost und West:
"Seit Ende der 90er-Jahre ist
die Angleichung weitgehend zum Erliegen gekommen. Laut einer
kürzlich veröffentlichten Studie (...) sind die
Einkommensunterschiede zwischen Ost und West seitdem sogar
wieder größer geworden (DIW-Wochenbericht
Nr. 44/2010). Die Angleichung der Rentenwerte stagnierte
zwischen 2003 und 2008 völlig (vgl. Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
Jahresgutachten 2008/09 »DIE FINANZKRISE
MEISTERN – WACHSTUMSKRÄFTE STÄRKEN«, S. 370, Tabelle 33).
Auch für die kommenden Jahre wird nur eine geringe weitere
Angleichung erwartet (vgl. Bundesministerium für Arbeit und
Soziales – BMAS: Rentenversicherungsbericht 2010, Übersicht C1,
S. 69)."
Besonders hervorgehoben
werden die Benachteiligungen der Ostrentner aufgrund der
Schieflage bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge und den
sonstigen Alterseinkünften zwischen Ost und West:
"Zweitens verzerrt der Blick
auf die Durchschnittsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung
das tatsächliche Bild der Alterseinkünfte in Deutschland (vgl.
auch Jahresbericht der
Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2010,
Bundestagsdrucksache 17/3000, S. 52): Denn während im Zuge der
Einheit alle Berufsgruppen – auch die mit zu DDR-Zeiten
vergleichsweise hohen Einkommen – in die gesetzliche
Rentenversicherung eingegliedert wurden, sind besserverdienende
Berufsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland häufig in
anderen Versorgungssystemen (z. B. der Beamtenversorgung) für
das Alter abgesichert und gehen mit ihrem Alterseinkommen nicht
in die Rentenstatistik ein. Schließlich verfügt die Mehrheit der
Menschen im Osten im Alter fast ausschließlich über Einkommen
aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BMAS:
Rentenversicherungsbericht 2010, Übersicht A6, S. 24 sowie die
Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. »Beschäftigungssituation Älterer, ihre
wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67« auf
Bundestagsdrucksache 17/2271, Frage 69, S. 42), während viele
Menschen im Westen Einkünfte aus Vermögen, Vermietung und
Verpachtung oder anderen Altersvorsorgesystemen beziehen."
Die Linkspartei begründet die
geforderte Beibehaltung des Hochwertungsfaktors folgendermaßen:
"Wegen der nach wie vor
starken regionalen Lohnunterschiede zwischen Ost und West ist
außerdem die Fortführung der Hochwertung der ostdeutschen
Entgelte nicht nur aus Gründen des rentenrechtlichen Ausgleichs,
sondern auch sozialpolitisch dringend geboten. Dies scheint
erfreulicherweise auch die Bundesregierung so zu sehen (vgl.
ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
»Löhne und Gehälter in Ost- und Westdeutschland und die Debatte
um die Vereinheitlichung des Rentenrechts« auf
Bundestagsdrucksache 17/2572, S. 13/14). Würde den Beschäftigten
im Osten die Hochwertung der Entgelte genommen, würde die Gefahr
von künftiger Altersarmut, die aufgrund der verbreiteten
Langzeitarbeitslosigkeit und von Niedriglöhnen im Osten ohnehin
in besonderem Maße besteht (vgl.
DIW-Wochenbericht 11/2010 sowie IHW-Diskussionspapiere Nr. 8
vom April 2010), noch einmal verschärft. Die Beibehaltung der
Hochwertung ist deshalb – neben anderen Maßnahmen wie der
Verbesserung der Rentenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen
und der Bekämpfung von Niedriglöhnen – zentral für die
Vermeidung künftiger Altersarmut im Osten Deutschlands."
Die Linkspartei plädiert
deshalb für die Angleichungszuschläge im Stufenmodell der
Gewerkschaft ver.di.
2011
WANZECK, Markus (2011): Revolte der Rentnerinnen.
Tausende
Hausfrauen, die in der DDR von ihren Männern geschieden wurden,
leben heute in Altersarmut,
in: Die ZEIT Nr.14 v. 31.03.
WANZECK, Markus (2011): Scheiden tut weh.
Dies gilt in besonderer Weise
für Rentnerinnen aus dem Osten, deren Ehe vor 1992 aufgelöst
wurde. Ist ihre Berufslaufbahn in der DDR lückenhaft, weil sie
etwa ihre Kinder zu Hause großgezogen haben, müssen diese Frauen
heute oft mit wenig Geld auskommen. Ein kleiner Verein kämpft
für ihre Rechte,
in: Berliner Zeitung v. 28.06.
