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Kommentierte Bibliografie

 
       
   

Die Stabilisierung des Rentenniveaus  

 
       
   

Scheindebatte, Mittel zur Bekämpfung der Altersarmut oder Mittel zur Akzeptanzsteigerung der gesetzlichen Rente? Eine Bibliografie der Kontroverse um die Bedeutung des Rentenniveaus
(Teil 3)

 
       
     
   
     
 

Einführung

Spätestens seit dem Paradigmenwechsel in der Alterssicherung im Jahr 2001 ist die Entwicklung des Rentenniveaus in den Fokus der Debatte um die Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung geraten. Die Debatte um das Rentenniveau ist dabei eng verbunden mit Änderungen an der so genannten Rentenformel, mit denen diverse Eingriffe in die Berechnung der Altersrenten vorgenommen wurden.

Die Entwicklung des Rentenniveaus spielte auch bei der Debatte um die Ausgestaltung der Ostrentenangleichung eine Rolle. Dieser Aspekt wird in der Bibliografie Der lange Weg zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz behandelt. Dort befinden sich auch Statistiken zur unterschiedlichen Entwicklung des Rentenniveaus in Ost und West.

Der Beitrag Unsere Zukunft, unsere Rente beschäftigte sich mit den Positionen von Parteien und Interessenorganisationen im Bundestagswahlkampf 2017, bei dem es u.a. auch um die Stabilisierung des Rentenniveaus ging. Im Mittelpunkt stand dabei eine gleichnamige Serie der Süddeutschen Zeitung anhand derer sich die Spannbreite der öffentlichen Debatte in dieser Zeit ablesen lässt.

Die einen betrachten die Senkung des Rentenniveaus als Mittel zur Verhinderung eines Kollaps der Alterssicherung, während die anderen den Abschied von der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung und den Ausbau der kpaitalgedeckten Altersvorsorge als Weg in die massenhafte Altersarmut betrachten. Die einen argumentieren mit den hohen Kosten eines lebensstandardsichernden Rentenniveaus und fehlender Nachhaltigkeit der Finanzierung. Das Schlagwort dazu heißt Generationengerechtigkeit. Die anderen verweisen auf Akzeptanzprobleme durch das sinkende Rentenniveau und bezweifeln die Unfinanzierbarkeit einer Stabilisierung des Rentenniveaus. Die einen behaupten, dass ein höheres Renteneintrittsalter die Folgen der Senkung des Rentenniveaus kompensiert, während die anderen darauf hinweisen, dass die wahren Probleme nur verschleiert.

Welche Bedeutung jedoch dem Rentenniveau tatsächlich zukommt und inwiefern die Berechnung des Renteniveaus die Tür zu Manipulationen öffnet, das bleibt in der öffentlichen Debatte meist im Dunkeln. Diese Bibliografie soll Licht ins Dunkel der Bedeutung des Rentenniveaus anhand der öffentlichen Debatte bringen.

Die Debatte um das Rentenniveau hat eine grundsätzliche Bedeutung, denn eng damit verbunden ist die Frage wohin sich die gesetzliche Rentenversicherung weiterentwickeln wird. Soll sie nur noch der Grundversorgung im Alter dienen, d.h. eine Art neues Fürsorgesystem werden oder soll sie auch in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Lebensstandardsicherung im Alter für alle darstellen. Auch vor diesem Hintergrund werden die diversen Beiträge eingeordnet werden müssen. 

Kommentierte Bibliografie (Teil 2: 2017)

2017

ENGARTNER, Tim (2016): Rendite statt Rente - oder: Die Privatisierung der Altersvorsorge,
in: Gesellschaft - Wirtschaft - Politik,
Heft 4, S.419-426

Tim ENGARTNER, Verfasser des vor kurzem erschienenen Buchs Staat im Ausverkauf, kritisiert die Teilprivatisierung der Rentenversicherung.

"Selbst in weiten Teilen der SPD, der Gewerkschaften und der Kirchen formierte sich kein (wirksamer) Widerstand gegen die »Verschlankung« des gesetzlichen Rentenversicherungssystems" (2016, S.419),

nennt ENGARTNER jene, die eigentlich energisch Widerstand hätten leisten müssen, aber entweder wie die Gewerkschaften zu lange auf die Durchsetzbarkeit eigener Interessen hofften, oder sich der Marktgläubigkeit unterordneten. ENGARTNER beschreibt die Vorteile des Umlageverfahrens und stellt es den Nachteilen der Kapitaldeckung mit seinen Unsicherheiten und Risiken gegenüber.

ENGARTNER weist auf die Nachteile der Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge hin, die derzeit selbst von den Gewerkschaften forciert wird:

"Begleitet wurde die Reform der gesetzlichen Rentenversicherungssysteme durch die sogenannte Entgeltumwandlung von Gehaltsteilen, sodass nun Teile des Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge oder Direktversicherung fließen können. Damit profitieren Gutverdiener zu Lasten der Geringverdiener, weil das dann niedriger Durchschnittsentgelt das allgemeine gesetzliche Rentenniveau senkt. Zugleich fließt weniger Geld in die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitgeber hingegen können einen Teil der Sozialabgaben sparen." (2016, S.423)

HICKEL, Rudolf (2017): Zurück zum Umlagesystem.
Gastbeitrag: Die Riester-Rente ist systemisch und instrumentell gescheitert, aber nicht ohne Alternativen,
in: Frankfurter Rundschau
v. 03.01.

Rudolf HICKEL hält ein Rentenniveau von 50 Prozent und eine solidarische Mindestrente für machbar, ohne dass die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft bedroht wird.

SIEMS, Dorothea (2017): Die Rente wird unbezahlbar.
Arbeitgeber: Nahles' Reformen kosten ab 2045 rund 90 Milliarden Euro Jahr für Jahr zusätzlich,
in:
Welt v. 04.01.

Warum man nichts über neoliberale Panikmacher wie Bodo SCHÄFER erfährt, das liest man in diesem Artikel. Hier wird Dorothea SIEMS zum reinen Durchlauferhitzer für die BDA, deren Interessen sie 1:1 ans Publikum weiterleitet.

Die BDA polemisiert in ihrem (noch) geheimen Positionspapier, das der BDA-freundlichen Springer-Presse exklusiv zugespielt wurde, gegen eine Untergrenze von 46 Prozent beim Rentenniveau. Dazu werden nicht nachprüfbare Zahlen in Umlauf gesetzt, die Unbezahlbarkeit suggerieren sollen. Die BDA will den Beitragssatz über 2030 auf 22 Prozent festschreiben lassen, was sie mit dem Begriff "Generationengerechtigkeit" bemäntelt.

Generationengerecht ist daran überhaupt nichts, denn nicht die Kosten, sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis für jüngere Arbeitnehmer ist entscheidend. Darüber schweigt die BDA wohlweislich, denn die künftige gesetzliche Rente der Arbeitnehmer ist ihnen völlig egal, schließlich vertritt die BDA nicht die Arbeitnehmer, sondern allein die Arbeitgeber und nach deren Ansicht sollen alle Risiken und anfallende Kosten möglichst die Arbeitnehmer tragen.

Die Gewerkschaften dagegen haben aufgezeigt, dass die Streichung der unlukrativen Riester-Rente Entlastungen und Einsparungen bringen, die der gesetzlichen Rente zugute kommen könnten. Die Belastungen für Arbeitnehmer wären angesichts des höheren zukünftigen Rentenniveaus leicht tragbar.

Es gibt jedoch immer noch Arbeitnehmer, die trotz zunehmender Hiobsbotschaften bei der kapitalgedeckten Altersvorsorge marktgläubig genug sind, um auf das falsche Pferd zu setzen. Kapitaldeckung heißt in erster Linie: Subvention der Finanzdienstleister und Abwälzung der Risiken auf die Kunden. Sollte nach Abzug der Profite noch etwas übrig bleiben, dann kann auch der Kunde als Letzter in der Kette der Profiteure etwas abbekommen.

Bodo SCHÄFER hat in dem 2016 erschienenen Buch Wohlstand oder Rente die Dreistigkeit die Rente einer 38jährigen Topmanagerin, die ein Gehalt weit über der Beitragsbemessungsgrenze erhält, auf eine Rente unterhalb des Grundsicherungsniveau kleinzurechnen:

"sie könnte mit 65 Jahren lediglich eine Rente von 549 Euro erwarten - nach heutiger Kaufkraft".

Die wahren Panikmacher sind also die Befürworter einer kapitalgedeckten Altersvorsorge, die die gesetzliche Rente auf ein Fürsorgesystem reduzieren wollen. Unter dem Deckmantel der Vorsorgelücke wird Finanzmarktlobbyisten die gesetzliche Rente schlecht geredet. Darüber liest man im Blatt der Kapitalisten jedoch nichts!

RÜRUP, Bert (2017): Die linke Rentenillusion.
Der Chefökonom: Ohne Zusatzversorgung gelingt Alterssicherung nicht,
in:
Handelsblatt v. 09.01.

Bert RÜRUP Mitverantwortlicher der Teilprivatisierung der gesetzlichen Rente, verteidigt erneut seine Position. Gegner ist die Linkspartei, deren rentenpolitische Position bewusst falsch dargestellt wird, indem sie auf die Anhebung des Rentenniveaus reduziert wird, während die Forderung nach einer Mindestrente gegen die Altersarmut außen vor bleibt.

"Es besteht (...) kaum ein Zusammenhang zwischen der Höhe des Rentenniveaus, der Gefahr von Altersarmut und der individuellen Versorgungslücke",

behauptet dreist der neoliberale Kapitaldeckungsfundamentatlist. Das Rentenniveau setzt die Norm für alle Renteneinkommen nach dem Äquvialenzprinzip. Es bestimmt deshalb auch die Umstände unter denen Altersarmut zu erleiden ist. Von daher gibt es einen ganz klaren Zusammenhang zwischen Rentenniveau und Altersarmut, den RÜRUP leugnet.

Der Zusammenhang wurde durch verschiedene Reformen seit Anfang der 1990er Jahre deutlich gelockert, indem die Berechnung verändert und zusätzliche Faktoren wie der Riester-Faktor und der Nachhaltigkeitsfaktor eingeführt wurden. In den letzten 15 Jahren hat nicht etwa die demografische Entwicklung, sondern vor allem der Riester-Faktor das Rentenniveau gesenkt. Das unlukrative Kapitaldeckungsverfahren, das vor allem Geringverdiener schädigt, und über den Riester-Faktor zugleich das Rentenniveau senkt, hat die Versorgungslücke gravierend vergrößert.

Während RÜRUP noch im Oktober einen 30 Jahre andauernden "massiven Alterungsschub" prognostizierte, spricht er nun von einer "leicht entspannenden demografischen Perspektive". Von Peitsche hat er nun also auf Zuckerbrot umgesattelt. Nichts hat sich jedoch in der Zwischenzeit an der demografischen Lage verändert, nur die Rhetorik!  

BEEGER, Britta (2017): Bloß nicht dran denken!
Viele junge Menschen sind durch die Rentendebatte verunsichert. Sie glauben, mehr privat für das Alter vorsorgen zu müssen - und tun es trotzdem nur selten. Ein Blick in die Gefühlslage,
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung
v. 14.01.

BEEGER jammert uns stellvertretend für die Finanzmarktakteure vor, dass die private Altersvorsorge auf angeblich unbegründete Ablehnung stößt. Für die gesetzliche Rente gilt das Gegenteil. Wie schon Bert RÜRUP wettert nun auch BEEGER mittels neoliberalen Satzbausteinen gegen eine Stabilisierung des Rentenniveaus. Das Feindbild ist hier zum einen Reiner HOFFMANN (DGB), der für ein Rentenniveau von 50 Prozent plädiert und Andrea NAHLES, die eine Untergrenze bei 46 Prozent bis 2045 in ihrem Gesamtkonzept vorgesehen hat. Neoliberale Propaganda erkennt man durch zwei Stoßrichtungen:

1) Die Bedeutung des Rentenniveaus für die Altersarmut wird geleugnet bzw. verharmlost
2) Altersarmut wird auf den Bezug der Grundsicherung im Alter reduziert.

Das Rentenniveau setzt BEEGER mit der Bruttostandardrente gleich, das sie mit 1.372 Euro angibt. Die Deutsche Rentenversicherung beziffert es dagegen mit 1.342 Euro (Jahresdurchschnitt 2016). Nach Abzug der Sozialabgaben bleiben dagegen nur 1.197 Euro übrig. Davon gehen dann noch Steuern nach dem Alterseinkünftegesetz ab, sodass für den Konsum wesentlich weniger übrig bleibt. In der öffentlichen Debatte wird meist mit dem höheren Prozentanteil der Nettostandardrente (48 %) statt der Bruttostandardrente (44,5 %) argumentiert. Warum also verwendet BEEGER jenen Wert, der ein höheres Alterseinkommen vorgaukelt?

"Legen die Preise weiterhin nur moderat zu, ist damit sogar die Kaufkraft höher als heute - die Rentner werden sich von ihrem Geld also mehr leisten können."

