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Kommentierte Bibliografie

 
       
   

Der lange Weg zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz

 
       
   

Eine Bibliografie der Debatte um die Renteneinheit (Teil 3)

 
       
     
   
     
 

Vorbemerkung

Diese kommentierte Bibliografie behandelt einen Teilaspekt der Rentendebatte, die auf dieser Website bereits im Mittelpunkt verschiedener Bibliografien und Themenbeiträge stand. Im Beitrag Unsere Zukunft, unsere Rente geht es um die ganze Bandbreite der aktuellen Rentendebatte seit dem Frühjahr 2016. Die kommentierte Bibliografie Die Rente vor dem Kollaps wegen dem Geburtenrückgang und der steigenden "Altenlast" in Deutschland? stellt die Rentendebatte seit Mitte der 1970er Jahre in den Kontext der demografischen Entwicklung, wobei den nicht-demografischen Komponenten eine bedeutendere Rolle für die Rentenentwicklung zugeschrieben wird. Der Beitrag Mythen und Fakten über die "Altenlast" klärt über die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland auf.

Die Ostrentenangleichung gehört in dieser Sicht auch zu den nicht-demografischen Faktoren der Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, denn mit der Wiedervereinigung wurden der gesetzlichen Rentenversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben zugewiesen, die fast vollständig den Beitragszahlern aufgebürdet wurden. Die Renteneinheit als Symbolpolitik der Großen Koalition, die mittels Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz bewerkstelligt werden soll, gehört in diese Tradition der Belastung der Beitragszahler durch eine neoliberale Rentenpolitik, die auf die Schwächung der gesetzlichen Rente abzielt, um die Kapitaldeckung weiter stärken zu können, obwohl die Kollateralschäden dieser Vorgehensweise unübersehbar sind.

Kommentierte Bibliografie (Teil 3: 2010 - 2015)

2010

GEYER, Johannes & Viktor STEINER (2010): Künftige Altersrenten in Deutschland: Relative Stabilität im Westen, starker Rückgang im Osten,
in: DIW-Wochenbericht Nr.11 v. 17.03.

"Das höchste negative Risiko tragen jüngere Kohorten ab den Jahrgängen 1957 bis 1961 (Männer) beziehungsweise 1962 bis 1966 (Frauen) in Ostdeutschland",

fassen GEYER & STEINER das Ergebnis ihrer Prognose für die Rentenentwicklung zusammen, wobei sie Forschungsbedarf hinsichtlich der Erbschaften und kapitalgedeckten Altersvorsorge sehen, die die Befunde noch relativieren könnten.

BUNDESREGIERUNG (2010): Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2010, Bundestag-Drucksache 17/3000 v. 22.09.

In den Kapiteln 9.1 und 9.2 behandelt der Bericht die Entwicklung der Alterssicherung unter dem Gesichtspunkt der Renteneinheit (vgl. 2010, S.51f.).

BÖRSCH-SUPAN, Axel/BUCHER-KOENEN, Tabea/GASCHE, Martin/WILKE, Christina Benita (2010): Ein einheitliches Rentensystem für Ost- und Westdeutschland: Simulationsrechnungen zum Reform-vorschlag des Sachverständigenrates. Perspektiven der Wirtschaftspolitik 11(1), S. 16-46

KRAUSE, Peter/GOEBEL, Jan/KROH, Martin/WAGNER, Gert G. (2010): 20 Jahre Wiedervereinigung: Wie weit Ost- und Westdeutschland zusammengerückt sind,
in: DIW-Wochenbericht Nr.44 v. 04.11.

"Heute noch höchst bedeutsam ist die 20 Jahre zurückliegende Entscheidung das westdeutsche Rentensystem »eins zu eins« in Ostdeutschland einzuführen. Schlagartig stiegen die Renten in den Neuen Bundesländern an, und die Renten-Anwartschaften der mittleren Jahrgänge wurden entsprechend der westlichen Rentenlogik stark aufgewertet. Sieht man von der damaligen Rentnergeneration ab, die materiell voll vom westdeutschen Umlagesystem der gesetzlichen Rente profitierte, gehörten alle anderen DDR-Bürger zu denen, die den Bankrott der DDR-Misswirtschaft durch offene oder verdeckte Arbeitslosigkeit und einen jahrzehntelangen Einkommensrückstand gegenüber dem westdeutschen Durchschnitt tragen mussten." (2010, S.2),

beschreiben die Autoren die Konsequenzen des Renten-Überleitungsgesetz (RÜG).

BUNDESREGIERUNG (2010): Rentenversicherungsbericht 2010 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 17/3900 v. 29.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2009 bis 2014 (S.39f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2009 27,20 Euro 24,13 Euro 88,7 %
01.07.2010 27,20 Euro 24,13 Euro 88,7 %
01.07.2011 27,45 Euro 24,35 Euro 88,7 %
01.07.2012 27,75 Euro 24,64 Euro 88,8 %
01.07.2013 27,76 Euro 24,66 Euro 88,8 %
01.07.2014 28,08 Euro 25,17 Euro 89,6 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2010, Übersicht C 1, S.39

Die Entwicklung des Rentenwertes bis 2014 begründet der Rentenversicherungsbericht zum einen mit einer positiveren Rentenanpassung und zum anderen mit einer geringfügig positiveren Entgeltentwicklung in den neuen Ländern: 