KERSCHBAUMER, Judith (2011):
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und die Deutsche
Einheit. Wiesbaden: VS, Verlag für Sozialwissenschaften
BUNDESREGIERUNG (2011):
Rentenversicherungsbericht 2011 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 17/7770
v. 16.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2010 bis 2015 (S.37f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2010 |
27,20 Euro |
24,13 Euro |
88,7 % |
01.07.2011 |
27,47 Euro |
24,37 Euro |
88,7 % |
01.07.2012 |
28,10 Euro |
25,15 Euro |
89,5 % |
01.07.2013 |
28,16 Euro |
25,27 Euro |
89,7 % |
01.07.2014 |
28,61 Euro |
25,81 Euro |
90,2 % |
01.07.2015 |
29,50 Euro |
26,64 Euro |
90,3 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2011, S.38
|
Die Angleichung der
durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen:
Tabelle:
Die
Angleichung der durchschnittlichen
Gesamtrentenzahlbeträge
in den neuen Ländern an die in den alten Ländern |
Stichtag |
Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag
(im Monat) |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
01.07.2010 |
970,06
€ |
672,76
€ |
1.022,20
€ |
885,41
€ |
105,4 % |
131,6 % |
01.07.2011 |
976,63
€ |
677,38
€ |
1.029,06
€ |
891,27
€ |
105,4 % |
131,6 % |
01.07.2012 |
999,03
€ |
692,91
€ |
1.061,50
€ |
918,88
€ |
106,3 % |
132,6 % |
01.07.2013 |
1.001,17
€ |
694,40
€ |
1.066,49
€ |
923,15
€ |
106,5 % |
132,9 % |
01.07.2014 |
1.015,72
€ |
704,46
€ |
1.087,34
€ |
940,93
€ |
107,1 % |
133,6 % |
01.07.2015 |
1.047,31
€ |
726,38
€ |
1.122,09
€ |
970,59
€ |
107,1 % |
133,6 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2011, S.39; Anm.:
Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken-
und Pflegeversicherung |
2012
RAGNITZ, Joachim (2012): Ansätze zur Vereinheitlichung des
Rentensystems in Deutschland,
in: ifo
Schnelldienst, Nr.4 v. 28.02., S. 16-21
Joachim RAGNITZ erklärt uns
zuerst die Folgen des
1992 in
Kraft getretenen Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG), durch
das für Ost und West unterschiedliche Rentenwerte und
Rentenanwartschaften gelten. Die
Schutzklausel Ost führt gemäß RAGNITZ zu weiteren
Ungerechtigkeiten.
"Wenn man davon ausgeht, dass
die Einkommensunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland
lediglich temporärer Natur sind und es in absehbarer Zeit doch
noch zu einer allgemeinen Angleichung des Lohnniveaus in beiden
Landesteilen kommt, sind die bestehenden Regelungen zur
Berechnung der Rentenansprüche durchaus akzeptabel. Wenn man
allerdings der Auffassung zuneigt, dass die Lohnunterschiede
zwischen den beiden Landesteilen eher struktureller Natur sind
und eine Angleichung deswegen ohnehin nicht zu erwarten ist, so
muss nach anderen Lösungen für eine Vereinheitlichung des
Rentensystems gesucht werden, denn »gerecht « ist die derzeitige
Lösung nicht" (2012, S.17),
erklärt uns RAGNITZ die
Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Rentenregelungen.
Begründet wird dies mit der fehlenden Beitragsäquivalenz:
"Die Beitragsäquivalenz
hingegen würde erfordern, dass gleiche Einkommen (und damit
gleiche Beitragszahlungen) unabhängig von der Region auch zu
gleichen Rentenansprüchen führen. Gerade dies Kriterium ist aber
durch die derzeitige Ausgestaltung des Rentensystems verletzt,
weil gleich hohe Einkommen in Ost- und Westdeutschland infolge
der Hochwertung der Einkünfte bei der Entgeltpunktberechnung in
Ostdeutschland zu unterschiedlich hohen Rentenansprüchen in
Zukunft führen. Da es auch in Westdeutschland Regionen mit einem
nur unterdurchschnittlichen Einkommen gibt, führt die alleinige
Orientierung an aggregierten Ost- West-Unterschieden bei den
versicherungspflichtigen Einkünften zu einer Ungleichbehandlung
zwischen beiden Landesteilen."