Die Inflation hat in Deutschland zuletzt um 1,7 % zugelegt, was angesichts der desolaten Lage der privaten Altersvorsorge eher gegen zukünftige Kaufkraftgewinne spricht, zumal die Rechnung von BEEGER weder Sozialabgaben noch Steuern berücksichtigt. Wir haben es hier also mit Schönfärberei zu tun.

BEEGER wirft Gewerkschaften und den Parteien vor, sie würden Verunsicherung in Sachen Altersarmut betreiben. Die wahren Verunsicherer sind Neoliberale wie Bodo SCHÄFER, die vorrechnen, dass eine 38-jährige Topmanagerin eine gesetzliche Rente auf Grundsicherungsniveau zu erwarten hat!

BDA (2017): Rentenniveau: Künftige Generationen nicht überfordern.
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 23. Januar 2017 zum Thema "Rentenniveau",
in:
arbeitgeber.de v. 20.01.

EHRENTRAUT, Oliver & Stefan MOOG (2017): Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung.
Möglichkeiten und Grenzen ausgewählter Reformvorschläge, Study der Hans-Böckler-Stiftung, Bd. 345. Düsseldorf,
in:
www.boekler.de v. 23.01.

BIRKWALD, Matthias W. (2017): Die Anhebung des Rentenniveaus ist unumgänglich,
in: Pressemitteilung des rentenpolitischen Sprechers der Linke
v. 23.01.

Pressemitteilung zur heutigen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales, in der es u.a. um das Rentenniveau geht.

AFP/ND (2017): Streit über Altersbezüge.
Laut Rentenversicherung würden viele sehr arme ältere Menschen nicht von einer Anhebung des Rentenniveaus profitieren,
in:
Neues Deutschland v. 24.01.

Gestern verbreiteten Nachrichtenagenturen eine einseitige Interpretation der Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum Rentenniveau, die von unseren neoliberalen Mainstreammedien (z.B. Spiegel Online) gerne weiterverbreitet wurde. Die DRV begrüßt jedoch ein Mindestrentenniveau, das nicht unterschritten werden soll. Sie verweist dazu darauf, dass die Kapitaldeckung ihre in sie gesteckten Hoffnungen nicht erfüllt hat und deshalb ein höherer Beitragssatz erforderlich ist, um weiterhin die Lebensstandardsicherung im Alter gewährleisten zu können:

"Grundsätzlich ist bezüglich der Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau zu bedenken, dass diese Größen in einem gewissen Zusammenhang zueinander stehen. Als »Faustregel« kann dabei gelten: Unter sonst gleichen Bedingungen erfordert die Finanzierung eines im Vergleich zum Status-Quo-Szenario im Jahr 2030 um einen Prozentpunkt höheren Rentenniveaus eine Beitragssatzerhöhung um etwa einen halben Prozentpunkt.
● Zum anderen ist darauf zu verweisen, dass sich bereits im geltenden Recht im § 154 Abs. 4 SGB VI der Hinweis findet, die Bundesregierung solle »zur Beibehaltung eines Sicherungsziels vor Steuern von 46 vom Hundert über das Jahr 2020 hinaus« Maßnahmen »unter Wahrung der Beitragssatzstabilität« vorschlagen. Diese Regelung hat der Gesetzgeber 2004 im Rahmen des Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetzes in das Sozialgesetzbuch eingefügt. Zur Zeit der Formulierung dieser Regelung konnte man allerdings – aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten – davon ausgehen, dass im Rahmen der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge deutlich höhere Erträge für die eingezahlten Beiträge zu erwarten wären, als dies nun der Fall zu sein scheint. Damit die Lebensstandardsicherung im Alter auch unter den veränderten Kapitalmarktbedingungen realisierbar bleibt, ist aus heutiger Sicht abzusehen, dass ein insgesamt höherer Beitrag aufgewendet werden muss."
(Ausschussdrucksache 18[11]903 vom 20.01.2016, S.12)

Bereits im Jahr 2004 hat also die Bundesregierung ein Rentenniveau von 46 Prozent angestrebt. Damals setzte sie jedoch in Verkennung der Entwicklung der Kapitaldeckung darauf, dass dieses Sicherungsniveau durch die sagenhaften Renditen, die uns die Versicherungswirtschaft in Aussicht gestellt hat, erreichbar sei. Der Riester-Faktor hat nun zwar das Rentenniveau entsprechend den damaligen Vorstellungen abgesenkt, die Renditen haben sich jedoch anders entwickelt, sodass das Ziel der Lebensstandardsicherung verfehlt wurde.

Die Befürworter der Kapitaldeckung, also die Finanzdienstleister und ihre Journalistenfreunde in den Mainstreamzeitungen, haben deshalb die Parole ausgegeben, dass wir dann eben einfach noch viel mehr sparen müssten, um das gleiche Ergebnis zu erreichen. Aber kann es sein, dass die Finanzmarktakteure die Profite mitgenommen haben und die Risiken immer mehr den Versicherten aufbürden? Die Regierungen seit der Jahrtausendwende haben uns in die Hände dieser Kapitalmärkte getrieben. Es wird Zeit ihnen bei der nächsten Wahl zu zeigen, dass wir davon nichts halten!

Die DRV kritisiert genauso wie der Sozialbereirat die allzu naiven Annahmen der Bundesregierung zur Rendite der Kapitaldeckung. Die Annahmen sind offenbar dem einzigen politischen Kalkül geschuldet, einen Rentenwahlkampf zu vermeiden. Davon abgesehen verteidigt die DRV jedoch die neoliberale Sicht der Regierung. Dies steht im Einklang mit dem Motto ihrer neuen Präsidentin:

"Wir sind nicht politische Entscheider, setzen Beschlüsse des Gesetzgebers aber um."

CREUTZBURG, Dietrich (2017): Warnung vor Rentenwahlkampf.
Rentenversicherung befürchtet falsche Versprechungen,
in: Frankfurter Allgemeine Zeitung
v. 24.01.

Dietrich CREUTZBURG berichtet über die Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung zur gestrigen Anhörung. Dabei wird in neoliberaler Perspektive Altersarmut auf den Bezug von Grundsicherung reduziert, um das Argument einer Rentenniveauerhöhung generell als ungeeignet abwehren zu können. Für 64 Prozent der Grundleistungsbezieher würde ein Erhöhung nichts bringen, was im Umkehrschluss bedeutet, dass sogar 36 Prozent dieser Bezieher profitieren würden. Dabei liegt die Armutsrisikoschwelle weit über diesem Niveau der Grundsicherung im Alter. Nicht berücksichtigt wird zudem die verdeckte Armut, d.h. Rentner, die z.B. aufgrund von Scham keine Grundsicherung beziehen, obwohl sie ihnen zustehen würde.

Wenn die gesetzliche Rente nicht auf ein Fürsorgesystem zurückgestutzt werden soll, dann ist eine Mindestuntergrenze beim Rentenniveau notwendig, die für Normalverdiener nicht in die Altersarmut führt. Wer die gesetzliche Rente zum Fürsorgesystem verkommen lassen will, der soll das auch offen vertreten, statt gegen eine Erhöhung des Rentenniveaus zu polemisieren.

WORATSCHKA, Rainer (2017): Die Renten-Wächterin.
Erstmals steht eine Frau an der Spitze der Rentenversicherung. Gundula Roßbach hat in ihrem Amt viel vor,
in:
Tagesspiegel v. 24.01.

Rainer WORATSCHKA porträtiert Gundula ROßBACH, die seit Januar Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung ist. Sie steht für ein Weiter-So. WORTASCHKA stellt das Äquivalenzprinzip als Richtschnur der DRV da, die sowohl gegen Falschfinanzierungen von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben (z.B. Mütterrente und Ostrentenangleichung) als auch von Solidarrenten (Grund- Mindest- oder Lebensleistungsrente) in Anschlag gebracht wird.

"Selten zuvor ging es der gesetzlichen Rentenversicherung so gut wie momentan. Die Reformen vom Anfang des Jahrtausends greifen (...) und mit der scheinbaren Überlegenheit der privaten Absicherung über das Umlageverfahren ist es in Zeiten der Nullzinspolitik auch vorbei",

erklärt uns WORATSCHKA. Nicht jeder wird das als positive Entwicklung verbuchen wollen, denn diese Entwicklung geht zulasten derjenigen, die am meisten auf die gesetzliche Rentenversicherung angewiesen sind. Wie absurd diese neoliberale Sicht ist, zeigt sich an der Stellungnahme der DRV zur gestrigen Anhörung zur Alterssicherung:

"Die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten stellt sich grundsätzlich positiv dar. Der Beitragssatz liegt mit 18,7 Prozent unter dem Niveau Mitte der 80er Jahre – also niedriger als in der Zeit vor der Wiedervereinigung – obwohl sich die demografische Entwicklung der Bevölkerung seither deutlich verändert hat. 1986 kamen auf einen Menschen im Alter von 65- und mehr Jahren noch vier 20- bis 64-Jährige, heute sind es nur noch drei – der Beitragssatz liegt heute dennoch einen halben Prozentpunkt niedriger als damals."
(Ausschussdrucksache 18[11]903 vom 20.01.2016, S.11)

Oder anders formuliert: Nicht die demografische Entwicklung ist schuld an der zunehmenden Altersarmut, sondern die neoliberale Politik. Dies zeigt sich bei auch bei der Bewertung der Kapitaldeckung:

"Auch die Entwicklungen auf den Finanz- und Kapitalmärkten, die für die Produkte der privaten Alters-vorsorge und der Betrieblichen Altersversorgung gegenwärtig erhebliche Probleme mit sich bringen, konnten die gesetzliche Rentenversicherung nicht nennenswert beeinträchtigen. Im Gegenteil: Im Oktober 2008, unmittelbar vor Ausbruch der Finanzkrise, wurden für das Jahr 2016 ein Beitragssatz von 19,1 Prozent und ein Rentenniveau von 47,6 Prozent vorausberechnet. Tatsächlich stand die gesetzliche Rentenversicherung aber trotz der zwischenzeitlichen Turbulenzen auf den Kapitalmärkten 2016 hinsichtlich beider Parameter besser da als damals erwartet: Der Beitragssatz lag bei 18,7 Prozent und das Rentenniveau bei 48,0 Prozent. Die Nachhaltigkeitsrücklage war zudem beinahe doppelt so hoch wie seinerzeit vorausberechnet."

Auch das ist Augenwischerei, denn gemäß Rentenversicherungsbericht 2001 sollte die monatliche Standardrente im Jahr 2015 bei 1.601 Euro liegen, tatsächlich war sie 2015 mit 1.314 Euro um 287 Euro niedriger. Dies ist nicht in etwa der demografischen Entwicklung geschuldet, sondern dem Riester-Faktor in der Rentenformel. Dieser sorgte in der Vergangenheit dafür, dass das Rentenniveau gemäß Rentenversicherungsbericht 2001 von den damals geplanten 70,8 % auf 47,7 % abgesenkt werden konnte. Obwohl - wie die DRV selber zugibt - die Kapitaldeckung für schlechterverdienende Arbeitnehmer völlig unlukrativ ist, wurde die gesetzliche Rentenversicherung ohne Not immer mehr auf ein Fürsorgesystem heruntergefahren. Sollte diese Entwicklung so weiter gehen - und sie wird so weiter gehen, wenn nicht eingeschritten wird, dann wird die gesetzliche Rentenversicherung für viele Menschen Altersarmut bedeuten.

STEFFEN, Johannes (2017): Rente und Grundsicherung.
Prozess systemischer Verschmelzung,
in:
sozialpolitik-portal.de v. 26.01.

Johannes STEFFEN kritisiert die Argumentation von Neoliberalen wie Axel BÖRSCH-SUPAN, die einen Zusammenhang zwischen steigender Altersarmut und der Entwicklung des Rentenniveaus leugnen.

"Seit dem Start der »Reformen« 2002 bis heute (Datenstand: September 2016) ist
•der Zahlbetrag des aktuellen Rentenwerts (AR) um 13,7 Prozent und
•der Bruttobedarf in der Sozialhilfe bzw. der Grundsicherung im Alter um 41,9 Prozent gestiegen. Die Relation zwischen Fürsorgebedarf und Zahlbetrag der Standardrente mit 45 Entgeltpunkten hat sich von 1 : 1,90 auf 1 : 1,52 verringert. Die Zahlbeträge der Renten sind deutlich schwächer gestiegen als der Bedarf der Fürsorge. Rente und Grundsicherung befinden sich in einem schleichenden Prozess der systemischen Verschmelzung. Da wächst in erstaunlichem Tempo zusammen, was nicht zusammengehört. Die starke Erhöhung des AR Mitte 2016 markiert hierbei keine Trendwende – eher eine kurzfristige Atempause. Bei weiter sinkendem Niveau werden die Chancen, auf eine Altersrente oberhalb der Fürsorge zu kommen, vor allem für Niedriglöhner immer schlechter",

beschreibt STEFFEN den Zusammenhang von Rentenniveau und Grundsicherung. 

CREMER, Georg (2017): Gerechtigkeit den Armen.
Eine Erhöhung des allgemeinen Rentenniveaus hilft nicht gegen Altersarmut. Richtig wäre der Ausbau der Grundsicherung, auch wenn das unpopulär ist,
in: Süddeutsche Zeitung
v. 04.02.