"Das Verhältnis des aktuellen Rentenwerts in den neuen Ländern zum aktuellen Rentenwert in den alten Ländern steigt von 88,7 Prozent im Jahr 2009 auf 89,6 Prozent im Jahr 2014 an (Übersicht C 1). Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus der Anpassung des aktuellen Rentenwert (Ost) im Jahr 2014, die den Modellrechnungen zufolge mit rund 2,1 Prozent deutlich höher ausfällt als die Anpassung des aktuellen Rentenwerts in den alten Ländern mit rund 1,2 Prozent. Die deutlich höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern ist vor allem die Folge des gegenüber den alten Ländern rechnerisch zeitlich eher abgeschlossenen Abbaus des Ausgleichsbedarfs (Ost). Die geringfügig höheren Annahmen zur Entgeltentwicklung in den neuen Ländern im Mittelfristzeitraum tragen ebenfalls zu einer Annäherung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an seinen Westwert bei. Der aktuelle Rentenwert in den alten Ländern steigt in der Modellrechnung im Zeitraum von 2009 bis 2014 um insgesamt rund 3,2 Prozent, in den neuen Ländern um insgesamt rund 4,3 Prozent."
(2010, S.39)

Bei der Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird im Rentenversicherungsbericht darauf hingewiesen, dass mit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 die Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Ost und West gleich hoch sind, weshalb der Verhältniswert beim Rentenwert und bei der Eckrente im Betrachtungszeitraum identisch sind:

"Die Entwicklung der verfügbaren Eckrenten wird, abgesehen von der Fortschreibung der aktuellen Rentenwerte, auch von der Entwicklung der Sozialversicherungsbeiträge, die Rentnerinnen und Rentner zu zahlen haben, beeinflusst. Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 sind die Beitragssätze zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in den alten und den neuen Ländern identisch. Die Verhältnisse der aktuellen Rentenwerte und der verfügbaren Standardrenten in den neuen Ländern zu den entsprechenden Größen in den alten Ländern fallen damit gleich hoch aus."
(2010, S.39)

Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen:

Tabelle: Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
 in den neuen Ländern an die in den alten Ländern
Stichtag Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag
(im Monat)
Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
01.07.2009 974,95 672,49 1.029,34 883,57 105,6 % 131,4 %
01.07.2010 974,96 672,51 1.029,35 883,58 105,6 % 131,4 %
01.07.2011 980,84 676,63 1.035,43 888,68 105,6 % 131,3 %
01.07.2012 991,57 684,04 1.047,70 898,95 105,7 % 131,4 %
01.07.2013 991,94 684,31 1.048,59 899,71 105,7 % 131,5 %
01.07.2014 1.003,37 692,18 1.069,90 917,65 106,6 % 132,6 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2010, S.40; Anm.: Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2010): Antrag Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland, Bundestag-Drucksache 17/4192 v. 15.12.

Mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag von CDU/CSU/FDP und die fortdauernde Untätigkeit der Regierung in Sachen Renteneinheit fordert die Linkspartei,

"einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem beginnend mit dem 1. Januar 2012 ein steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag eingeführt wird, mit dem für bis zu diesem Zeitpunkt im Osten erworbene Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahr 2016 sukzessive ausgeglichen wird. Der Zuschlag wird solange gezahlt, bis sich der Unterschied zwischen dem Rentenwert Ost und dem Rentenwert (West) im Zuge der Angleichung erübrigt haben wird. Die Hochwertung der Entgelte im Osten bleibt bestehen."

Begründet werden die Maßnahmen mit der fehlenden Lohnkonvergenz in Ost und West:

"Seit Ende der 90er-Jahre ist die Angleichung weitgehend zum Erliegen gekommen. Laut einer kürzlich veröffentlichten Studie (...) sind die Einkommensunterschiede zwischen Ost und West seitdem sogar wieder größer geworden (DIW-Wochenbericht Nr. 44/2010). Die Angleichung der Rentenwerte stagnierte zwischen 2003 und 2008 völlig (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Jahresgutachten 2008/09 »DIE FINANZKRISE MEISTERN – WACHSTUMSKRÄFTE STÄRKEN«, S. 370, Tabelle 33). Auch für die kommenden Jahre wird nur eine geringe weitere Angleichung erwartet (vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales – BMAS: Rentenversicherungsbericht 2010, Übersicht C1, S. 69)."

Besonders hervorgehoben werden die Benachteiligungen der Ostrentner aufgrund der Schieflage bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge und den sonstigen Alterseinkünften zwischen Ost und West:

"Zweitens verzerrt der Blick auf die Durchschnittsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung das tatsächliche Bild der Alterseinkünfte in Deutschland (vgl. auch Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2010, Bundestagsdrucksache 17/3000, S. 52): Denn während im Zuge der Einheit alle Berufsgruppen – auch die mit zu DDR-Zeiten vergleichsweise hohen Einkommen – in die gesetzliche Rentenversicherung eingegliedert wurden, sind besserverdienende Berufsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland häufig in anderen Versorgungssystemen (z. B. der Beamtenversorgung) für das Alter abgesichert und gehen mit ihrem Alterseinkommen nicht in die Rentenstatistik ein. Schließlich verfügt die Mehrheit der Menschen im Osten im Alter fast ausschließlich über Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. BMAS: Rentenversicherungsbericht 2010, Übersicht A6, S. 24 sowie die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE. »Beschäftigungssituation Älterer, ihre wirtschaftliche und soziale Lage und die Rente ab 67« auf Bundestagsdrucksache 17/2271, Frage 69, S. 42), während viele Menschen im Westen Einkünfte aus Vermögen, Vermietung und Verpachtung oder anderen Altersvorsorgesystemen beziehen."