(2012, S.17)
RAGNITZ sieht nicht etwa die
Ost- sondern die Westrentner benachteiligt. Uns werden kurz
folgende Vorschläge zur Vereinheitlichung des Rentenrechts
vorgestellt:
- Antrag der Linkspartei:
»Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland «
der Bundestagsfraktion, Bundestag-Drucksache 17/4192 vom 15.
Dezember 2010
- Ein Vorschlag der Gewerkschaft Ver.di aus dem Jahr 2008
- Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: "Gleiches Rentenrecht in Ost
und West" der Bundestagsfraktion, Bundestag-Drucksache 17/5207
vom 23. März 2011
- Vorschlag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus dem Jahr 2008: Die
Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken, Jahresgutachten
2008/2009
Die Vorschläge der
Linkspartei und der Gewerkschaft ver.di werden abgelehnt, weil
sie die Höherwertung der Entgeltpunkte beibehalten wollen.
Aufgrund der Nachteile der
beiden letzten Vorschläge (ungerechte Schlechterstellung der
Ost-Rentner) legt uns RAGNITZ einen eigenen Vorschlag des
ifo-Instituts vor, der sowohl die Teilhabe- als auch die
Beitragsäquivalenz gewährleisten soll. Zusammenfassend erklärt
uns RAGNITZ die Vorteile des ifo-Vorschlags gegenüber dem
Sachverständigenrat und von Bündnis 90/Die Grünen
folgendermaßen:
"In allen drei Vorschlägen
wird die vollständige Rentenangleichung unter den hier
getroffenen Annahmen (...) erst im Jahre 2081 erreicht, während
die vollständige Lohnangleichung (annahmegemäß) bereits im Jahre
2036 verwirklicht ist. Grund hierfür ist, dass die zwischen
Reformzeitpunkt und vollständiger Lohnangleichung erzielten
Einkünfte nur zu geringeren (weil am gesamtdeutschen
Durchschnitt gemessenen) Entgeltpunkten führen."
(2012, S.20)
KERSCHBAUMER, Judith (2012): Die
Ost-West-Rentenangleichung.
"Never
ending Story",
in:
Soziale Sicherheit,
Heft 5, S.180-183
Judith KERSCHBAUMER sieht im
Ver.di-Vorschlag eines Angleichungszuschlags im Stufenmodell
eine adäquate Lösung für die Rentenangleichung:
"Seit knapp sieben Jahren
engagiert sich das »Bündnis für die Angleichung der Renten in
den neuen Bundesländern« nun schon für einen fairen
Interessenausgleich und die Beendigung des immer noch
unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West. Es unterstützt
gemeinsam den vieldiskutierten ver.di-Vorschlag zur
Rentenangleichung Ost. Dieser basiert auf einem
Angleichungszuschlag im Stufenmodell, der für eine Übergangszeit
von zehn Jahren als zusätzliche Leistung zu den Renten in den
neuen Bundesländern gezahlt werden soll – bis die Renten in Ost
und West gleich bewertet werden. Der Zuschlag würde für einen
Standardrentner im Osten (45 Arbeitsjahre mit
Durchschnittsverdienst) im ersten Jahr nach heutigen Werten 14
Euro betragen. Im zweiten Jahr wären es dann etwa 28 Euro –
sofern der Zuschlag nicht durch die »tatsächliche
Lohnangleichung « abgeschmolzen wird.
Der ver.di-Vorschlag sieht die Beibehaltung der so genannten
Hochwertung (...) solange vor, bis sich die Lohn- und
Einkommensverhältnisse in Ost und West angeglichen haben. Er
behält die bestehende Systematik einer Angleichung der
Rentenwerte über eine Angleichung der Löhne und Gehälter bei.
Der Vorschlag beschleunigt die seit Mitte der 1990er Jahre ins
Stocken geratene Angleichung bei den Renten und geht davon aus,
dass der Aufholprozess bei den Löhnen und Gehältern noch nicht
abgeschlossen ist.
»Die Kosten für diesen Vorschlag belaufen sich in einem
Zehn-Jahres-Stufenplan auf maximal 600 Mio. Euro im ersten Jahr.
Kommt es im zweiten Jahr nicht zu einer ›natürlichen
Lohnangleichung‹, dann wären maximal 1,2 Mrd. Euro aufzuwenden.
Fest steht daher, dass es auf den Aufholprozess bei den Löhnen
ankommt.« Je schneller sich der Aufholprozess bei den Löhnen
vollzieht, desto geringer sind die Kosten für den
Angleichungszuschlag. Die Kosten dafür sollen aus Steuermitteln
getragen werden, weil die Zuschläge zu den Kosten der deutschen
Einheit – und damit zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe –
gehören."