Der Kirchenfunktionär Georg CREMER zieht mit Neoliberalen an einem Strang, wenn es darum geht die gesetzliche Rentenversicherung auf ein Fürsorgesystem zurückzustutzen. Seine Polemik gegen eine Erhöhung des Rentenniveau ist identisch mit der Kritik von Neoliberalen wie z.B. Axel BÖRSCH-SUPAN.

THELEN, Peter (2017): Das Renten-Problem.
Das Niveau stabilisieren - koste es, was es wolle,
in: Handelsblatt
v. 24.02.

Auf dem Titelblatt prangt der SPD-Kanzlerkandidat Martin SCHULZ als Robin Hood und uns wird eine Linkskurs der SPD angedroht. Ein Wochenendthema widmet sich dem angeblichen Programm des "Helden der Arbeiter", so die Überschrift. Peter Thelen widmet sich der Rentenpolitik, für die SCHULZ angeblich steht:

"Die von Schulz geforderte Stabilisierung des Rentenniveaus bei 46 Prozent und eine neue Haltelinie von 22 Prozent bis 2030 und 25 Prozent bis 2045 für den Beitragssatz soll das Vertrauen in die Stabilität der Rentenversicherung stärker",

behauptet Peter THELEN, der mangels fehlender Aussagen von SCHULZ das Gesamtkonzept zur Alterssicherung von Andrea NAHLES dem Aussageverweigerer SCHULZ unterstellt.

"»Wir werden deshalb das Rentenniveau stabilisieren«, sagte er. Eine konkrete Größenordnung nannte er allerdings noch nicht. Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hatte in ihrem Rentenkonzept ein Niveau von 46 Prozent bis zum Jahr 2045 in Aussicht gestellt. Aktuell liegt das Rentenniveau noch bei 48 Prozent",

heißt es richtig bei Cordula EUBEL & Hans MONATH im Tagesspiegel Online v. 20.02. Warum lügt uns THELEN also an? Um seinen faktenarmen Artikel gehaltvoller aussehen zu lassen? Was uns Peter THELEN präsentiert, sind also lediglich kalter Kaffee. Aber worüber sollte die neoliberale Presse auch schreiben wollen angesichts eines Kanzlerkandidaten, der viel Worte um Nichts macht?

MÜLLER, Henrik (2017): Das Märchen von der demografischen Katastrophe.
Lügen mit Zahlen: Wie die drastische Senkung des Rentenniveaus als "alternativlos" beschworen und schöngerechnet wird,
in:
Ver.di Publik, Nr.2

Henrik MÜLLER setzt sich mit den üblichen Argumentationsmustern der Mainstreammedien (z.B. Wirtschaftswoche und Focus) auseinander, mit denen das sinkende Rentenniveau verharmlost wird. Mit Gerd BOSBACH & Jens Jürgen KORFF weist er darauf hin , daß die Altersrente

"an neu in die Altersrente eintretende Langjährig Versicherte mit mehr als 35 Beitragsjahren »seit 2000 dramatisch gesunken« (ist), und zwar im Durchschnitt von 1.021 auf 848 Euro. Das ist ein nominaler Verlust von 17 Prozent. Im Jahre 2015, so Bosbach und Korff, hätten die gesetzlichen Altersbezüge 50 Prozent höher sein müssen, als sie es waren, um auch nur die Kaufkraft der Renten von 2000 zu erreichen."

SOMMERFELDT, Nando & Holger ZSCHÄPITZ (2017): Das  viele Geld macht deutsche Rentner nicht glücklich.
Eine Umfrage offenbart, dass die teuren Rentenerhöhungen zwar ankommen. Doch sie verfehlen ihren Zweck,
in:
Welt v. 02.03.

In den Mainstreamzeitungen haben die Wirtschaftslobbyisten die Deutungshoheit über die Lebenssituation der Rentner. Ganz dreist missbrauchen SOMMERFELDT & ZSCHÄPITZ die Studie, um gegen Rentenerhöhungen zu polemisieren. Sie suggerieren einen direkten Zusammenhang zwischen einem minimalen Rückgang der durchschnittlichen Lebenszufriedenheit zur Erhebung im Jahr 2012 und dem Anstieg des Renteneinkommens. Dagegen heißt es in der Studie:

"Der Grad der Lebenszufriedenheit ist eng verknüpft mit dem Gesundheitszustand und der eigenen wirtschaftlichen Lage. So sind 65- bis 85-Jährige mit niedrigem Haushaltseinkommen deutlich unzufriedener mit dem eigenen Leben als Personen mit hohem Haushaltseinkommen." (2017, S.10)

Rentenerhöhungen sollen verhindern, dass die Kluft zwischen dem Einkommen der Erwerbstätigen und Rentnern nicht noch weiter auseinanderklafft als es jetzt schon ist. Ihr Zweck liegt nicht in der Steigerung der Lebenszufriedenheit wie uns die Autoren weismachen wollen. Angesichts der immensen Einkommensunterschiede der Rentnerhaushalte, denen eine Einteilung der Älteren in 3 Einkommensgruppen (unter 1.750 Euro; 1.750 - 3.000 Euro; über 3.000 Euro) in keiner Weise gerecht wird, können Rentenerhöhungen die generelle Lebenssituation der Einkommensgruppen kaum entscheidend ändern. Der Kriterium Lebenszufriedenheit von SOMMERFELDT & ZSCHÄPITZ ist also völlig ungeeignet, um etwas über deren Relevanz für die Rentner auszusagen. 

MAD (2017): Die Rente soll steigen.
Der DGB will das Niveau des Altersgeldes auf 50 bringen,
in:
Spiegel Nr.10 v. 04.03.

Der Spiegel bringt nun eine Rentensteigerung "auf etwa 50 Prozent" ins Spiel, das der DGB-Bundesvorstand als Zukunftsgerichtete Rentenpolitik beschlossen habe. Diese Zahl ist nichts Neues, sondern war im DGB schon immer im Gespräch, wenngleich konkrete Festlegungen fehlten und stattdessen auf das Ergebnis von noch zu führenden Debatten verwiesen wurde.

Außerdem berichtet der Spiegel von "Berechnungen der Prognos AG im Auftrag der Gewerkschaften", ohne irgendwelche Angaben zum Erhebungszeitpunkt der Daten zu machen. Seriöse Berichterstattung sähe anders aus!

08.03.: Mittlerweile wurde der Beschluss veröffentlicht. Zur den Prognos-Berechnungen heißt es:

"Die Prognos AG hat für den DGB Berechnungen angestellt, als Fortführung/Ergänzung der Modellrechnungen der HBS Study Nr. 345: »Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung – Möglichkeiten und Grenzen ausgewählter Reformvorschläge«"

Zur Bevölkerungsentwicklung wird von Prognos auf die Variante 2 der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zurückgegriffen (vgl. 2017, S.15), die von überholten Annahmen zur Zuwanderung und Geburtenentwicklung ausgeht. Folgende Annahmen werden zur Bevölkerungsentwicklung getroffen:

Kenngröße   Prognos AG DESTATIS
2015 2050 2050
Bevölkerung 81,4 Mio. 76,1 Mio. 79,0 Mio.
Altenquotient (65+/20-64 Jahre) 35 57 55

Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) hat kürzlich für seine Haushaltsvorausberechnung die Bevölkerungsvorausberechnung aktualisiert. Noch weiter geht der Demografiebericht der Bundesregierung mit seinen Annahmen zur Bevölkerungsentwicklung.

Fazit: Die Beitragsentwicklung wird zu pessimistisch gesehen. Der DGB hätte wesentlich mehr Druck für seine Kampagne machen können, wenn er die aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnungen zur Grundlage genommen hätte, denn die Kosten für die Rentenniveaustabilisierung würden geringer ausfallen..     

STEFFEN, Johannes (2017): Rentenniveau und Beitragssatz.
Der Preis der "Lebensstandardsicherung",
in:
sozialpolitik-portal.de v. 10.03.

HEINE, Claudia (2017): "Ein falscher Anreiz".
Martin Rosemann: Eine Abschaffung der Abschläge bei der Erwerbsminderungsrente wäre zu riskant, sagt der SPD-Rentenexperte,
in:
Das Parlament Nr.18 v. 02.05.

Martin ROSEMANN sieht die Stabilisierung bzw. Erhöhung des Rentenniveaus nicht im Zusammenhang mit der Altersarmut, sondern:

"Beim Rentenniveau geht es mehr um die Frage der Verhinderung des sozialen Abstiegs und darum, dass das System insgesamt die nötige Akzeptanz hat. Deshalb ist die Diskussion schon sinnvoll, aber sie ist etwas anderes als die Diskussion über Altersarmut, wo man zielgenauere Lösungen für bestimmte Gruppen braucht."

LAMBECK, Fabian (2017): "Zutiefst inkonsequent".
Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband über die Rentenpolitik von Union und SPD,
in:
Neues Deutschland v. 17.05.

Ulrich SCHNEIDER fordert eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei 53 Prozent.

RIEL, Aert van (2017): Programm mit Leerstellen.
Tagesthema SPD vor der Bundestagswahl: SPD lässt zentrale Fragen weiter offen,
in:
Neues Deutschland v. 23.05.

"Die Frage, welche Reformen in der Rente notwendig sind, wird in der SPD noch kontrovers diskutiert. Parteilinke wollen das Rentenniveau langfristig bei über 50 Prozent stabilisieren und die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Zudem sehen sie die Riester-Rente kritisch, weil durch sie nur die Versicherungswirtschaft profitiert hat, nicht aber die Versicherten. Der Chef des SPD-Arbeitnehmerflügels Klaus BARTHEL hatte etwa im vergangenen Jahr die Abschaffung der Riester-Rente gefordert. Der Mehrheit der Parteispitze gehen diese Pläne zu weit. Derzeit wird in der SPD diskutiert, dass das Rentenniveau bei etwa 48 Prozent liegen soll. Zur Riester-Rente findet sich kein Wort im Programmentwurf",

berichtet Aert van RIEL mangels konkreter Aussagen der SPD zur Rente. Bei der Vorstellung des Wahlprogramms glänzte der Kanzlerkandidat mit Abwesenheit.

HAGELÜKEN, Alexander (2017): Diagnose: Altersreichtum.
Die Einkommen westdeutscher Senioren stiegen in den vergangenen Jahrzehnten doppelt so stark wie die jüngerer Arbeitnehmer. Eng wird es erste für die Ruheständler von morgen,
in:
Süddeutsche Zeitung v. 11.05.

Alexander HAGELÜKEN präsentiert uns eine neue Studie der Arbeitgeberlobbyorganisation IW Köln, die nach Gutsherrenart Fakten für den Wahlkampf und die Interessen der Besser- und Spitzenverdiener liefert.

"So nahm das Einkommen der 65- bis 74 Jährigen in Westdeutschland seit Mitte der 1980er Jahre um 50 Prozent zu - real, also nach Abzug der Inflation. Dieser Anstieg war etwa doppelt so hoch wie der bei den Deutschen, die unter 45 Jahre alt sind",

behauptet HAGELÜKEN. Belegt wird das nicht, denn eine Grafik zeigt uns nur die Entwicklung der durchschnittlichen Einkommen der Jahre 1991 bis 2014, wobei es es um das "bedarfsgewichtete Nettoeinkommen" eines Alleinstehenden handelt. Alleinstehend muss man mit "Single" bzw. Einpersonenhaushalt übersetzen. Nur mit der Bevölkerungsentwicklung hat das nichts zu tun, denn hier dominieren Paare und Familien deren Einkommen aber ausgeblendet werden.

Hätte der DGB das gleiche Prinzip dieser Gegenüberstellung benutzt, dann wäre ihm die neoliberale Republik sogleich mit Gegendarstellungen auf die Pelle gerückt wie das z.B. in der Debatte um die Altersarmut der Fall war, als sich die neoliberale Meute getan hat. Hier dagegen werden ungestraft Äpfel mit Birnen verglichen. So wird das Vorhandensein von Ersparnissen, die ja nur über den Lebensverlauf hinweg angesammelt werden können, den Alten zum Vorwurf gemacht und so getan, als ob die heute Jungen keine Rücklagen bilden könnten, was jedoch erst retrospektiv ermittelt werden kann. Es wird also mit puren Ängsten Stimmung gemacht. HAGELÜKEN behauptet nun dreist, dass die Rentenreform vollkommen harmlos waren:

"1970 lagen die Altersbezüge noch bei 55 Prozent des durchschnittlichen Bruttogehalts. Inzwischen sind es deutlich weniger als 50".