Die Linkspartei begründet die geforderte Beibehaltung des Hochwertungsfaktors folgendermaßen:

"Wegen der nach wie vor starken regionalen Lohnunterschiede zwischen Ost und West ist außerdem die Fortführung der Hochwertung der ostdeutschen Entgelte nicht nur aus Gründen des rentenrechtlichen Ausgleichs, sondern auch sozialpolitisch dringend geboten. Dies scheint erfreulicherweise auch die Bundesregierung so zu sehen (vgl. ihre Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. »Löhne und Gehälter in Ost- und Westdeutschland und die Debatte um die Vereinheitlichung des Rentenrechts« auf Bundestagsdrucksache 17/2572, S. 13/14). Würde den Beschäftigten im Osten die Hochwertung der Entgelte genommen, würde die Gefahr von künftiger Altersarmut, die aufgrund der verbreiteten Langzeitarbeitslosigkeit und von Niedriglöhnen im Osten ohnehin in besonderem Maße besteht (vgl. DIW-Wochenbericht 11/2010 sowie IHW-Diskussionspapiere Nr. 8 vom April 2010), noch einmal verschärft. Die Beibehaltung der Hochwertung ist deshalb – neben anderen Maßnahmen wie der Verbesserung der Rentenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen und der Bekämpfung von Niedriglöhnen – zentral für die Vermeidung künftiger Altersarmut im Osten Deutschlands."

Die Linkspartei plädiert deshalb für die Angleichungszuschläge im Stufenmodell der Gewerkschaft ver.di.

2011

WANZECK, Markus (2011): Revolte der Rentnerinnen.
Tausende Hausfrauen, die in der DDR von ihren Männern geschieden wurden, leben heute in Altersarmut,
in: Die ZEIT Nr.14 v. 31.03.

WANZECK, Markus (2011): Scheiden tut weh.
Dies gilt in besonderer Weise für Rentnerinnen aus dem Osten, deren Ehe vor 1992 aufgelöst wurde. Ist ihre Berufslaufbahn in der DDR lückenhaft, weil sie etwa ihre Kinder zu Hause großgezogen haben, müssen diese Frauen heute oft mit wenig Geld auskommen. Ein kleiner Verein kämpft für ihre Rechte,
in: Berliner Zeitung v. 28.06.

KERSCHBAUMER, Judith (2011): Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung und die Deutsche Einheit. Wiesbaden: VS, Verlag für Sozialwissenschaften

BUNDESREGIERUNG (2011): Rentenversicherungsbericht 2011 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 17/7770 v. 16.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2010 bis 2015 (S.37f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2010 27,20 Euro 24,13 Euro 88,7 %
01.07.2011 27,47 Euro 24,37 Euro 88,7 %
01.07.2012 28,10 Euro 25,15 Euro 89,5 %
01.07.2013 28,16 Euro 25,27 Euro 89,7 %
01.07.2014 28,61 Euro 25,81 Euro 90,2 %
01.07.2015 29,50 Euro 26,64 Euro 90,3 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2011, S.38

Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen:

Tabelle: Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
 in den neuen Ländern an die in den alten Ländern
Stichtag Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag
(im Monat)
Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
01.07.2010 970,06 672,76 1.022,20 885,41 105,4 % 131,6 %
01.07.2011 976,63 677,38 1.029,06 891,27 105,4 % 131,6 %
01.07.2012 999,03 692,91 1.061,50 918,88 106,3 % 132,6 %
01.07.2013 1.001,17 694,40 1.066,49 923,15 106,5 % 132,9 %
01.07.2014 1.015,72 704,46 1.087,34 940,93 107,1 % 133,6 %
01.07.2015 1.047,31 726,38 1.122,09 970,59 107,1 % 133,6 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2011, S.39; Anm.: Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung

2012

RAGNITZ, Joachim (2012): Ansätze zur Vereinheitlichung des Rentensystems in Deutschland,
in: ifo Schnelldienst, Nr.4 v. 28.02., S. 16-21

Joachim RAGNITZ erklärt uns zuerst die Folgen des 1992 in Kraft getretenen Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG), durch das für Ost und West unterschiedliche Rentenwerte und Rentenanwartschaften gelten. Die Schutzklausel Ost führt gemäß RAGNITZ zu weiteren Ungerechtigkeiten.

"Wenn man davon ausgeht, dass die Einkommensunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland lediglich temporärer Natur sind und es in absehbarer Zeit doch noch zu einer allgemeinen Angleichung des Lohnniveaus in beiden Landesteilen kommt, sind die bestehenden Regelungen zur Berechnung der Rentenansprüche durchaus akzeptabel. Wenn man allerdings der Auffassung zuneigt, dass die Lohnunterschiede zwischen den beiden Landesteilen eher struktureller Natur sind und eine Angleichung deswegen ohnehin nicht zu erwarten ist, so muss nach anderen Lösungen für eine Vereinheitlichung des Rentensystems gesucht werden, denn »gerecht « ist die derzeitige Lösung nicht" (2012, S.17),

erklärt uns RAGNITZ die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung der Rentenregelungen. Begründet wird dies mit der fehlenden Beitragsäquivalenz:

"Die Beitragsäquivalenz hingegen würde erfordern, dass gleiche Einkommen (und damit gleiche Beitragszahlungen) unabhängig von der Region auch zu gleichen Rentenansprüchen führen. Gerade dies Kriterium ist aber durch die derzeitige Ausgestaltung des Rentensystems verletzt, weil gleich hohe Einkommen in Ost- und Westdeutschland infolge der Hochwertung der Einkünfte bei der Entgeltpunktberechnung in Ostdeutschland zu unterschiedlich hohen Rentenansprüchen in Zukunft führen. Da es auch in Westdeutschland Regionen mit einem nur unterdurchschnittlichen Einkommen gibt, führt die alleinige Orientierung an aggregierten Ost- West-Unterschieden bei den versicherungspflichtigen Einkünften zu einer Ungleichbehandlung zwischen beiden Landesteilen."
(2012, S.17)

RAGNITZ sieht nicht etwa die Ost- sondern die Westrentner benachteiligt. Uns werden kurz folgende Vorschläge zur Vereinheitlichung des Rentenrechts vorgestellt:

- Antrag der Linkspartei: »Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland « der Bundestagsfraktion, Bundestag-Drucksache 17/4192 vom 15. Dezember 2010
- Ein Vorschlag der Gewerkschaft Ver.di aus dem Jahr 2008
- Antrag von Bündnis 90/Die Grünen: "Gleiches Rentenrecht in Ost und West" der Bundestagsfraktion, Bundestag-Drucksache 17/5207 vom 23. März 2011
- Vorschlag des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus dem Jahr 2008: Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken, Jahresgutachten 2008/2009

Die Vorschläge der Linkspartei und der Gewerkschaft ver.di werden abgelehnt, weil sie die Höherwertung der Entgeltpunkte beibehalten wollen.

Aufgrund der Nachteile der beiden letzten Vorschläge (ungerechte Schlechterstellung der Ost-Rentner) legt uns RAGNITZ einen eigenen Vorschlag des ifo-Instituts vor, der sowohl die Teilhabe- als auch die Beitragsäquivalenz gewährleisten soll. Zusammenfassend erklärt uns RAGNITZ die Vorteile des ifo-Vorschlags gegenüber dem Sachverständigenrat und von Bündnis 90/Die Grünen folgendermaßen:

"In allen drei Vorschlägen wird die vollständige Rentenangleichung unter den hier getroffenen Annahmen (...) erst im Jahre 2081 erreicht, während die vollständige Lohnangleichung (annahmegemäß) bereits im Jahre 2036 verwirklicht ist. Grund hierfür ist, dass die zwischen Reformzeitpunkt und vollständiger Lohnangleichung erzielten Einkünfte nur zu geringeren (weil am gesamtdeutschen Durchschnitt gemessenen) Entgeltpunkten führen."
(2012, S.20)

KERSCHBAUMER, Judith (2012): Die Ost-West-Rentenangleichung.
"Never ending Story",
in:
Soziale Sicherheit, Heft 5, S.180-183

Judith KERSCHBAUMER sieht im Ver.di-Vorschlag eines Angleichungszuschlags im Stufenmodell eine adäquate Lösung für die Rentenangleichung: 

"Seit knapp sieben Jahren engagiert sich das »Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern« nun schon für einen fairen Interessenausgleich und die Beendigung des immer noch unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West. Es unterstützt gemeinsam den vieldiskutierten ver.di-Vorschlag zur Rentenangleichung Ost. Dieser basiert auf einem Angleichungszuschlag im Stufenmodell, der für eine Übergangszeit von zehn Jahren als zusätzliche Leistung zu den Renten in den neuen Bundesländern gezahlt werden soll – bis die Renten in Ost und West gleich bewertet werden. Der Zuschlag würde für einen Standardrentner im Osten (45 Arbeitsjahre mit Durchschnittsverdienst) im ersten Jahr nach heutigen Werten 14 Euro betragen. Im zweiten Jahr wären es dann etwa 28 Euro – sofern der Zuschlag nicht durch die »tatsächliche Lohnangleichung « abgeschmolzen wird.
Der ver.di-Vorschlag sieht die Beibehaltung der so genannten Hochwertung (...) solange vor, bis sich die Lohn- und Einkommensverhältnisse in Ost und West angeglichen haben. Er behält die bestehende Systematik einer Angleichung der Rentenwerte über eine Angleichung der Löhne und Gehälter bei. Der Vorschlag beschleunigt die seit Mitte der 1990er Jahre ins Stocken geratene Angleichung bei den Renten und geht davon aus, dass der Aufholprozess bei den Löhnen und Gehältern noch nicht abgeschlossen ist.
»Die Kosten für diesen Vorschlag belaufen sich in einem Zehn-Jahres-Stufenplan auf maximal 600 Mio. Euro im ersten Jahr. Kommt es im zweiten Jahr nicht zu einer ›natürlichen Lohnangleichung‹, dann wären maximal 1,2 Mrd. Euro aufzuwenden. Fest steht daher, dass es auf den Aufholprozess bei den Löhnen ankommt.« Je schneller sich der Aufholprozess bei den Löhnen vollzieht, desto geringer sind die Kosten für den Angleichungszuschlag. Die Kosten dafür sollen aus Steuermitteln getragen werden, weil die Zuschläge zu den Kosten der deutschen Einheit – und damit zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe – gehören."