Die Skizzierung des
Verdi-Modells entspricht der
Variante Stand 1. Juli 2009. Bei dieser Variante beträgt der
Erhöhungswert im ersten Jahr 0,31 Euro, was bei 45
Beitragsjahren 14 Euro ergibt. Die Kosten erhöhen sich bei der
Schätzung jedes Jahr um maximal 600 Millionen Euro.
Zum Bündnis für die
Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern gehören
gemäß KERSCHBAUMER die Gewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft der
Polizei (GdP), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG),
die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der BRH
Seniorenverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der
Volkssolidarität Bundesverband und der Deutsche
BundeswehrVerband (DBwV).
BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2012): Antrag Für eine gerechte
Angleichung der Renten in Ostdeutschland,
Bundestag-Drucksache 17/4192 v. 16.10.
Die Linkspartei aktualisiert
ihren Antrag aus dem Jahr 2010
mit neuen Zahlen zur Lage der Renteneinheit (u.a. mit dem
WSI-Verteilungsbericht 2011 und dem Betriebspanel des Instituts
für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für
Arbeit). Sie fordert deshalb:
"einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem beginnend ab dem 1. Januar 2013 ein
steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag eingeführt
wird, mit dem für bis zu diesem Zeitpunkt im Osten erworbene
Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den
Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahresende 2016 sukzessive
ausgeglichen wird. Der Zuschlag wird solange gezahlt, bis der
Unterschied zwischen dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (Ost)
und dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (West) im Zuge der
Angleichung der Löhne und Gehälter überwunden ist. Bis dahin
bleibt die Hochwertung der Entgelte im Osten bestehen."
BUNDESREGIERUNG (2012):
Rentenversicherungsbericht 2012 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 17/11740
v. 29.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2011 bis 2016 (S.37f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2011 |
27,47 Euro |
24,37 Euro |
88,7 % |
01.07.2012 |
28,07 Euro |
24,92 Euro |
88,8 % |
01.07.2013 |
28,35 Euro |
25,79 Euro |
91,0 % |
01.07.2014 |
29,01 Euro |
26,41 Euro |
91,0 % |
01.07.2015 |
29,75 Euro |
27,11 Euro |
91,1 % |
01.07.2016 |
30,46 Euro |
27,78 Euro |
91,2 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2012, S.38
|
Die Angleichung der
durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen:
Tabelle:
Die
Angleichung der durchschnittlichen
Gesamtrentenzahlbeträge
in den neuen Ländern an die in den alten Ländern |
Stichtag |
Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag
(im Monat) |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern |
alte Länder |
neue Länder |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
01.07.2011 |
968,86
€ |
677,27
€ |
1.019,64
€ |
891,60
€ |
105,2 % |
131,6 % |
01.07.2012 |
990,01
€ |
692,06
€ |
1.042,47
€ |
911,22
€ |
105,3 % |
131,7 % |
01.07.2013 |
998,96
€ |
698,28
€ |
1.076,85
€ |
940,99
€ |
107,8 % |
134,8 % |
01.07.2014 |
1.022,22
€ |
714,54
€ |
1.102,62
€ |
963,23
€ |
107,9 % |
134,8 % |
01.07.2015 |
1.048,29
€ |
732,78
€ |
1.131,72
€ |
988,36
€ |
108,0 % |
134,9 % |
01.07.2016 |
1.073,31
€ |
750,28
€ |
1.159,59
€ |
1.012,47
€ |
108,0 % |
134,9 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2012, S.39; Anm.:
Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken-
und Pflegeversicherung |
2013
STEFFEN, Johannes (2013):
Rentenanpassung Ost 2013.
Ein Ergebnis fortschreitender
Lohnangleichung?
in:
sozialpolitik-portal.de
v. 25.03.
STEFFEN, Johannes (2013):
Die Anpassung der Renten in den Jahren 2003 bis 2013. - Zugleich
eine Wirkungsanalyse der »Riester«-Treppe.
Zugleich eine Wirkungsanalyse
der "Riester"-Treppe,
in:
sozialpolitik-portal.de
v. 03.04.