Dagegen heißt es bei KOCHSKÄMPER & NIEHUES:

"Tatsächlich ist das Verhältnis von der Rentenleistung zu dem vorhergehenden Erwerbseinkommen in den westdeutschen Bundesländern im Zeitraum 1970 bis 2015 von 55,2 Prozent auf 47,7 Prozent gesunken (Deutsche Rentenversicherung, 2016, 259)."
(IW-Trend 1/2017, S.118)

Schaut man bei der Broschüre der DRV nach, dann zeigt sich die Verdummung, die hier betrieben wird, denn zum einen ist bei diesen Zahlen das Alterseinkünftegesetz nicht berücksichtigt, d.h. die Gewinne der Jungen durch niedrige Steuerlast auf die Einkommen und die steigende Steuerlast auf Renten werden ausgeblendet. Zum anderen wird die Sozialabgabenlast der Rentner unterschlagen. Dies wird nur im Vergleich von Netto- und Bruttorente deutlich. Die Bruttorente lag 1957 bei Einführung der dynamischen Rente bei 57 % und ist im Jahr auf 44,1 % gesunken, d.h. heutigen Rentnern bleibt wesentlich weniger von ihrer Bruttorente übrig als früheren Rentnergenerationen. Das lässt sich ebenfalls der DRV-Broschüre und sogar der gleichen Tabelle entnehmen, die das IW Köln ausgewählt hat, weil es ihrem Gutsherrenstandpunkt besser entspricht.

Nimmt man sich die Einkommensstruktur (Abbildung 3, S.126) vor, dann wird trotz der Einteilung in nur drei Einkommensklassen die krassen Unterschiede zwischen Schlechtverdienern und Spitzenverdienern deutlich. Bei den Schlechtverdienern lag der Anteil der gesetzlichen Rente 2014 bei rund 85 %, während er bei den Spitzenverdienern bei knapp 60 Prozent lag. Die krasse Vermögens- und Gesundheitssituation wäre sicherlich noch deutlicher geworden, wenn - wie bei anderen Darstellungen ebenfalls üblich - 5 Einkommensklassen generiert worden wären. Aber entsprechend der neoliberalen Gutsherrenart hätte das der Interessenlage widersprochen.

Hinzu kommt, dass beim IW Köln die Situation von Älteren nur ungenügend abgebildet wird, denn Ältere in Gemeinschaftsunterkünften bleiben ausgeblendet:

"Nimmt man allerdings den Anteil der Bevölkerung ab 65 Jahren (ab 75 Jahren) an der Gesamtbevölkerung im jeweiligen Alter, dann befinden sich im Jahr 2015 nur 2,6 Prozent (4,3 Prozent) der Männer in vollstationärer Pflege und leben somit in Einrichtungen, die im SOEP nicht erfasst sind. Bei den Frauen beträgt der Anteil 5,6 Prozent (9,4 Prozent)."
(IW-Trend 1/2017, S.130)

Das NUR soll diesen Aspekt verharmlosen, denn im Alter gibt es wesentlich mehr Frauen als Männer, die pflegebedürftig sind, d.h. der Bevölkerungsanteil entspricht eher dem höheren Wert der Frauen als dem der Männer.

Zur weiteren Entwicklung der Einpersonenhaushalte im Alter heißt es:

"Wie sich die Entwicklung der Haushaltsstrukturen in Zukunft fortsetzen wird, lässt sich nicht abschließend beurteilen. Die ansteigende Anzahl von Singlehaushalten in der Gruppe der 55- bis 64-Jährigen im Zeitraum 1995 bis 2005 scheint sich allerdings bereits in einem Anstieg in der entsprechenden Alterskohorte der 65- bis 74-Jährigen zwischen 2005 und 2015 niederzuschlagen. Da sich aktuell ein nochmals deutlicherer Zuwachs an Singlehaushalten bei den 55- bis 64-Jährigen zeigt, ist vermutlich mit einem weiteren Anstieg der Singlehaushalte im Alter zu rechnen. Mit Blick auf die Geschlechterunterschiede ist festzuhalten, dass Frauen ab 65 Jahren aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung mehr als doppelt so häufig allein leben wie gleichaltrige Männer. Auf Basis des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zeigt sich ein stärkerer Anstieg der Alleinlebendenquote älterer Frauen gegenüber Männern in den letzten Jahren (Statistisches Bundesamt, 2015, 5 ff.)."

Dagegen sprechen jedoch andere Befunde, denn zum einen wurde die Entwicklung der Einpersonenhaushalte noch in den 1990er Jahren überschätzt und zum anderen spricht die Angleichung der Altersunterschiede bei Paaren und bei der Lebenserwartung von Männern und Frauen eher gegen diese Interpretation des IW Köln. Dieser Ansicht ist inzwischen auch das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Und in der aktuellen Haushaltsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes bis zum Jahr 2035, die Ende Februar veröffentlicht wurde, heißt es:

"Da die Lebenserwartung der Männer stärker zunimmt als die der Frauen und sich damit die Lücke in der Lebenserwartung der Partnerinnen und Partner reduziert, nahm die Anzahl der Zweipersonenhaushalte mit älteren Menschen schnell zu." (2017, S.6)

Das IW Köln sollte also ihre Datengrundlage auf den aktuellen Stand bringen, statt veraltete Informationen in Umlauf zu bringen. Der Anteil der Einpersonenhaushalte wurde in der Haushaltsvorausschätzung 2010 für das Jahr 2030 um 0,5 % höher eingeschätzt als in der aktuellen Prognose. Das mag auf den ersten Blick unbedeutend erscheinen, macht aber rund 500.000 Haushalte aus und würde sich zudem rasch erhöhen, wenn sich dieser Trend weiter verstärken würde.

Fazit: Die düsteren Prognosen, die HAGELÜKEN den Jungen zuschreibt, könnten durch die gesellschaftliche Entwicklungen widerlegt werden. Lineare Fortschreibungen der Vergangenheit blenden die möglichen Brüche aus. Das zeigt sich z.B. bei der Entwicklung der Einpersonenhaushalte ("Single-Haushalte"), die seit den 1990er Jahren als krasse Fehleinschätzung erwiesen haben. Man sollte sich an die markigen Sprüche des Popsoziologen Ulrich BECK aus den 1990er Jahren erinnern:

"Da gibt es schockierende Entwicklungen: (...) Zunahme der Einpersonenhaushalte im Quadrat, alleinerziehende, alleinnachziehende, alleinherumirrende Elternteile.
(...).
Ich bin sicher, daß auch dann, wenn 70 % der Haushalte in Großstädten Einpersonenhaushalte sind (und das ist nicht mehr lange hin), unsere tapfere Familiensoziologie mit Millionen Daten beweisen wird, daß diese 70 % nur deshalb allein leben, weil sie vorher und nachher in Kleinfamilien leben."
(aus: Ulrich Beck "Der Konflikt der zwei Modernen", 1991)

25 Jahre später spricht niemand mehr von 70 % Einpersonenhaushalte in deutschen Großstädten. Im Stadtentwicklungsbericht der Bundesregierung 2016 heißt es:

"Trend zur Singularisierung. Mittlerweile sind knapp 50 % der Haushalte in Großstädten Einpersonenhaushalte, rund 10 % mehr als in Kleinstädten und rund 2 % mehr als noch 2005."

Oder anders formuliert: Der Individualisierungsprophet Ulrich BECK lag mit seiner Prognose ziemlich weit daneben. Während sich BECK damals am Anfang einer Entwicklung wähnte, befand er sich stattdessen eher am Höhepunkt der Entwicklung. Viel wurde damals von Singles als Pionieren der Modernisierung gesprochen. Inzwischen gelten sie als Sinnbild einer fehlgeleiteten Moderne. Gerne wird ihnen mit Einsamkeit im Alter gedroht. Die Realität ist ein andere!

CHRISTEN, Christian (2017): Der neoliberale Rentenkonsens in Deutschland und seine Genese.
Von der Lebensstandardsicherung zur Altersarmut von Millionen,
in: PROKLA, Nr. 2,
Juni

BRUSSIG, Martin/POSTELS, Dominik/ZINK, Lina (2017): Niedrige Renten trotz langer Versicherungszeiten.
Eine empirische Analyse der Risikofaktoren,
in: WSI-Mitteilung, Heft 4,
Juni

Die steigende Zahl niedriger Renten führen BRUSSIG/POSTELS/ZINK zum einen auf Strukturveränderungen des Arbeitsmarktes und zum anderen auf Veränderungen bei der Absicherung der Folgewirkungen riskanter Lebenslagen:

"Seien es früher problematische Zustände wie Langzeitarbeitslosigkeit und niedrige Einkommen gewesen, die abgesichert wurden, gehe es nun um die Förderung gesellschaftlich erwünschter Tätigkeiten wie Kindererziehung und Pflege",

zitieren sie Autoren eine Untersuchung von Antonio BRETTSCHNEIDER. Ihre eigene Untersuchung bezieht sich auf die Geburtsjahrgänge 1940 bis 1947, die zum Zeitpunkt des Renteneintritts in den Jahren 2000 bis 2007 zwischen 60 und 66 Jahren alt waren und mindestens 30 Jahre an rentenrechtlich relevanten Zeiten aufgewiesen haben. Der Begriff "niedrige Rente" wird durch den Regelsatz der Grundsicherung incl. Unterkunfts- und Heizkosten definiert. Als Einflussfaktoren werden soziodemografische Faktoren (Geschlecht und Region), versicherungsbiografische Faktoren (Kinderberücksichtigungszeiten, Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Krankheitszeiten, Minijobzeiten, ALG II/Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosengeld, Arbeitslosigkeit, Selbständigkeit, sonstige Zeiten, Erwerbsminderungsrente, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und der Umfang rentenrechtlicher Zeitung), Zu- und Abschläge (Abschläge, Versorgungsausgleich), Arbeitszeit und das Einkommen berücksichtigt.

BRUSSIG/POSTELS/ZINK heben die Bedeutung des sozialen Ausgleichs bei niedrigen Renten hervor. Ihre Schlussfolgerung:

"Folgewirkungen von Erwerbsunterbrechungen, wie etwa Einkommensabschläge oder Teilzeittätigkeit bei Wiedereinstiegen nach Kinderziehungszeiten oder Arbeitslosigkeit, lassen sich durch das Rentenrecht allein nur bedingt abfedern. Hier ist die Arbeitsmarktpolitik gefordert. Durch die Gestaltung des Rentenrechts kann jedoch bewirkt werden, dass die nachteiligen Folgen prekärer Zustände für die Alterssicherung begrenzt werden."

Die Autoren merken zudem an, dass die jüngeren Kohorten stärker durch Einbußen durch Erwerbsunterbrechungen und Teilzeitbeschäftigung betroffen sind und hier deshalb die Ausgleichsmechanismen stärker ansetzen müssten. Angesichts der Tatsache, dass es starke Bestrebungen gibt das Renteneintrittsalter zu erhöhen und gleichzeitig die Standardrente durch Erhöhung der Beitragszeiten neu zu definieren, dürften die Probleme für die Betroffenen noch gravierender als bisher werden.

GREIVE, Martin & Peter THELEN (2017): Die Rente ist sicher - bis 2030.
Mit einem milliardenschweren Reformkonzept für die Rente will SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz seine Partei aus dem Umfragetief vor der Bundestagswahl führen,
in:
Handelsblatt v. 08.06.

GREIVE & THELEN schmücken ihren Artikel zum Rentenkonzept mit einer Tabelle, in der die Kosten des Sicherungsniveaus von 48 Prozent für jedes Jahr von 2018 bis 2030 aufgelistet sind. Diese Zahlen stammen angeblich von der SPD. Deren Website lässt sich jedoch nicht so ausführlich über die Kosten aus. Woher stammen also die Zahlen wirklich? Und wenn sie von der SPD stammen, warum ist die SPD so feige, die Zahlen auf ihrer Website nicht selber zu präsentieren?

Der angenommene Beitragssatz des Handelsblatts entspricht der Prognose des Rentenversicherungsberichts 2016, Übersicht B7 mittlere Lohnvariante 2, S.30. Das Sicherungsniveau weicht dagegen vom Rentenversicherungsbericht 2016 (RV 2016) ab (siehe ebenda).

Die Mehrkostendifferenz zwischen der IW Köln-Prognose vom Mai letzten Jahres und der aktuellen SPD-Berechnung ist auf die positivere Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zurückzuführen, die in den Jahren 2023/2024 zu einer Sicherungsniveaudifferenz von 0,8 Prozent führt und zwischen 2018 und 2029 durchschnittlich 0,6 Prozent beträgt. Dass es innerhalb von einem Jahr zu derart extremen Schwankungen bei den Prognosen kommen kann, zeigt, dass Langfristberechnungen reine Kaffeesatzleserei sind und schon bei minimalen Fehleinschätzungen zu gravierenden Kostenunterschieden führen kann. Wer sich unter diesen Voraussetzungen zu Anwälten der Jungen aufspielt, der will nur die Ungleichheit innerhalb von Generationen verschleiern. Nachhaltigkeit ist eine Illusion, die den Einkommensstarken und Vermögenden dient.   

Erstaunlich ist, dass uns nun verkündet wird, dass die Babyboomer erst ab 2028 in Rente gehen. Noch vor rund einem Jahrzehnt hieß es allenthalben, dass der Kollaps des Rentensystems bald bevorstehe, weil die Babyboomer spätestens 2020 in Rente gehen. Offenbar können sich die Babyboomer-Rentner in Luft auflösen.