Die Skizzierung des Verdi-Modells entspricht der Variante Stand 1. Juli 2009. Bei dieser Variante beträgt der Erhöhungswert im ersten Jahr 0,31 Euro, was bei 45 Beitragsjahren 14 Euro ergibt. Die Kosten erhöhen sich bei der Schätzung jedes Jahr um maximal 600 Millionen Euro.

Zum Bündnis für die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern gehören gemäß KERSCHBAUMER die Gewerkschaft ver.di, die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), der BRH Seniorenverband, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Volkssolidarität Bundesverband und der Deutsche BundeswehrVerband (DBwV).

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2012): Antrag Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland, Bundestag-Drucksache 17/4192 v. 16.10.

Die Linkspartei aktualisiert ihren Antrag aus dem Jahr 2010 mit neuen Zahlen zur Lage der Renteneinheit (u.a. mit dem WSI-Verteilungsbericht 2011 und dem Betriebspanel des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit). Sie fordert deshalb:

"einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem beginnend ab dem 1. Januar 2013 ein steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag eingeführt wird, mit dem für bis zu diesem Zeitpunkt im Osten erworbene Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahresende 2016 sukzessive ausgeglichen wird. Der Zuschlag wird solange gezahlt, bis der Unterschied zwischen dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (Ost) und dem jeweiligen aktuellen Rentenwert (West) im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter überwunden ist. Bis dahin bleibt die Hochwertung der Entgelte im Osten bestehen." 

BUNDESREGIERUNG (2012): Rentenversicherungsbericht 2012 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 17/11740 v. 29.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2011 bis 2016 (S.37f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
01.07.2011 27,47 Euro 24,37 Euro 88,7 %
01.07.2012 28,07 Euro 24,92 Euro 88,8 %
01.07.2013 28,35 Euro 25,79 Euro 91,0 %
01.07.2014 29,01 Euro 26,41 Euro 91,0 %
01.07.2015 29,75 Euro 27,11 Euro 91,1 %
01.07.2016 30,46 Euro 27,78 Euro 91,2 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2012, S.38

Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen:

Tabelle: Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
 in den neuen Ländern an die in den alten Ländern
Stichtag Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag
(im Monat)
Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
alte Länder neue Länder
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
01.07.2011 968,86 677,27 1.019,64 891,60 105,2 % 131,6 %
01.07.2012 990,01 692,06 1.042,47 911,22 105,3 % 131,7 %
01.07.2013 998,96 698,28 1.076,85 940,99 107,8 % 134,8 %
01.07.2014 1.022,22 714,54 1.102,62 963,23 107,9 % 134,8 %
01.07.2015 1.048,29 732,78 1.131,72 988,36 108,0 % 134,9 %
01.07.2016 1.073,31 750,28 1.159,59 1.012,47 108,0 % 134,9 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2012, S.39; Anm.: Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung

2013

STEFFEN, Johannes (2013): Rentenanpassung Ost 2013.
Ein Ergebnis fortschreitender Lohnangleichung?
in:
sozialpolitik-portal.de v. 25.03.

STEFFEN, Johannes (2013): Die Anpassung der Renten in den Jahren 2003 bis 2013. - Zugleich eine Wirkungsanalyse der »Riester«-Treppe.
Zugleich eine Wirkungsanalyse der "Riester"-Treppe,
in:
sozialpolitik-portal.de v. 03.04.

Den Einfluss des Riester-Faktors auf die Rentenanpassungen der Jahre 2003 bis 2013 beschreibt Johannes STEFFEN folgendermaßen:

"Mit dem rot-grünen Paradigmenwechsel in der Alterssicherungspolitik zu Beginn des Jahrhunderts wurden die Weichen für eine drastische Senkung des Rentenniveaus gestellt. Bis in die 2030er Jahre kann das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) um rd. ein Fünftel von seinerzeit 53% auf nur noch 43% sinken (...). Während die für die Rentenanpassung maßgeblichen Durchschnittsentgelte nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) von 2002 bis 2012 um rd. 17% im Westen und rd. 19% im Osten gestiegen sind, wurden die ihnen zeitverzögert folgenden Renten von 2003 bis 2013 nur um rd. 9% bzw. rd. 13% erhöht."
(2013, S.3)

Nicht die demografische Entwicklung, sondern die Schwächung der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Riester-Faktor führte gemäß STEFFEN zwischen 2003 und 2013 hauptsächlich zur Senkung des Niveaus der gesetzlichen Rente:

"»Riester«- Treppe und (...) Nachhaltigkeits-Faktor (...) summieren sich im Zeitraum 2003 bis 2013 in West wie Ost auf zusammen 5,05 Prozentpunkte (...). Dies wiederum macht deutlich, dass der Nachhaltigkeits-Faktor die ihm zugedachte Dämpfungs-Funktion jedenfalls unterm Strich noch nicht erfüllen konnte. Diese Aufgabe hat bislang faktisch alleine die »Riester«-Treppe übernommen. Mit einem in Zukunft voraussichtlich deutlich steigenden Rentnerquotienten ist jedoch bereits absehbar, dass das Einsetzen der dauerhaft anpassungsmindernden Wirkung des Nachhaltigkeits-Faktors lediglich eine Frage der Zeit ist."
(2013, S.4)

Johannes STEFFEN schreibt die Geschichte der Rentenanpassungen 1957 - 2002 bis zum Jahr 2013 fort.