Den Einfluss des
Riester-Faktors auf die Rentenanpassungen der Jahre 2003 bis
2013 beschreibt Johannes STEFFEN folgendermaßen:
"Mit dem rot-grünen
Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik zu Beginn
des Jahrhunderts wurden die Weichen für eine drastische
Senkung des Rentenniveaus gestellt. Bis in die 2030er Jahre
kann das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) um rd.
ein Fünftel von seinerzeit 53% auf nur noch 43% sinken
(...). Während die für die Rentenanpassung maßgeblichen
Durchschnittsentgelte nach den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR) von 2002 bis 2012 um rd. 17% im
Westen und rd. 19% im Osten gestiegen sind, wurden die ihnen
zeitverzögert folgenden Renten von 2003 bis 2013 nur um rd.
9% bzw. rd. 13% erhöht."
(2013, S.3)
Nicht die demografische
Entwicklung, sondern die Schwächung der gesetzlichen
Rentenversicherung durch den Riester-Faktor führte gemäß STEFFEN
zwischen 2003 und 2013 hauptsächlich zur Senkung des Niveaus der
gesetzlichen Rente:
"»Riester«- Treppe und
(...) Nachhaltigkeits-Faktor (...) summieren sich im
Zeitraum 2003 bis 2013 in West wie Ost auf zusammen 5,05
Prozentpunkte (...). Dies wiederum macht deutlich, dass der
Nachhaltigkeits-Faktor die ihm zugedachte Dämpfungs-Funktion
jedenfalls unterm Strich noch nicht erfüllen konnte.
Diese Aufgabe hat bislang faktisch alleine die »Riester«-Treppe
übernommen. Mit einem in Zukunft voraussichtlich deutlich
steigenden Rentnerquotienten ist jedoch bereits absehbar,
dass das Einsetzen der dauerhaft anpassungsmindernden
Wirkung des Nachhaltigkeits-Faktors lediglich eine Frage der
Zeit ist."
(2013, S.4)
Johannes STEFFEN schreibt die
Geschichte der Rentenanpassungen 1957 - 2002 bis zum Jahr
2013 fort.
BUNDESTAGSFRAKTION SPD (2013): Antrag Angleichung der Renten in
Ostdeutschland auf dasWestniveau bis 2016 umsetzen,
Bundestag-Drucksache 17/10996 v. 12.06.
Die SPD-Bundestagsfraktion
fordert in einem spärlich ausformulierten Antrag:
"einen Gesetzentwurf zu
erarbeiten, der die vollständige Angleichung des aktuellen
Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert in Stufen bis zum
1. Januar 2020 zum Ziel hat. Dieses Gesetz soll im Jahr 2014 in
Kraft treten."
KERSCHBAUMER, Judith (2013):
Für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern.
Das aktuelle ver.di-Modell, herausgegeben vom Bündnis für eine
gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern, Stand:
Juli
STEINER, Viktor (2013): Der
ökonomische Angleichungsprozess in Ostdeutschland: Stand und
Perspektiven für die Alterssicherung,
in: Sozialer
Fortschritt, Heft 7, S. 182-188
HOENIG, Ragnar (2013): Wege
zur Vereinheitlichung des Rentenrechts,
in: Sozialer
Fortschritt, Heft 7, S. 188-195
STEFFEN, Johannes (2013):
Angleichung der Ost-Renten. Modelle für eine Vereinheitlichung
des Rentenrechts in Deutschland,
in: Sozialer
Fortschritt, Heft 7, S. 195-203
BUNDESREGIERUNG (2013):
Rentenversicherungsbericht 2013 und Gutachten des Sozialbeirats.
Bundestag-Drucksache 18/95 v.