"Ab 2010 gehen die Babyboomer in Rente, und spätestens 2020, wahrscheinlich aber schon früher, werden die Rentenbeiträge deutlich über 20 Prozent steigen. Da die Älteren nicht nur zahlreicher werden, sondern auch länger leben und im hohen Alter immer besser medizinisch versorgt werden, steigen die Beiträge für Krankenkassen und Pflegeversicherung. Die Beitragsquote wird 50 Prozent übersteigen - ein Wert, der jeden Arbeitsmarkt austrocknen lässt",

verkündete uns z.B. Michael FABRICIUS noch im Juli 2009 in der Welt am Sonntag.

Tabelle: Vergleich der Mehrkostenentwicklung einer Stabilisierung des
Rentenniveaus (Niveau) bei 47,5 Prozent (IW Köln) und bei 48 Prozent (SPD)
Jahr Entwicklung nach geltendem Recht
gemäß Handelsblatt
Stabilisierung
bei 47,5 %
(IW Köln)
*
Rentenkonzept der SPD gemäß
Handelsblatt
RV 2016
Beitrag-
satz
Niveau Niveau Mehrkosten
(Grundlage
RV 2015)
Beitrag-
satz
Niveau Mehrkosten Niveau
2018 18,7 % 48,2 % 47,6 % 0 Mrd. 18,7 % 48,2 % 0,4 Mrd. 48,1 %
2019 18,7 % 48,0 % 47,6 % 0 Mrd. 18,7 % 48,0 % 0,7 Mrd. 48,0 %
2020 18,7 % 47,9 % 47,6 % 0 Mrd. 18,7 % 48,0 % 1,1 Mrd. 47,9 %
2021 18,7 % 47,9 % 47,5 % 0 Mrd. 18,7 % 48,0 % 1,5 Mrd. 47,8 %
2022 19,1 % 47,9 % 47,3 % 2 Mrd. 19,0 % 48,0 % 1,7 Mrd. 47,7 %
2023 19,8 % 47,7 % 46,9 % 4 Mrd. 19,8 % 48,0 % 2,0 Mrd. 47,6 %
2024 20,0 % 47,2 % 46,4 % 8 Mrd. 20,2 % 48,0 % 3,8 Mrd. 47,0 %
2025 20,2 % 46,7 % 46,0 % 12 Mrd. 20,5 % 48,0 % 3,3 Mrd. 46,5 %
2026 20,5 % 46,4 % 45,7 % 15 Mrd. 21,1 % 48,0 % 4,4 Mrd. 46,2 %
2027 20,9 % 46,0 % 45,3 % 19 Mrd. 21,5 % 48,0 % 4,6 Mrd. 45,8 %
2028 21,2 % 45,6 % 45,0 % 22 Mrd. 21,5 % 48,0 % 18,4 Mrd. 45,3 %
2029 21,6 % 45,2 % 44,6 % 28 Mrd. 21,5 % 48,0 % 18,0 Mrd. 45,0 %
2030 21,8 % 44,7 %     21,9 % 48,0 % 19,2 Mrd. 44,5 %
Quelle: Handelsblatt 08.06.2017, Schaubild S.7;  Reform der Alterssicherung v. 17.05.2016, Abbildung 4-2, S.15; eigene Berechnung.

RTR (2017): SPD legt Rentenkonzept mit 78 Milliarden Mehrkosten vor.
Höherer Steuerzuschuss eingeplant: Beitragssatz soll ab 2024 steigen. Arbeitgeber fordern ein Überdenken des Ruhestands ab 63,
in:
Welt v. 08.06.

Die Welt titelt gerne Horrorzahlen, um ihre Leser abzuschrecken. Dumm nur, dass die Mehrkosten weit hinter dem zurückbleiben, was ein INSM-Gutachten letztes Jahr an Mehrkosten für eine Stabilisierung des Rentenniveaus bei nur 47,5 Prozent und nicht einmal 48 Prozent androhte: Allein in den Jahren 2024-2030 berechnete Jochen PIMPERTZ Mehrkosten von 104 Milliarden Euro.

Das Stabilisierungskonzept der SPD ist deshalb günstiger, weil sich die Entwicklung der gesetzlichen Rente positiver entwickelte als dies prognostiziert worden war. Die Bevölkerungsentwicklung hält sich nicht an die Prognosen, genauso wenig wie die Arbeitsmarktentwicklung. Nichtsdestotrotz wird uns immer wieder mit neuer Kaffeesatzleserei Angst gemacht.

Weil also keine Kostenlawine droht, polemisieren die Arbeitgeber gegen die Rente ab 63, indem sie einen imaginären Fachkräftemangel aus dem Hut zaubern, obwohl die kommende Roboterisierung und Digitalisierung eher weniger Fachkräfte als bisher erfordert.

SCHULTE, Ulrich (2017): SPD will stabiles Rentenniveau.
Soziales: SPD-Kanzlerkandidat Schulz stellt ein Rentenkonzept vor. Es soll sinkende Renten mit Steuermilliarden abfedern und Niedrigverdiener vor Altersarmut schützen,
in:
TAZ v. 08.06.

HICKMANN, Christoph (2017): Schulz verspricht eine "verlässliche Rente".
Das Konzept der SPD sieht vor, das Eintrittsalter nicht weiter zu erhöhen und das Rentenniveau bis 2030 bei 48 Prozent zu stabilisieren,
in:
Süddeutsche Zeitung v. 08.06.

PIPER, Nikolaus (2017): Die Last der Jungen.
Leidartikel: Rente,
in:
Süddeutsche Zeitung v. 09.06.

Nikolaus PIPER will wie alle Neoliberalen die Rentenfrage auf die angeblich drohenden demografischen Lasten reduzieren. Mit diesem Scheinargument werden seit Jahrzehnten Einschnitte begründet, die durch nicht-demografische Faktoren verursacht waren. Wie unsicher Prognosen sogar über kurze Zeiträume sind, das zeigen die Mehrkostenberechnungen zur Stabilisierung des Rentenniveaus, die lediglich ein Jahr auseinander liegen.

CREUTZBURG, Dietrich (2017): Rentenkonzept der SPD würde wohl teurer als angegeben.
Arbeitgeber-Berechnung kommt auf 100 Milliarden Euro,
in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 12.06.

Dietrich CREUTZBURG spielt Sprachrohr für die BDA, die wie erwartet höhere Kosten berechnet hat als die SPD. Die Arbeitgeberorganisation will "über 100 Milliarden" statt der 78 Milliarden berechnet haben, behauptet CREUTZBURG. Auf diese Zahlen kam das IW Köln bereits vor einem Jahr wie auf dieser Seite bereits vor fünf Tagen belegt wurde. Präsentiert uns CREUTZBERG also eine veraltete Berechnung als ob es eine aktuelle wäre?   

BERTELSMANNSTIFTUNG (2017): Wandel der Arbeitswelt lässt Altersarmut in Deutschland steigen,
in: Pressemitteilung der Bertelsmannstiftung v. 26.06.

In der Broschüre Entwicklung der Altersarmut bis 2036  werden Konzepte bewertet, die im Wahlkampf gar nicht zur Disposition stehen. Folgende Reformen werden bewertet:
- Einführung einer obligatorischen betrieblichen Altersvorsorge (BAV)
- "Doppelte Haltelinie": Absicherung des Rentenniveaus bei 46 % und Obergrenze für den Beitragssatz von 25 % in Anlehnung an das Konzept des BMAS
- Progressive Elemente in der Rentenberechnung: Gesetzliche Solidarrente in Anlehnung zum Konzept des BMAS
- Freibeträge in der Grundsicherung in Anlehnung zum Konzept des BMAS
- Abschaffung der Abschläge in der Erwerbsminderungsrente
Einzig das Szenario Nullzinsen bis 2036 zeigt auf, dass die kapitalgedeckte Altersvorsorge kein Beitrag für die Bekämpfung der Altersarmut sein kann.

EUBEL, Cordula (2017): Zu wenig zum Leben.
Die Zahl der Menschen, die im Alter arm sind, steigt laut einer Studie. Vor allem Frauen sind betroffen,
in:
Tagesspiegel v. 27.06.

Cordula EUBEL missbraucht die Studie Entwicklung der Altersarmut bis 2036 der neoliberalen Bertelsmannstiftung, um vor allem gegen die Stabilisierung des Rentenniveaus zu polemisieren. Sie liefert uns Zahlen, verschweigt dabei aber zum einen, dass nicht das Rentenkonzept der SPD (Stabilisierung bei 48 %), sondern nur das Gesamtkonzept zur Alterssicherung (Stabilisierung bei 46 %) von der Studie berechnet wurde. Darauf verweist dagegen Tobias PETER in der heutigen FR:

"Untersucht haben die Wissenschaftler den ursprünglichen Plan von Arbeitsministerin Nahles, das Renteniveau bei 46 Prozent zu stabiliseren."

In der FR lesen wir deshalb heute konsequenterweise auch keine Zahlen aus der Studie wie bei EUBEL.

CREUTZBURG, Dietrich & Kerstin SCHWENN (2017): Union zögert mit Vorschlägen zur Rentenpolitik.
Sozial- und Wirtschaftsflügel sehen kaum Reformbedarf. Studie sagt nur leicht steigende Altersarmut voraus,
in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 27.06.

CREUTZBURG & SCHWENN instrumentalisieren die Studie Entwicklung der Altersarmut bis 2036 im Sinne des Neoliberalismus, indem sie Äpfel mit Birnen vergleichen. Während die Studie Daten zur Entwicklung der Altersarmut auf zwei Ebenen liefert, blenden CREUTZBURG & SCHWENN die Armutsrisikodefinition aus und beziehen sich nur auf die Entwicklung der prognostizierten Grundsicherungsempfänger im Alter, um diese dann mit der Gesamtbevölkerung zu vergleichen:

"Insgesamt wird die Altersarmut ihren Daten zufolge nur mäßig zunehmen: 2036 würden 7 Prozent der Neurentner Grundsicherung benötigen, gegenüber 5,4 Prozent im Jahr 2015. In der Gruppe alleinstehender Frauen drohe aber ein Anstieg auf 28 Prozent, unter Langzeitarbeitslosen auf 22 Prozent."

Diese Darstellung ist bewusst irreführend, denn 2015 bezogen nur ca. 3 Prozent der Rentner tatsächlich eine Grundsicherung im Alter. Die Studie jedoch trennt zwischen den Bestands- und den Neurentnern, die nur einen Teil der Gesamtzahl an Rentnern ausmacht. Dabei sind die Rentner ganz unterschiedlich betroffen, d.h. keineswegs ist es so, dass es einen kontinuierlichen Anstieg gibt. Die Zahlen der Studie sind aus der folgenden Übersicht ersichtlich:

Übersicht: Entwicklung der Armutsrisikoquote und Grundsicherungsquote für
die Geburtsjahrgänge 1950 - 1969
Jahr Geburtsjahrgänge * Armutsrisikoquote Grundsicherungsquote
2015-2020 1950 - 1954 16,24 % 5,44 %
2021-2025 1955 - 1959 15,52 % 5,85 %
2026-2030 1960 - 1964 19,15 % 5,40 %
2031-2036 1965 - 1969 20,26 % 7,06 %
Quelle: Bertelsmannstiftung 2017, S.70; eigene Darstellung
Anm.: * Die Angaben zu den Geburtsjahrgängen sind nur Annäherungen. Die
Regelaltersgrenze steigt kontinuierlich bis 2031 an, sodass sich die betroffenen
Geburtsjahrgänge und Jahre teilweise überlappen. Die genauen Abgrenzungen
sind hier ersichtlich.

Auffällig ist, dass die Geburtsjahrgänge 1955 - 1959 von allen Geburtskohorten am wenigsten vom Armutsrisiko betroffen sind, jedoch stärker von Altersarmut im Sinne der Grundsicherungsquote als ihre Vorgänger bzw. ihre Nachfolger. Dies könnte darauf hinweisen, dass für diese Jahrgänge die Polarisierung der Einkommen im betroffenen Einkommenssegment stärker ausgeprägt war als für die anderen Kohorten der Geburtsjahrgänge 1950 bis 1964.

Die entscheidende Größe, nämlich die Anzahl der betroffenen Rentner, wird aber nicht einmal erwähnt, denn bei 7 % von mehr als 6 Millionen Menschen wären das immerhin über 420.000 Menschen, die auf die Grundsicherung im Alter angewiesen wären - und das nur bei den Geburtsjahrgängen 1965 - 1969. Zählt man die anderen Jahrgänge hinzu, dann kommt man bei 5,5 % und rund 15 Millionen Menschen auf weitere 825.000 Menschen - insgesamt also über 1,2 Millionen Menschen. Dies als nur mäßige Zunahme der Altersarmut zu bezeichnen, müsste eigentlich als Skandal aufgefasst werden!

Im Szenario Nullzinsphase bis 2036 würde die Grundsicherungsquote nach Berechnungen der Studie nicht nur auf 7, sondern auf 7,74 % steigen (vgl. S.74). Die kapitalgedeckte Altersvorsorge kann also keine Lösung der Altersarmut sein.