BUNDESTAGSFRAKTION SPD (2013): Antrag Angleichung der Renten in Ostdeutschland auf dasWestniveau bis 2016 umsetzen, Bundestag-Drucksache 17/10996 v. 12.06.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in einem spärlich ausformulierten Antrag:

"einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, der die vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwertes (Ost) an den aktuellen Rentenwert in Stufen bis zum 1. Januar 2020 zum Ziel hat. Dieses Gesetz soll im Jahr 2014 in Kraft treten."

KERSCHBAUMER, Judith (2013): Für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern. Das aktuelle ver.di-Modell, herausgegeben vom Bündnis für eine gerechte Rentenangleichung in den neuen Bundesländern, Stand: Juli

STEINER, Viktor (2013): Der ökonomische Angleichungsprozess in Ostdeutschland: Stand und Perspektiven für die Alterssicherung,
in: Sozialer Fortschritt, Heft 7, S. 182-188

HOENIG, Ragnar (2013): Wege zur Vereinheitlichung des Rentenrechts,
in: Sozialer Fortschritt, Heft 7, S. 188-195

STEFFEN, Johannes (2013): Angleichung der Ost-Renten. Modelle für eine Vereinheitlichung des Rentenrechts in Deutschland,
in: Sozialer Fortschritt, Heft 7, S. 195-203

BUNDESREGIERUNG (2013): Rentenversicherungsbericht 2013 und Gutachten des Sozialbeirats. Bundestag-Drucksache 18/95 v. 20.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2012 bis 2017 (S.45f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen
Rentenversicherungsbericht
)
alte Länder neue Länder
01.07.2012 28,07 Euro 24,92 Euro 88,8 % (± 0,0 %)
01.07.2013 28,14 Euro 25,74 Euro 91,5 % (+0,5 %)
01.07.2014 28,74 Euro 26,32 Euro 91,6 % (+ 0,6 %)
01.07.2015 29,82 Euro 27,34 Euro 91,7 % (+ 0,6 %)
01.07.2016 30,67 Euro 28,15 Euro 91,8 % (+ 0,96 %)
01.07.2017 31,34 Euro 28,79 Euro 91,9 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2013, S.45

Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen:

Tabelle: Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
 in den neuen Ländern an die in den alten Ländern
Stichtag Durchschnittlicher monatlicher
Gesamtrentenzahlbetrag
(Unterschied zum vorangegangenen RV)
Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen RV
)
alte Länder neue Länder
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
01.07.2012 984,84 €
(
- 5,17 €)
692,16 €
(
+ 0,10 €)
1.034,27 €
(
- 8,20 €)
912,29 €
(
+ 1,07 €)
105,0 %
(
-0,3 %)
131,8 %
(
+0,1 %)
01.07.2013 986,40 €
(
- 12,56 €)
693,21 €
(
- 5,07 €)
1.066,11 €
(
- 10,74 €)
940,26 €
(
- 0,73 €)
108,1 %
(
+0,3 %)
135,6 %
(
+0,8 %)
01.07.2014 1.007,41 €
(
- 14,81 €)
707,97 €
(
- 6,57 €)
1.089,98 €
(
- 12,64 €)
961,07 €
(
- 2,16 €)
108,2 %
(
+0,3 %)
135,8 %
(
+1,0 %)
01.07.2015 1.045,26 €
(
- 3,03 €)
734,57 €
(
+ 1,79 €)
1.132,03 €
(
+ 0,31 €)
997,78 €
(
+ 9,42 €)
108,3 %
(
+0,3 %)
135,8 %
(
+0,9 %)
01.07.2016 1.075,06 €
(
+ 1,75 €)
755,51 €
(
+ 5,23 €)
1.165,46 €
(
+ 5,87 €)
1.026,99 €
(
+ 14,52 €)
108,4 %
(
+0,4 %)
135,9 %
(
+1,0 %)
01.07.2017 1.098,54 € 772,02 € 1.191,89 € 1.050,10 € 108,5 % 136,0 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2013, S.46; Anm.: Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung

BUNDESREGIERUNG (2013): Deutschlands Zukunft gestalten.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD. 18. Legislaturperiode,
in:
bundesregierung.de v. 17.12.

Unter der Überschrift Angleichungsprozess Ost-West fortsetzen heißt es im Koalitionsvertrag:

"Der Fahrplan zur vollständigen Angleichung, gegebenenfalls mit einem Zwischen-schritt, wird in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz festgeschrieben: Zum Ende des Solidarpaktes, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutsch-lands, wenn die Lohn- und Gehaltsangleichung weiter fortgeschritten sein wird, er-folgt in einem letzten Schritt die vollständige Angleichung der Rentenwerte. Zum 1. Juli 2016 wird geprüft, wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden, ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist." (2013, S.74)

2014

BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE (2014): Antrag Angleichung der Renten in Ostdeutschland an das Westniveau sofort auf den Weg bringen, Bundestag-Drucksache 18/982 v. 02.04.