20.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2012 bis 2017 (S.45f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen
Rentenversicherungsbericht) |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2012 |
28,07 Euro |
24,92 Euro |
88,8 % (± 0,0 %) |
01.07.2013 |
28,14 Euro |
25,74 Euro |
91,5 % (+0,5
%) |
01.07.2014 |
28,74 Euro |
26,32 Euro |
91,6 % (+
0,6 %) |
01.07.2015 |
29,82 Euro |
27,34 Euro |
91,7 % (+
0,6 %) |
01.07.2016 |
30,67 Euro |
28,15 Euro |
91,8 % (+
0,96 %) |
01.07.2017 |
31,34 Euro |
28,79 Euro |
91,9 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2013, S.45
|
Die Angleichung der
durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen:
Tabelle:
Die
Angleichung der durchschnittlichen
Gesamtrentenzahlbeträge
in den neuen Ländern an die in den alten Ländern |
Stichtag |
Durchschnittlicher monatlicher
Gesamtrentenzahlbetrag
(Unterschied zum
vorangegangenen RV) |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen RV) |
alte Länder |
neue Länder |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
01.07.2012 |
984,84 €
(- 5,17 €)
|
692,16 €
(+ 0,10 €) |
1.034,27 €
(- 8,20 €) |
912,29 €
(+ 1,07 €) |
105,0 %
(-0,3 %) |
131,8 %
(+0,1 %)
|
01.07.2013 |
986,40 €
(- 12,56 €)
|
693,21 €
(- 5,07 €) |
1.066,11 €
(- 10,74 €) |
940,26 €
(- 0,73 €)
|
108,1 %
(+0,3 %) |
135,6 %
(+0,8 %) |
01.07.2014 |
1.007,41 €
(- 14,81 €) |
707,97 €
(- 6,57 €) |
1.089,98 €
(- 12,64 €) |
961,07 €
(- 2,16 €) |
108,2 %
(+0,3 %) |
135,8 %
(+1,0 %) |
01.07.2015 |
1.045,26 €
(- 3,03 €) |
734,57 €
(+ 1,79 €) |
1.132,03 €
(+ 0,31 €) |
997,78 €
(+ 9,42 €) |
108,3 %
(+0,3 %) |
135,8 %
(+0,9 %) |
01.07.2016 |
1.075,06 €
(+ 1,75 €) |
755,51 €
(+ 5,23 €) |
1.165,46 €
(+ 5,87 €) |
1.026,99 €
(+ 14,52 €) |
108,4 %
(+0,4 %) |
135,9 %
(+1,0 %) |
01.07.2017 |
1.098,54 € |
772,02 € |
1.191,89 € |
1.050,10 € |
108,5 % |
136,0 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2013, S.46; Anm.:
Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken-
und Pflegeversicherung |
BUNDESREGIERUNG (2013): Deutschlands Zukunft gestalten.
Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode,
in:
bundesregierung.de
v. 17.12.
Unter der Überschrift
Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen heißt es im
Koalitionsvertrag:
"Der Fahrplan zur
vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem
Zwischen-schritt, wird in einem
Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des
Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit
Deutsch-lands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter
fortgeschritten sein wird, er-folgt in einem letzten Schritt die
vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird
geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen
hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017
eine Teilangleichung notwendig ist." (2013, S.74)
2014
BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2014): Antrag Angleichung der
Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf den Weg
bringen, Bundestag-Drucksache 18/982 v. 02.04.
"Nachdem die Regierung aus
CDU/CSU und FDP ihr im
Koalitionsvertrag von 2009 gemachtes Versprechen, in der 17.
Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West
einzuführen, in eklatanter Weise gebrochen hat, will auch die
neue von CDU/CSU und SPD gebildete Bundesregierung die
Angleichung der Ostrenten an das Westniveau auf den
Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Erst in zwei Jahren - am 1. Juli 2016 - soll laut dem
Koalitionsvertrag geprüft werden, »wie weit sich der
Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser
Grundlage entschieden [werden], ob mit Wirkung ab 2017 eine
Teilangleichung notwendig ist« (Deutschlands
Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
18. Legislaturperiode, S. 74). Wenn sie dann überhaupt in
Angriff genommen werden würde, soll die Angleichung erst 2020,
zum Ende des Solidarpakts II, abgeschlossen sein.",
kritisiert die Linkspartei.
Sie fordert deshalb:
"einen Gesetzentwurf
vorzulegen, mit dem beginnend ab dem 1. Juli 2014
1. ein steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag
eingeführt wird, mit dem für im Osten Deutschlands erworbene
Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den
Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahresende 2017 sukzessive
ausgeglichen wird. Der Zuschlag wird solange gezahlt, bis der
Unterschied zwischen dem jeweilig aktuellen Rentenwert (Ost) und
dem jeweilig aktuellen Rentenwert (West) im Zuge der Angleichung
der Löhne und Gehälter überwunden ist. Bis dahin bleibt auch die
Hochwertung der Entgelte im Osten bestehen;
2. für die pauschal bewerteten Zeiten der Kindererziehung, der
Pflege von Angehörigen, des Wehr- und Zivildienstes sowie der
Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
einheitlich Entgeltpunkte nach § 70 des Sechsten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VI) zuerkannt und diese damit mit dem
aktuellen Rentenwert nach § 68 SGB VI bewertet werden, der im
Westen der Bundesrepublik gilt."