SOZIALE SICHERHEIT-Titelthema: Höheres Regelrentenalter?
Folgen einer "Rente ab 70"

BÄCKER, Gerhard (2017): Auswirkungen eines noch höheren Regelrentenalters.
Rente erst mit 70?: Können höhere Altersgrenzen die Folgen des sinkenden Rentenniveaus kompensieren?
in:
Soziale Sicherheit Heft 6, S.221-229

Passend zur Vorstellung des SPD-Rentenkonzepts zum Bundestagswahlkampf präsentiert Gerhard BÄCKER einen Angriff auf die CDU/CSU/FDP-Forderung nach einer Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung.

BÄCKER kritisiert die üblichen Begründungen der Nichtfinanzierbarkeit der gesetzlichen Rente, die gewöhnlich mit dem Rückgang der Erwerbsfähigen und dem steigenden Altersquotienten begründet wird. BÄCKER hält dagegen, dass solche Verkürzungen der Problematik der Rentenproblematik nicht gerecht wird. Zum einen sind Bevölkerungsvorausberechnungen keine sichere Grundlagen für die Entwicklung der Rentenversicherung, weil weder die Zuwanderung, noch die Entwicklung der Lebenserwartung auf längere Sicht vorhersehbar sind. Die unangemessene Berücksichtigung der Geburtenraten wird von BÄCKER jedoch nicht erwähnt. Zudem ist der Altenquotient kein guter Indikator, sondern entscheidend ist der Rentnerquotient, der wiederum nicht allein von der demografischen Entwicklung, sondern auch von der Beschäftigungs- und Arbeitslosenentwicklung abhängig ist, sodass die Entwicklung der Beitragszahler einen anderen Verlauf nehmen kann als die Entwicklung der Erwerbsfähigen.

"Demografische Berechnungen müssen (...) mit Annahmen über die Entwicklung von Arbeitmarkt, Arbeitslosigkeit und versicherungspflichtiger Beschäftigung kombiniert werden",

fasst deshalb BÄCKER seine Kritik an kurzsichtigen Analysen des demografischen Wandels zusammen. Er weist darauf hin, dass in den Rentenversicherungsberichten der Vergangenheit die Anzahl der Beitragszahler für die voraus liegenden Jahren unterschätzt wurde.

  Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Jahr 2016
Prognose Tatsächliche Anzahl Differenz
Rentenversicherungsbericht 2005 26,4 Millionen 29,5 Millionen 3,1 Millionen
Rentenversicherungsbericht 2010 27,4 Millionen 29,5 Millionen 2,1 Millionen

Die Belastungen der Beitragszahler wie sie z.B. im Gesamtkonzept zur Alterssicherung von Andrea NAHLES für das Jahr 2045 angenommen werden, sind aus mehrerlei Gründen unproblematisch:
1) Sie erstrecken sich über den langen Zeitraum von 28 Jahren, in denen es zu weiteren Reallohnsteigerungen kommen wird
2) Von überhöhten Arbeitskosten aufgrund der Lohnnebenkosten kann nur gesprochen werden, wenn sie weit über der Produktivitätsentwicklung liegen
3) Weitere Reformmaßnahmen können die Belastungen verringern, indem die Finanzierung breiter als bisher verteilt wird
4) Gesamtgesellschaftliche Aufgaben sollten nicht - wie bisher bei Mütterrente und Ostrentenangleichung - von den Beitragszahlern geschultert werden müssen.

Die kapitalgedeckte Altersvorsorge ist gemäß BÄCKER keine Lösung, weil sie genauso betroffen ist.

Gegen eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus, spricht die Polarisierung im Alter hinsichtlich der Arbeitsbiografie, der Lebenserwartung und Mortalität.

Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung wird als äußerst problematisch betrachtet, nicht nur aufgrund der postdemokratischen Tendenzen zur Technokratie ("Entmachtung von Politik und Parlament"), sondern auch, weil dadurch Reaktionsmöglichkeit aufgrund unvorhersehbarer Brüche in der zukünftigen Entwicklung von Arbeitsmarkt und Finanzierung beschnitten werden.

Zuletzt weist BÄCKER auf die Rechentricks der Befürworter einer Kopplung hin, die das Rentenniveau dadurch schönreden. Wohlwollend lässt sich das als "Fehlinterpretation" beschreiben. Es könnte sich aber auch um eine "gezielte Irreführung" handeln, wenn mit einem "dynamisierten Standardrentner" die Verschlechterungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vertuscht werden. Kritisiert werden die Berechnungen von Susanna KOCHSKÄMPER (IW Köln), der Monatsbericht der Bundesbank vom August 2016 und das Jahresgutachten des Sachverständigenrats, bei dem Axel BÖRSCH-SUPAN die treibende Kraft ist.

Um die Wirkungen einer Kopplung sichtbar zu machen rechnet BÄCKER mit gleichbleibenden Beitragsjahren und  unterschiedlichen Rentenniveaus (Standardrente, 70 % und 50 % der Standardrente) jeweils für das Ausgangsjahr 2009 und die Jahre 2030 und 2045. Das Ergebnis:

"Der zu erwartende Rückgang des Rentenniveaus ist dabei so groß, dass selbst eine Verlängerung der Versicherungsdauer um drei Jahre Niedrigverdienenden nicht hilft, über die Grundsicherungsschwelle zu kommen. Bei einem Rentenniveau von 41,7 % im Jahr 2045 sind bei einer Entgeltposition von 50 % zusätzliche 8,7 Jahre gegenüber dem Stand von 2015 erforderlich, um eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erreichen. Bei einer Entgeltposition von 70 % errechnen sich zusätzliche 6,2 Jahre und bei einer Entgeltposition von 80 % sind es 5,4 Jahre."

Auf die Rechentricks von Axel BÖRSCH-SUPAN und anderen Verfechtern einer Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung  wurde auf dieser Website bereits letztes Jahr hingewiesen.

SIEMS, Dorothea (2017): Rentner, Geld und die Gerechtigkeit.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos hat die Folgen der SPD-Pläne bis 2040 durchgerechnet. Und warnt vor Ungleichheiten,
in:
Welt v. 01.07.

Auf der Titelseite prangt die Schlagzeile SPD-Rentenplan kostet bis 2040 rund 650 Milliarden Euro. Das hat angeblich die Prognos AG in einem Prognos-Rentencheck exklusiv für die Welt ausgerechnet. Man meint offenbar uns leicht einschüchtern zu können mit angeblich großen Horrorzahlen, die sich schnell ändern, weil die Demografie nicht entscheidend ist. Das lässt sich z.B. an einem Vergleich unterschiedlicher Prognosstudien zeigen, die innerhalb eines einzigen Jahres veröffentlich wurden. Aus der Tabelle sind drei Studien ersichtlich, denn die Welt verschweigt uns die Annahmen der Schätzungen, die erst vor dem Hintergrund der anderen Studien ein umfassendes Bild des Jahres 2040 ergeben:

  Rentenperspektive 2040
(10/2016, Tabelle S.13)
Alterssicherung in Deutschland seit der Jahrtausendwende
(11/2016, Tabelle S.8)
Zukunft der Gesetzlichen Rentenversicherung
(01/2017, Tabelle S.19, 31)
Welt-
Artikel
  2015 2040 2015 2040 2015 2040 2040
BIP (Mrd. Euro) 2.770 3.770          
BIP pro Kopf (Euro 34.300 47.700          
Ausgaben GRV (Mrd. Euro) 275,5 669,4 243,2 450,0 243,2    
Bruttomonatslöhne (Euro) 2.730 6.510          
Rentenbeitragssatz (%) 18,7 24,0 18,7 23,8 18,7 23,0  
Bruttostandardrente (West, Euro/Monat) 1.310 2.740          
Bruttorentenniveau (%) 44,2 38,7          
Nettorentenniveau vor Steuern (%)     48,1 41,9 48,1 42,1 41,9
Bevölkerung (Mio.) 81,3 78,9 81,4 78,9 81,4    
RentnerInnen (Mio)     20,8 26,1      
Erwerbstätige (Mio.) 42,4 38,9     43,2    
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte (Mio.)
    31,1 28,3 31,1 28,4  
Erwerbslosenquote (%) 5,1 3,5          

Da die Studien unterschiedliche Ziele hatten und unterschiedliche Zeiträume betrachteten, ergeben sich Datenlücken. Andererseits zeigt sich, dass bei den Ausgaben zur GRV für das Jahr 2015 mit Zahlen operiert wurden, die 32,3 Milliarden auseinander liegen. Dies führt im Jahr 2040 zu einer Differenz von 219,4 Milliarden Euro. Abweichungen in den Annahmen wachsen sich also über lange Zeiträume schnell zu gravierenden Fehleinschätzungen aus.

Auch die Zahlen zur Anzahl der Erwerbstätigen weichen für das Jahr 2015 um 0,8 Millionen ab.

Die Mehrausgaben von 650 Mrd. Euro sind minimal, wenn man sie vor dem Hintergrund der Steigerung des BIP bis 2040 um 1 Billion Euro betrachtet. Selbst der Wohlstand (BIP pro Kop) wächst bis 2040 rasant. Die Welt ist so feige, die Zahlen pro Jahr nicht zu nennen, was seriös wäre. Einziger Anhaltspunkt: Es wird jeweils die Differenz zwischen Nettorentenniveau vor Steuern (41,9 %) und dem stabil gehaltenen Rentenniveau von 48 % berechnet. Für das Jahr 2040 wären das 6,1 %. Sollte das Rentenniveau jedoch aufgrund positiverer Entwicklungen höher liegen, dann verringern sich die Ausgaben entsprechend. In der Prognos-Prognose 11/2016 heißt es:

"Bis zum Jahr 2020 wird das Sicherungsniveau auf 48,2 Prozent langsam absinken. Anschließend wird sich diese Dynamik beschleunigen, sodass für das Jahr 2030 mit einem Sicherungsniveau von 44,3 Prozent zu rechnen ist. Auch hier können die für die Jahre 2020 und 2030 gesteckten Mindestsicherungsziele somit voraussichtlich eingehalten werden. Im Jahr 2034 wird das Sicherungsniveau die Mindestgrenze von 43 Prozent schließlich unterschreiten und bis zum Jahr 2040 auf 41,9 Prozent absinken" (2016, S.11)

Die Entwicklung des Nettorentenniveau vor Steuern wird vom Bundesarbeitsministerium im Gesamtkonzept zur Alterssicherung zwischen 2030 und 2040 folgendermaßen beziffert, woraus abgeleitet sich folgende Differenzen zur Stabilisierung bei 48 Prozent ergeben:

  2030 2031 2032 2033 2034 2035 2036 2037 2038 2039 2040
Nettorentenniveau
vor Steuern in Prozent
(geltendes Recht)
44,5 44,1 43,7 43,3 43,0 42,7 42,4 42,3 42,1 42,0 42,0
Differenz zur Stabilisierung
bei 48 Prozent (%)
3,5 3,9 4,3 4,7 5,0 5,3 5,6 5,7 5,9 6,0 6,0

Die Zahlen der Prognos AG dürften aufgrund der obigen Beschreibung vom November 2016 ähnlich lauten. Die Kosten nach 2030 verlaufen exponentiell zitiert die Welt, was vom Leser ganz anders interpretiert werden dürfte als das, was es tatsächlich bedeutet: nicht etwa eine anfangs langsam, dann aber immer schneller nach oben verlaufende Kurve, sondern umgekehrt eine immer langsamer nach oben verlaufende Kurve. Da die Welt keine Zahlen liefert, entstehen im Kopf des Lesers schnell Horrorvorstellungen - was ja offensichtlich auch beabsichtigt ist.

Fazit: Die Welt liefert wieder eine Glanzstück unseriöser Berichterstattung!

RÜRUP, Bert (2017): Der Staat steht in der Pflicht.
Chefökonom: Das staatliche Rentensystem muss Armut verhindern,
in: Handelsblatt
v. 10.07.

Bert RÜRUP befindet sich im Wahlkampfmodus und da fressen Wölfe bekanntlich auch mal Kreide. Da kostet es nichts, wenn man sich für die Armen einsetzt, denn schließlich wird das sowieso nicht umgesetzt werden. Anlässlich einer Studie der neoliberalen Bertelsmannstiftung versucht RÜRUP bei der Altersarmut abzuwiegeln:

"heute beziehen 3,1 Prozent der fast 18 Millionen Älteren Leistungen aus der Grundsicherung im Alter. Unterstellt man zusätzlich eine versteckte Armut, sind 5,5 Prozent realistisch. Laut Prognose steigt diese Quote bis 2036 auf 7,1 Prozent - in Westdeutschland von 5,6 auf 6,1 Prozent und in den neuen Ländern von 5,1 auf 11,3 Prozent "

Mit versteckter Armut argumentieren Neoliberale wie Bert RÜRUP nicht - höchstens es dient der Abwieglung, denn eine Steigerung von 3,1 auf 6,1 oder gar 11,3 Prozent, sieht äußerst unvorteilhaft aus, weshalb der Rückgriff auf die verdeckte Armut das Bild in schöneren Farben malt.