"Nachdem die Regierung aus CDU/CSU und FDP ihr im Koalitionsvertrag von 2009 gemachtes Versprechen, in der 17. Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen, in eklatanter Weise gebrochen hat, will auch die neue von CDU/CSU und SPD gebildete Bundesregierung die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben.
Erst in zwei Jahren - am 1. Juli 2016 - soll laut dem Koalitionsvertrag geprüft werden, »wie weit sich der Angleichungsprozess bereits vollzogen hat und auf dieser Grundlage entschieden [werden], ob mit Wirkung ab 2017 eine Teilangleichung notwendig ist« (Deutschlands Zukunft gestalten, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode, S. 74). Wenn sie dann überhaupt in Angriff genommen werden würde, soll die Angleichung erst 2020, zum Ende des Solidarpakts II, abgeschlossen sein.",

kritisiert die Linkspartei. Sie fordert deshalb:

"einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem beginnend ab dem 1. Juli 2014
1. ein steuerfinanzierter, stufenweise steigender Zuschlag eingeführt wird, mit dem für im Osten Deutschlands erworbene Rentenanwartschaften der Wertunterschied zwischen den Rentenwerten in Ost und West bis zum Jahresende 2017 sukzessive ausgeglichen wird. Der Zuschlag wird solange gezahlt, bis der Unterschied zwischen dem jeweilig aktuellen Rentenwert (Ost) und dem jeweilig aktuellen Rentenwert (West) im Zuge der Angleichung der Löhne und Gehälter überwunden ist. Bis dahin bleibt auch die Hochwertung der Entgelte im Osten bestehen;
2. für die pauschal bewerteten Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, des Wehr- und Zivildienstes sowie der Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung einheitlich Entgeltpunkte nach § 70 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zuerkannt und diese damit mit dem aktuellen Rentenwert nach § 68 SGB VI bewertet werden, der im Westen der Bundesrepublik gilt."

Zur Begründung verweist die Linkspartei darauf, dass nicht die fortschreitende Lohnangleichung, sondern nur Sondereffekte zu einer scheinbaren Verbesserung bei der Renteneinheit in den letzten Jahren beigetragen hat:

"(D)ie Verringerung des Abstands der Rentenwerte (ist) nicht der fortschreitenden Lohnangleichung zu verdanken, sondern aufgrund der durch die Krise vor allem im Westen verursachten Sondereffekte (Kurzarbeit) und deren Auswirkungen auf die Rentenanpassung der Folgejahre (vgl. Steffen, Johannes 2013: Info-Grafik Rentenanpassung Ost 2013: Ein Ergebnis fortschreitender Lohnangleichung?, www.portal-sozialpolitik.de). Außerdem macht sich der Umstand bemerkbar, dass im Osten der durch die Rentengarantie entstandene Ausgleichsbedarf bereits im vergangenen Jahr abgebaut worden war, wohingegen er im Westen auch die diesjährige Rentenanpassung erheblich mindert. Es ist daher nicht zu erwarten, dass die Angleichung in naher Zukunft ohne politisches Eingreifen große Fortschritte machen wird. Der Rentenversicherungsbericht 2013 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/95, S.45) prognostiziert bis 2017 lediglich einen Rückgang des Abstands um 0,4 Prozentpunkte."

BUNDESREGIERUNG (2014): Rentenversicherungsbericht 2014. Bundestag-Drucksache 18/3260 v. 20.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2013 bis 2018 (S.49f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen
Rentenversicherungsbericht
)
alte Länder neue Länder
01.07.2013 28,14 Euro 25,74 Euro 91,5 % ( ± 0,0 %)
01.07.2014 28,61 Euro 26,39 Euro 92,2 % (+ 0,6 %)
01.07.2015 29,06 Euro 26,84 Euro 92,4 % (+0,7 %)
01.07.2016 30,37 Euro 28,08 Euro 92,5 % (+0,7 %)
01.07.2017 31,11 Euro 28,79 Euro 92,5 % (+0,6 %)
01.07.2018 31,86 Euro 29,51 Euro 92,6 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2014, S.49

Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen:

Tabelle: Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
 in den neuen Ländern an die in den alten Ländern
Stichtag Durchschnittlicher monatlicher
Gesamtrentenzahlbetrag
(Unterschied zum vorangegangenen RV)
Verhältniswert des
aktuellen
Rentenwertes in den
neuen zu dem in den
 alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen RV
)
alte Länder neue Länder
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
01.07.2013 981,74 €
(
- 4,66 €)
694,23 €
(
+ 1,02 €)
1.057,44 €
(
- 8,67 €)
942,76 €
(
+ 2,50 €)
107,7 %
 (
-0,4 %)
135,6 %
 (
+0,2 %)
01.07.2014 998,16 €
(
- 9,25 €)
705,84 €
(
-  2,13 €)
1.083,78 €
(
- 6,20 €)
966,10 €
(
+ 5,03 €)
108,6 %
(
+0,4 %)
135,8 %
(
+1,1 %)
01.07.2015 1.010,97 €
(
- 34,29 €)
714,84 €
(
- 19,73 €)
1.098,81 €
(
- 33,22 €)
979,37 €
(
- 18,41 €)
108,7 %
(
+0,4 %)
135,8 %
(
+1,2 %)
01.07.2016 1.056,54 €
(
- 18,52 €)
747,06 €
(
- 8,45 €)
1.149,39 €
(
- 16,07 €)
1.024,08 €
(
- 2,91 €)
108,8 %
(
+0,4 %)
135,9 %
(
+1,2 %)
01.07.2017 1.080,22 €
(
- 7,72 €)
763,76 €
(
- 8,26 €)
1.175,97 €
(
-15,92 €)
1.047,60 €
(
- 2,50 €)
108,9 %
(
+0,4 %)
136,0 %
(
+1,2 %)
01.07.2018 1.106,26 € 782,18 € 1.205,31 € 1.073,58 € 109,0 % 137,3
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2014, S.50; Anm.: Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung

2015

STEFFEN, Johannes (2015): Trotz großer Lohnkluft zwischen Ost und West.
Rentenangleichung und Ende der »Hochwertung« sind überfällig,
in:
sozialpolitik-portal.de, Februar

BUNDESREGIRUNG (2015) Rentenversicherungsbericht 2015 und Sondergutachten des Sozialbeirats, Bundestag-Drucksache 18/6870 v. 30.11.