Zur Begründung verweist die
Linkspartei darauf, dass nicht die fortschreitende
Lohnangleichung, sondern nur Sondereffekte zu einer scheinbaren
Verbesserung bei der Renteneinheit in den letzten Jahren
beigetragen hat:
"(D)ie Verringerung des
Abstands der Rentenwerte (ist) nicht der fortschreitenden
Lohnangleichung zu verdanken, sondern aufgrund der durch die
Krise vor allem im Westen verursachten Sondereffekte
(Kurzarbeit) und deren Auswirkungen auf die Rentenanpassung der
Folgejahre (vgl. Steffen, Johannes
2013: Info-Grafik Rentenanpassung Ost 2013: Ein Ergebnis
fortschreitender Lohnangleichung?,
www.portal-sozialpolitik.de). Außerdem macht sich der Umstand
bemerkbar, dass im Osten der durch die Rentengarantie
entstandene Ausgleichsbedarf bereits im vergangenen Jahr
abgebaut worden war, wohingegen er im Westen auch die
diesjährige Rentenanpassung erheblich mindert. Es ist daher
nicht zu erwarten, dass die Angleichung in naher Zukunft ohne
politisches Eingreifen große Fortschritte machen wird. Der
Rentenversicherungsbericht 2013 der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/95, S.45) prognostiziert bis 2017
lediglich einen Rückgang des Abstands um 0,4 Prozentpunkte."
BUNDESREGIERUNG (2014):
Rentenversicherungsbericht 2014.
Bundestag-Drucksache 18/3260
v. 20.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2013 bis 2018 (S.49f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen
Rentenversicherungsbericht) |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2013 |
28,14 Euro |
25,74 Euro |
91,5 % ( ± 0,0 %) |
01.07.2014 |
28,61 Euro |
26,39 Euro |
92,2 % (+
0,6 %) |
01.07.2015 |
29,06 Euro |
26,84 Euro |
92,4 % (+0,7
%) |
01.07.2016 |
30,37 Euro |
28,08 Euro |
92,5 % (+0,7
%) |
01.07.2017 |
31,11 Euro |
28,79 Euro |
92,5 % (+0,6
%) |
01.07.2018 |
31,86 Euro |
29,51 Euro |
92,6 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2014, S.49
|
Die Angleichung der
durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen:
Tabelle:
Die
Angleichung der durchschnittlichen
Gesamtrentenzahlbeträge
in den neuen Ländern an die in den alten Ländern |
Stichtag |
Durchschnittlicher monatlicher
Gesamtrentenzahlbetrag
(Unterschied zum
vorangegangenen RV) |
Verhältniswert
des
aktuellen
Rentenwertes in den
neuen zu dem in den
alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen RV) |
alte Länder |
neue Länder |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
01.07.2013 |
981,74 €
(- 4,66 €) |
694,23 €
(+ 1,02 €)
|
1.057,44 €
(- 8,67 €) |
942,76 €
(+ 2,50 €) |
107,7 %
(-0,4 %) |
135,6 %
(+0,2 %) |
01.07.2014 |
998,16 €
(- 9,25 €)
|
705,84 €
(-
2,13 €) |
1.083,78 €
(- 6,20 €) |
966,10 €
(+ 5,03 €)
|
108,6 %
(+0,4 %) |
135,8 %
(+1,1 %) |
01.07.2015 |
1.010,97 €
(- 34,29 €) |
714,84 €
(- 19,73 €) |
1.098,81 €
(- 33,22 €) |
979,37 €
(- 18,41 €)
|
108,7 %
(+0,4 %) |
135,8 %
(+1,2 %) |
01.07.2016 |
1.056,54 €
(- 18,52 €) |
747,06 €
(- 8,45 €) |
1.149,39 €
(- 16,07 €) |
1.024,08 €
(- 2,91 €) |
108,8 %
(+0,4 %) |
135,9 %
(+1,2 %) |
01.07.2017 |
1.080,22 €
(- 7,72 €) |
763,76 €
(- 8,26 €)
|
1.175,97 €
(-15,92 €) |
1.047,60 €
(- 2,50 €) |
108,9 %
(+0,4 %) |
136,0 %
(+1,2 %) |
01.07.2018 |
1.106,26 €
|
782,18 € |
1.205,31 € |
1.073,58 € |
109,0 % |
137,3 |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2014, S.50; Anm.:
Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken-
und Pflegeversicherung |
2015
STEFFEN, Johannes (2015): Trotz großer Lohnkluft zwischen Ost
und West.
Rentenangleichung und Ende
der »Hochwertung« sind überfällig,
in:
sozialpolitik-portal.de,
Februar
BUNDESREGIRUNG (2015) Rentenversicherungsbericht 2015 und Sondergutachten des Sozialbeirats,
Bundestag-Drucksache
18/6870 v. 30.11.