"Wer wirklich gegen Altersarmut angehen möchte, der muss an ganz anderer Stelle ansetzen - am Äquivalenzprinzip",

wendet RÜRUP gegen eine Stabilisierung des Rentenniveaus ein, um dann anzufügen:

"Ein Ausbau der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge ist notwendig. (...) Eine freiwillige Zusatzversorgung ist aber nicht geeignet, Armut zu verhindern. Dies ist Aufgabe des staatlichen Systems."

Das könnte man auch dahingehend verstehen, dass eine Pflicht zur kapitalgedeckten Altersvorsorge notwendig sei. Eine Solidarrente ist für RÜRUP jedenfalls keine Antwort auf die steigenden Altersrisiken:

"Hiergegen hilft nur eine Doppelstrategie aus einer präventiven Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik und einer armutsfestereren Rente (...) und das wird ohne eine Umverteilung von Reich zu Arm in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht möglich sein".

Das liest sich gut, aber der Teufel steckt bekanntlich im Detail: denn was heißt Umverteilung von Reich zu Arm, wenn bei der Rentenversicherung die Reichen durch die Beitragsbemessungsgrenze außen vor bleiben? Und was nützt Bildung, die keine hinreichende, sondern nur eine notwendige Voraussetzung ist? Wird hier nicht nur Augenwischerei betrieben? Vor allem, wenn im gleichen Atemzug gefordert wird, Lehrer schlechter zu bezahlen wie GREIVE heute nahe legt? 

SCHWENN, Kerstin (2017): Rentner-Wahlkampf.
Kommentar: Ein höheres Rentenniveau hilft den Armutsbedrohten in keiner Weise,
in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 13.07.

THELEN, Peter (2017): "Das Rentenniveau muss angehoben werden".
Hans-Jürgen Urban: Auf über eine Billion Euro werden die Sozialsausgaben bis 2021 steigen. Für die IG Metall ist das kein Grund, den Spargang einzulegen,
in:
Handelsblatt v. 01.08.

PICHLER, Roland (2017): Die große Unbekannte: das Rentenniveau.
StZ-Serie zur Wahl: Wie soll das Land künftig aussehen? Heute: Mit welcher Rente können wir rechnen?
in:
Stuttgarter Zeitung v. 23.08.

Roland PICHLER vertritt die stramm neoliberale Linie, d.h. die gesetzliche Rente ist zu schwächen und stattdessen soll die private Altersvorsorge (genannt wird nur die Riester-Rente) die Lücke füllen. Dazu wird uns die neoliberale Sicht auf das Rentenniveau vermittelt.

BLANK, Florian (2017): Das Rentenniveau in der Diskussion,
in: Policy Brief
WSI Nr.13 v. 24.08.

"Die Stabilisierung oder Anhebung des Rentenniveaus ist kein Instrument zur Bekämpfung von Altersarmut. Dennoch wird Altersarmut durch solch eine Maßnahme reduziert und bildet damit die Grundlage einer zielgenauen Unterstützung von Risikogruppen" (S.2),

heißt es bei Florian BLANK vom WSI der Hans-Böckler-Stiftung. Arbeitgebernahe Lobbyisten unterstellen dagegen den Gewerkschaften, dass diese allein mit der Stabilisierung des Rentenniveaus die Altersarmut bekämpfen wollen. Stattdessen zielt die Maßnahme auf etwas anderes ab:

"Eine Stabilisierung oder Anhebung des Rentenniveaus ist dringend geboten, um für alle Einkommensgruppen die Lohnersatzfunktion der Renten und damit die Legitimität der Rentenversicherung sicherzustellen." (S.2)

Angesichts der desolaten Lage der kapitalgedeckten Altersvorsorge, die ihre Aufgabe aufgrund des herrschenden Finanzkapitalismus nicht erfüllen kann, ist die Stärkung der gesetzlichen Rentenversicherung die einzige sinnvolle Alternative für Schlechterverdienende, die sich eine Auslieferung an die Kapitalmärkte nicht leisten können.

NEUES DEUTSCHLAND-Politikthema: Bundestagswahl.
Das Rentenniveau sinkt, das Renteneintrittsalter steigt, durch Niedriglöhne und Teilzeit droht vielen Menschen Altersarmut. Trotz der vielfältigen Probleme spielt das Thema im Bundstagswahlkampf nur bei einem kleinen Teil der Parteien überhaupt eine Rolle

LASCH, Hendrik (2017): Niedriglohn verdirbt die Rente.
Der DGB Sachsen-Anhalt warnt in einer Studie vor gravierender Altersarmut,
in:
Neues Deutschland v. 24.08.

BUNZENTHAL, Roland (2017): Linke Parteien für Bürgerversicherung.
SPD, Grüne und Linke wollen die gesetzliche Rente mit Steuermitteln stärken. CDU und FDP hingegen könnten in einer gemeinsamen Koalition das Eintrittsalter erhöhen,
in:
Neues Deutschland v. 24.08.

SIGMUND, Thomas/SPECHT, Frank/THELEN, Peter (2017): "Vollbeschäftigung fällt nicht vom Himmel".
Die Arbeitsministerin über neue soziale Wohltaten, den Einlull-Wahlkampf der CDU und ihren Streit ums Geld mit dem Finanzminister,
in: Handelsblatt
v. 24.08.

Andrea NAHLES erklärt im Interview, dass es mit der SPD keinen Koalitionsvertrag geben wird, ohne eine Stabilisierung des Rentenniveaus. Auch wird es keine Erhöhung des Renteneintrittsalters geben. Man wird NAHLES beim Wort nehmen, falls die SPD an der Regierung bleibt. Das gilt sowieso nur für die nächste Legislaturperiode - danach muss sich die SPD nicht mehr gebunden fühlen!

BROSIG, Magnus (2017): Mindestsicherung im Alter: Gute Absicht, böse Folgen,
in: arbeitnehmerkammer.de
v. 25.08.

In den neoliberalen Mainstreamzeitungen wird die Debatte um die Stärkung der gesetzlichen Rente, bei der die Stabilisierung des Rentenniveaus im Zentrum steht, seit geraumer Zeit auf die Armutsbekämpfung reduziert. Die Arbeitnehmervertreter haben dem zu lange tatenlos zugesehen oder gar selber ins gleiche Horn geblasen. Seit einiger Zeit zeichnet sich jedoch ein Wandel der Argumentation ab, der überfällig ist. Magnus BROSIG schreibt deshalb zu Recht zu den Folgen dieser einseitigen öffentlichen Debatte:

"Die Debatte über Leistungsziele und Reformbedarfe im deutschen Alterssicherungssystem ist seit einigen Jahren recht einseitig auf Armutsvermeidung fokussiert und lässt das eigentlich zentrale Ziel weitgehend außer Acht, im Ruhestand einen annähernd lebensstandardsichernden Lohnersatz zu gewährleisten. Vielfach wird in diesem Sinne für einen Ausbau der Mindestsicherung im Alter plädiert, der aber insbesondere bei einem weiteren Rückgang des Rentenniveaus fatale Folgen hätte: Mindestleistungen mit bestenfalls geringen Zugangshürden und lohnbezogene gesetzliche Renten würden sich noch stärker aufeinander zubewegen, sodass schließlich selbst jahrzehntelange substanzielle Beitragszahlungen kaum noch lohnenswert wären und faktisch zu einer weiteren Steuer mutieren würden. Ein solches Szenario dürfte allerdings keine allgemeine Akzeptanz finden und wäre wohl Wegbereiter für eine steuerfinanzierte Grundrente auf vergleichsweise niedrigem Niveau. Eigentlich wohlmeinende Reformvorschläge für einen besseren Schutz vor Altersarmut laufen damit Gefahr, einer Reduktion der sozialstaatlichen Leistungsfähigkeit das Wort zu reden – auf jahrzehntelang bewährte Lebensstandardsicherung würde bloße Armutsvermeidung folgen."

Diese Wende könnte für den jetzigen Rentenwahlkampf jedoch zu spät kommen, denn das neoliberale Mantra, das über Monate aus den Mainstreammedien geschallt ist, lässt sich kaum noch im Endspurt revidieren. Man muss das als fatalen Strategiefehler derjenigen sehen, die eine Stärkung der gesetzlichen Rente verfechtet haben.     

BILD-Titelgeschichte: Neue Renten-Pläne.
Welcher Jahrgang bekäme am meisten? Die große Tabelle!

Obwohl die Prognos-Auftragsstudie Generationengerechte Rentenpolitik? Gewinner und Verlierer aktueller Reformvorschläge der neoliberalen Lobbyorganisation INSM erst am Mittwoch vorgestellt wird, hat die Bildzeitung bereits die Ergebnisse präsentiert und die Nachrichtenagentur dts ebenfalls Ergebnisse in Umlauf gebracht.

Die neoliberale Kampagne richtet sich zum einen gegen die Mütterrente der CSU und zum anderen gegen die Stabilisierung des Rentenniveaus der SPD. Dem Leser wird durch solche Vorabinformationen in der Öffentlichkeit die Möglichkeit genommen, die Annahmen zu überprüfen, denn diese sind entscheidend, wenn es um angebliche Gewinner- und Verlierergenerationen geht. Die Mütterrente spaltet z.B. nicht nur Generationen, sondern auch Kinderlose und Eltern, was bei den Vorabinformationen unberücksichtigt bleibt.

PETER, Tobias (2017): Königsweg bei der Rente gesucht.
FR-Serie zur Bundestagwahl:
Demografischer Wandel und Lücken in vielen Erwerbsbiografien stellen das Umlagesystem vor große Probleme,
in:
Frankfurter Rundschau v. 29.08.

Tobias PETER hält uns für so dämlich, dass wir nicht wissen, was es mit dem Rentenniveau auf sich hat. Uns wird jedoch nur erklärt, dass wir falsch liegen, aber nicht, was die Entwicklung des Rentenniveaus bedeutet. PETER suggeriert, dass das Rentenniveau keinerlei Bedeutung für unsere gesetzliche Rente hätte. Nichts ist falscher als das, denn es ist ein Indikator, der zeigt wie sich das Verhältnis von Löhnen und Renten in Zukunft auseinander entwickelt bzw. wie es sich in der Vergangenheit bereits auseinander entwickelt hat. Jene Faktoren, die das Rentenniveau bestimmen, sind auch für die Höhe der eigenen Rente entscheidend. Wenn das Rentenniveau sinkt, dann bedeutet dies, dass jeder neue Rentenjahrgang bei gleicher Einkommenshöhe weniger Rente erhält als der Vorgängerjahrgang. Dies ist eine politische Entscheidung und keine notwendige Entwicklung des demografischen Wandels wie das Neoliberale erzählen.

PETER will die Debatte um die gesetzliche Rente auf die Bekämpfung der Altersarmut reduzieren, weshalb er die Auftragsstudie der neoliberalen Privatstiftung Bertelsmann zur drohenden Altersarmut vom Juni zitiert. Wer so argumentiert, der will die gesetzliche Rente zur Fürsorgeeinrichtung herabwürdigen. Die Stärkung der gesetzlichen Rente ist notwendig, weil die private Altersvorsorge ungeeignet ist, die Lücken zu schließen, die die Reformen seit Anfang des Jahrtausends ins Netz der Alterssicherung gerissen haben.

CREUTZBURG, Dietrich (2017): Für die Jüngeren wird die Rentenpolitik teuer.
Wer schon Mitte 50 ist, dem stellen die Pläne aller Parteien mehr Geld in Aussicht. Die jüngeren Generationen zahlen drauf,
in:
Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 29.08.

Auch die FAZ berichtet vorab über eine INSM-Studie, über die die Bildzeitung bereits gestern berichtete:

"Die Zahlen, welche die Initiative am Montag zunächst über die »Bild«-Zeitung verbreitet hatte, geben jeweils Gesamtbeträge für die verbleibende Lebenszeit von Durchschnittsversicherten an",

erläutert Dietrich CREUTZBURG dazu. Seriös ist das nicht, weil sich die Lebenserwartung und die Einkommensklassen innerhalb eines Geburtsjahrgangs so sehr unterscheiden, dass dadurch Generationenunterschiede überlagert werden. Ein Geringverdiener des Jahrgangs 1953 kann dadurch stärker benachteiligt sein als ein Spitzenverdiener des Jahrgangs 1993. Bei der Mütterrente müssten zudem kinderlose Frauen und Mütter mit ein oder mehr Kindern unterschieden werden.

Fazit: Die Debatte um die Generationengerechtigkeit soll davon ablenken, dass es in jeder Generation Gewinner und Verlierer gibt. Der Durchschnittsversicherte ist in der polarisierten Gesellschaft eine Illusion.

EHRENTRAUT, Oliver & Stefan MOOG (2017): Generationengerechte Rente?.
Gewinner und Verlierer aktueller Rentenvorschläge,
in:
insm.de v. 30.08.

Das Prognos-Institut hat die Gewinne und Verluste nur bis zum Jahr 2045 gerechnet, während die Bild-Zeitung die höchsten Verluste bei der Alterssicherung beim Geburtsjahrgang 2015 sieht.

Da die Berechnungen nur bis 2045 gehen, in dem der Geburtsjahrgang 2015 erst 30 Jahre alt ist, bleiben dessen Rentenhöhe und damit die eine Seite der Bilanz unberücksichtigt. Oder anders formuliert: Für die jüngeren Geburtsjahrgänge werden tendenziell nur die Beitragslasten berücksichtigt, während die Rentenleistungen unter den Tisch fallen.