Der Rentenversicherungsbericht  enthält eine Modellrechnung zur Angleichung der Renten in den alten und neuen Ländern im mittelfristigen Zeitraum 2014 bis 2019 (S.47f.). Die berechnete Entwicklung der Rentenwerte in Ost und Wes ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

Tabelle: Die mittelfristige Entwicklung der Angleichung des aktuellen
Rentenwertes in den neuen Ländern an den in den alten Ländern
Stichtag

aktueller Rentenwert

Verhältniswert des aktuellen
Rentenwertes in den neuen
zu dem in den alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen
Rentenversicherungsbericht
)
alte Länder neue Länder
01.07.2014 28,61 Euro 26,39 Euro 92,2 % ( ±0,0 %)
01.07.2015 29,21 Euro 27,05 Euro 92,6 % (+0,2 %)
01.07.2016 30,48 Euro 28,41 Euro 93,2 % (+0,7 %)
01.07.2017 31,15 Euro 29,06 Euro 93,3 % (+0,8 %)
01.07.2018 31,93 Euro 29,81 Euro 93,4 % (+0,9 %)
01.07.2019 32,84 Euro 30,69 Euro 93,5 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, S.47

Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge entwickelt sich gemäß den Berechnungen folgendermaßen:

Tabelle: Die Angleichung der durchschnittlichen Gesamtrentenzahlbeträge
 in den neuen Ländern an die in den alten Ländern
Stichtag Durchschnittlicher monatlicher
Gesamtrentenzahlbetrag
(Unterschied zum vorangegangenen RV)
Verhältniswert des
aktuellen
Rentenwertes in den
neuen zu dem in den
 alten Ländern
(Unterschied zum
vorangegangenen RV
)
alte Länder neue Länder
Männer Frauen Männer Frauen Männer Frauen
01.07.2014 993,48 €
(
- 4,68 €)
706,72 €
(
+ 0,88 €)
1.074,10 €
(
- 9,68 €)
968,32 €
(
+ 2,22 €)
108,1 %
(
-0,5 %)
137,0 %
(
+1,2 %)
01.07.2015 1.009,29 €
(
- 1,68 €)
717,91 €
(
+ 3,07 €)
1.095,04 €
(
- 3,77 €)
987,11 €
(
+ 7,74 €)
108,2 %
(
-0,2 %)
137,5 %
(
+1,7 %)
01.07.2016 1.053,17 €
(
- 3,37 €)
749,11 €
(
+ 2,05 €)
1.149,70 €
(
+ 0,31 €)
1.036,12 €
(
+ 12,04 €)
109,2 %
(
+0,4 %)
138,3 %
(
+2,4 %)
01.07.2017 1.074,28 €
(
- 5,94 €)
764,09 €
(
+ 0,33 €)
1.173,55 €
(
-2,42 €)
1.057,50 €
(
+ 9,90 €)
109,2 %
(
+0,3 %)
138,4 %
(
+2,4 %)
01.07.2018 1.101,18 €
(
-5,08 €)
783,23 €
(
+ 1,05 €)
1.203,77 €
(
- 1,54 €)
1.084,59 €
(
+ 11,01 €)
109,3 %
(
+0,3 %)
138,5 %
(
+1,2 %)
01.07.2019 1.132,57 805,57 1.239,22 1.116,40 109,4 % 138,6 %
Quelle: Rentenversicherungsbericht 2015, S.48; Anm.: Gesamtrentenzahlbeträge nach
Abzug des durchschnittlichen Eigenbeitrags zur Kranken- und Pflegeversicherung

Der Sozialbeirat nimmt in seinem Gutachten zum Rentenversicherungsbericht 2015 auf den Seiten 103-107 ausführlich zur geplanten Ostrentenangleichung Stellung.

"Der Sozialbeirat kommt zu dem Ergebnis, dass sich zum jetzigen Zeitpunkt ein Beibehalten der geltenden Regelungen als sinnvoller erweisen könnte als eine Reform: Im Fall der Herstellung einer einheitlichen Rentenberechnung würde zwar formal die als Benachteiligung der Menschen in Ostdeutschland empfundene rentenrechtliche Ungleichbehandlung abgeschafft, tatsächlich würden Versicherte in Ostdeutschland aber schlechter gestellt. Im Fall einer bloßen Rentenangleichung (Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert) ohne Beendigung der bisherigen Höherbewertung würde hingegen die schon heute bestehende Schlechterstellung der Beitragszahler in Westdeutschland weiter verschärft, weil die mit ihren Beiträgen erzielten Rentenansprüche dann noch stärker hinter den mit gleichen Beiträgen erzielten Rentenansprüchen von Beitragszahlern im Osten zurückblieben",

heißt es zusammenfassend zur geplanten Angleichung der Ostrenten.

 
     
 
       
   

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© 2002-2019
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webmaster@single-generation.de Erstellt: 23. Dezember 2016
Update: 07. Februar 2019