Der
Rentenversicherungsbericht enthält eine Modellrechnung zur
Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im
mittelfristigen Zeitraum 2014 bis 2019 (S.47f.). Die berechnete
Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden
Tabelle ersichtlich:
Tabelle:
Die
mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten
Ländern |
Stichtag |
aktueller
Rentenwert |
Verhältniswert
des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen
Rentenversicherungsbericht) |
alte Länder |
neue Länder |
01.07.2014 |
28,61 Euro |
26,39 Euro |
92,2 % ( ±0,0 %) |
01.07.2015 |
29,21 Euro |
27,05 Euro |
92,6 % (+0,2
%) |
01.07.2016 |
30,48 Euro |
28,41 Euro |
93,2 % (+0,7
%) |
01.07.2017 |
31,15 Euro |
29,06 Euro |
93,3 % (+0,8
%) |
01.07.2018 |
31,93 Euro |
29,81 Euro |
93,4 % (+0,9
%) |
01.07.2019 |
32,84 Euro |
30,69 Euro |
93,5 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2015, S.47
|
Die Angleichung der
durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß
den Berechnungen folgendermaßen:
Tabelle:
Die
Angleichung der durchschnittlichen
Gesamtrentenzahlbeträge
in den neuen Ländern an die in den alten Ländern |
Stichtag |
Durchschnittlicher monatlicher
Gesamtrentenzahlbetrag
(Unterschied zum
vorangegangenen RV) |
Verhältniswert
des
aktuellen
Rentenwertes in den
neuen zu dem in den
alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen RV) |
alte Länder |
neue Länder |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
Männer |
Frauen |
01.07.2014 |
993,48 €
(- 4,68 €)
|
706,72 €
(+ 0,88 €) |
1.074,10 €
(- 9,68 €) |
968,32 €
(+ 2,22 €)
|
108,1 %
(-0,5 %) |
137,0 %
(+1,2 %) |
01.07.2015 |
1.009,29 €
(- 1,68 €) |
717,91 €
(+ 3,07 €) |
1.095,04 €
(- 3,77 €) |
987,11 €
(+ 7,74 €)
|
108,2 %
(-0,2 %) |
137,5 %
(+1,7 %) |
01.07.2016 |
1.053,17 €
(- 3,37 €) |
749,11 €
(+ 2,05 €) |
1.149,70 €
(+ 0,31 €) |
1.036,12 €
(+ 12,04 €) |
109,2 %
(+0,4 %) |
138,3 %
(+2,4 %) |
01.07.2017 |
1.074,28 €
(- 5,94 €) |
764,09 €
(+ 0,33 €)
|
1.173,55 €
(-2,42 €) |
1.057,50 €
(+ 9,90 €) |
109,2 %
(+0,3 %) |
138,4 %
(+2,4 %) |
01.07.2018 |
1.101,18 €
(-5,08 €)
|
783,23 €
(+ 1,05 €)
|
1.203,77 €
(- 1,54 €) |
1.084,59 €
(+ 11,01 €) |
109,3 %
(+0,3 %) |
138,5 %
(+1,2 %) |
01.07.2019 |
1.132,57 |
805,57 |
1.239,22 |
1.116,40 |
109,4 % |
138,6 % |
|
Quelle:
Rentenversicherungsbericht 2015, S.48; Anm.:
Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken-
und Pflegeversicherung |
Der Sozialbeirat nimmt in
seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2015 auf den
Seiten 103-107 ausführlich zur geplanten Ostrentenangleichung
Stellung.
"Der Sozialbeirat kommt zu
dem Ergebnis, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Beibehalten
der geltenden Regelungen als sinnvoller erweisen könnte als eine
Reform: Im Fall der Herstellung einer einheitlichen
Rentenberechnung würde zwar formal die als Benachteiligung der
Menschen in Ostdeutschland empfundene rentenrechtliche
Ungleichbehandlung abgeschafft, tatsächlich würden Versicherte
in Ostdeutschland aber schlechter gestellt. Im Fall einer bloßen
Rentenangleichung (Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost)
an den aktuellen Rentenwert) ohne Beendigung der bisherigen
Höherbewertung würde hingegen die schon heute bestehende
Schlechterstellung der Beitragszahler in Westdeutschland weiter
verschärft, weil die mit ihren Beiträgen erzielten
Rentenansprüche dann noch stärker hinter den mit gleichen
Beiträgen erzielten Rentenansprüchen von Beitragszahlern im
Osten zurückblieben",
heißt es zusammenfassend zur
geplanten Angleichung der Ostrenten.
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