"Als heutige Generation betrachten wir die Geburtsjahrgänge 1915 und früher (heute 100-Jährige und älter) bis 2015 (heute 0-Jährige/Neugeborene). Zur Bestimmung der Netto-Zahllasten in den einzelnen Szenarien werden für jeden Geburtsjahrgang die zukünftig zu leistenden durchschnittlichen Zahlungen an die GRV sowie die im Gegenzug empfangenen durchschnittlichen Leistungen ermittelt" (2017, S.13),

heißt es dazu in der Studie. Der Pferdefuß bei der Sache, offenbart jedoch die Fußnote:

"Die zukünftig noch zu leistenden Zahlungen bzw. noch zu empfangenden Leistungen umfassen für jeden Jahrgang jeweils den gesamten verbleibenden Lebenszyklus. In der Vergangenheit liegende Zahlungen werden bei dieser Betrachtung nicht berücksichtigt" (2017, Fn14 S.13)

Oder anders formuliert: Die Beitragszahlungen der älteren Geburtsjahrgänge werden in der Bilanz einfach wegdefiniert. Eine seriöse Generationenbilanz hätte alle Beitragszahlungen und Leistungen über die gesamten Lebensabschnitte der Geburtsjahrgänge zu betrachten, statt nur jene zwischen 2015 und 2045.

Die Berechnungen enden zudem merkwürdigerweise genau zu jenem Zeitpunkt, wo der Altenquotient nach der Variante 2-A der Bevölkerungsvorausberechnung sinkt, d.h. ein Wendepunkt der Be- und Entlastungen in der Rentenversicherung stattfinden würde.

Anders als die FAZ gestern berichtete, spielt die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer eines Geburtsjahrgangs keinerlei Rolle, weil lediglich der Zeitraum 2015 bis 2045 und nicht die Lebensspannen der Geburtsjahrgänge die Berechnungsgrundlagen sind. 2015 geborene Jungen werden ca. 78 Jahre alt, Mädchen dagegen 83 Jahre.

Fazit: Wären die Gewinn- und Verlustbilanzen von PROGNOS seriös, dann müssten die Berechnungen bis 2083 durchgeführt werden, denn bis dahin kassiert eine durchschnittlich 2015 geborene Frau Rentenleistungen. Stattdessen bleiben die Jahre 2045 bis 2083 in den Berechnungen außen vor. Bevölkerungsvorausberechnungen bis 2083 wären zudem nicht mehr als Kaffeesatzleserei. Die angeblichen Generationenbilanzen sind also nichts als Fake-News!

Die Annahmen der Prognos AG werden in der Studie insgesamt nur rudimentär dargestellt, sodass deren Ausblendungen nur teilweise sichtbar werden. Für den Leser ist es deshalb nicht möglich z.B. die Umlegung der Kosten und Leistungen auf die einzelnen Geburtsjahrgänge nachzuprüfen. Auch das ist nicht wissenschaftlich seriös, sondern die Konsequenz, dass mit den Berechnungen ein Unternehmen beauftragt wurde, das in Marktkonkurrenz zu anderen Privatinstituten steht und deshalb zentrale Annahmen geheim gehalten werden.

Ein Vergleich der Rentenausgaben mit früheren Prognos-Studien zeigt zudem weitere Unplausibilitäten. Für 2015 rechnet die jetzige Studie mit Rentenausgaben von 277,2 Mrd. Euro (vgl. 2017, S.4)). Das liegt um 32 Mrd. Euro über einer Studie vom Januar 2017 und selbst noch fast 2 Mrd. über eine Studie vom Oktober 2016. Auch bei den Status Quo-Szenarien für das Jahr 2040 ergeben sich gravierende Unterschiede: Während bei der jetzigen Studie von 472 Mrd. Euro ausgegangen wird (vgl. 2017, S.8), lagen frühere Berechnungen zwischen 450 Mrd. und 669 Mrd. Euro. Selbst innerhalb der Studie widersprechen sich die Zahlenangaben. So werden einmal 524 Mrd. Euro für das Jahr 2045 angegeben (vgl. 2017, S.4), dann wieder 515 Mrd. Euro (vgl. 2017, S.8). Allein diese Vergleichszahlen zeigen, dass die Berechnung von Gewinnern und Verlierern eine gewisse Willkür der jeweiligen Annahmen unterliegt. 

BLANK, Florian (2017): Und sie bewegt sich doch.
Anmerkungen zur aktuellen rentenpolitischen Debatte,
in: WSI-Mitteilungen Nr.6,
September

Florian BLANK sieht im Rentenniveau eine zentrale Stellschraube der Rentenpolitik:

"Eine Veränderung des Rentenniveaus betrifft alle Renten, Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten, ebenso wie die Ansprüche der Beitragszahler. (...).
Die Verschiebung des Debattenfokus auf das Rentenniveau ist von größter Bedeutung. (...). Es würde (...) eine zentrale Entscheidung rückgängig gemacht werden, nämlich die Abkopplung der Renten von der Lohnentwicklung."

Dabei ist das Verhältnis der Rentenniveauentwicklung zu Rentenentwicklung und zur Lohnentwicklung durchaus komplex:

"Ein steigendes Rentenniveau muss (...) nicht unter allen Umständen steigende Renten abbilden. So ergibt sich bspw. auch bei sinkendem Durchschnittsentgelt und zugleich stabilen Renten ein steigendes Rentenniveau. Das war im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise der Fall. (...). Da es um das Verhältnis der Nettorenten zu den Nettolöhnen geht, kann eine Anhebung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung oder zur Rentenversicherung zu einem steigenden Niveau beitragen - ohne dass die Niveausteigerung gleichzeitig in eine Steigerung der Renten zu übersetzen ist. Und wenn höhere Renten zu höheren Beiträgen führen, wird das Niveau sogar aufgrund von Entwicklungen in Zähler und Nenner positiv beeinflusst."

ECKERT, Daniel (2017): Eine Formel soll die Rente retten.
Forscher schlägt vor, Altersbezüge künftig nur noch mit der Inflation steigen zu lassen,
in:
Welt  v. 09.09.

Neoliberale sind immer auf der Suche danach, die gesetzliche Rente noch stärker zu schwächen - vor allem, weil bei diesem Thema die Aufmerksamkeit der Medien gesichert ist. Und je mickriger ein Institut, desto mehr ist es auf Medienaufmerksamkeit angewiesen.  

Die Welt ist nun auf das 9-seitige PR-Pamphlet von Oliver HOLTEMÖLLER ("Zur Stabilisierung von Rentenniveau und Rentenversicherungsbeitrag") angesprungen, in dem die Autoren erklären wie sie sich die Schwächung der gesetzlichen Rente vorstellen: Statt einer Kopplung an die Lohnentwicklung soll eine Kopplung an die Inflation zur Kostensenkung beitragen. Damit würden die Renten ganz von der Produktivitätsentwicklung abgekoppelt werden und stattdessen nur noch ein Inflationsausgleich gezahlt werden müssen.

Die außergewöhnlich hohen Rentenanpassung der letzten beiden Jahre werden zum Anlass genommen, um die "neue" Rentenformel zu propagieren:

"In beiden Jahren lag die Anpassung deutlich über der Inflation.
In dem System mit Inflationsbindung hätte der Anstieg im vergangenen Jahr 0,5 Prozent betragen, in diesem Jahr vermutlich 1,7 Prozent".

Es ist offensichtlich, dass dieser PR-Gag nur funktioniert, wenn gerade keine Nullrunden bei der Rente angesagt sind! Aber was tut man als mickriges Institut nicht alles, um in die Medien zu kommen!

BUNTENBACH, Annelie (2017): Für ein Alter in Würde.
Das Rentenniveau muss auf 50 Prozent steigen. Mit einem politischen Kurswechsel ist das zu schaffen,
in: Süddeutsch
e Zeitung v. 18.09.

STAIGER, Martin (2017): "Die Durchschnittsrente liegt im Westen bei gut 1375 Euro".
Phrasendrescher: CDU-Politiker Karl-Josef Laumann sagt, in der Debatte über Altersarmut würden Probleme herbeigeredet. Immerhin betrage die "Durchschnittsrente" im Westen "gut 1375 Euro" und im Osten "gut 1300 Euro". Stimmt das?
in:
Frankfurter Rundschau v. 20.09.

Martin STAIGER überprüft eine Aussage des CDU-Politikers Karl-Josef LAUMANN in der Sendung Illner intensiv. Die FR macht damit Werbung für die Website journalistico.com von FR-Autor Daniel BAUMANN. Solche Faktenchecks sollen so genannte Fake-News entlarven, sind jedoch hochproblematisch, weil meist keine Fakten überprüft werden, sondern normative Begriffe in Kennzahlen bzw. ganz spezielle Aussagen übersetzt werden, um sie dann als richtig oder falsch zu bewerten.

Ist z.B. der Begriff "Gerechtigkeit" ein Faktum? Jedenfalls wird er von BAUMANN so behandelt, denn sonst würde es sich ja nicht um einen Faktencheck handeln! Unter Gerechtigkeit kann jedoch ziemlich viel verstanden werden - sogar vollkommen Widersprüchliches. Welchen Sinn macht es also die Meinung, dass es in Deutschland ungerecht zugehe, zu überprüfen? Man müsste dann zuerst einmal klären, welche Umfragen den Begriff mit welchen Fragen in Verbindung gebracht werden. Die Mehrheit kann sehr wohl der Meinung sein, dass es in Deutschland ungerecht zugehe. Ein Spitzenverdiener kann das Steuersystem ungerecht empfinden, ein Niedriglöhner die schlechte Bezahlung. Nur wer den Begriff stark eingrenzt, wird zum Ergebnis kommen, dass die Mehrheit der Meinung ist, dass es gerecht zugehe. Was aber bringt diese Art von Faktencheck? Die Schlussfolgerung von BAUMANN ist dann auch banal:

"Die vorliegenden Beispiele zeigen, wie sehr Umfrageergebnisse von der Fragestellung, den Antwortmöglichkeiten und zum Beispiel auch dem jeweiligen politischen Kontext abhängen. Letztlich geht es darum, von welcher Umfrage man glaubt, dass sie die Einstellungen der Menschen am besten erfasst."

BAUMANN meint, dass er der CDU der "Irreführung" überführen kann. Jemand, der meint, dass es in Deutschland ungerecht zugehe, der wird den CDU-Slogan dämlich finden. Andere werden sich dagegen in ihrer Meinung bestätigt fühlen. Nur mit Faktencheck hat das nichts zu tun. Dazu müssten ganz konkrete Aussagen überprüft werden, aber keine dehnbaren Begrifflichkeiten wie "Gerechtigkeit"! Da ist das Beispiel von STAIGER in der FR (und hier ausführlicher auf der Website) wesentlich geeigneter, um falsche Darstellungen zu entlarven.

ÖCHSNER, Thomas (2017): Sieben gute und sieben schlechte Jahre.
Wie geht's der gesetzlichen Rente? Die Bundesregierung wagt in einem Bericht den Blick in die Zukunft. Danach wird das Altersgeld um durchschnittlich gut zwei Prozent steigen. Doch von 2024 an geht es mit den Beiträgen abrupt abwärts,
in:
Süddeutsche Zeitung v. 22.11.

Thomas ÖCHSNER benutzt die Erfindung eines Zwischenhochs (der Zusatz "demografisch", der auch gerne benutzt wird, fehlt jedoch), um die weitere Entwicklung der Renten zu erklären:

"Dem Bericht zufolge gibt es von 2017 bis 2023 ein Zwischenhoch mit steigenden Renten, einem stabilen Beitragssatz und stabilem Rentenniveau. Der Rentenexperte Werner Siepe, der die Zahlen der Regierung analysiert hat, spricht von »sieben guten Rentenjahren«, weil der Job-Boom viel Geld in die Rentenkasse spült. 2024 folgt dann ein Übergangsjahr. Danach kommen eher sieben schlechte Rentenjahre. »Das liegt am Eintritt der Babyboomer mit den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1968 in den Ruhestand. Die Rentenneuzugänge in diesen Jahren werden deutlich zunehmen, was zu einem starken Anstieg der Rentenausgaben führen wird«, schreibt Finanzmathematiker Siepe in seiner Analyse."

Im Rentenversicherungsberichten 2017 und 2016 heißt es zur Bevölkerungsentwicklung:

"Ausgangspunkt für die Fortschreibung der Rentenausgaben bildet die Bevölkerungsentwicklung, die der 2017 aktualisierten Version der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes entspricht. Die Wanderungsannahmen und die Geburtenrate sind somit an die tatsächliche Entwicklung am aktuellen Rand angepasst. Die mittlere fernere Lebenserwartung 65-Jähriger beträgt im Jahr 2030 bei Männern 19,1 Jahre und bei Frauen 22,5 Jahre. Die zusammengefasste Geburtenziffer wird langfristig bei 1,5 konstant gehalten. Bezüglich der Außenwanderung wird für die langfristige Vorausberechnung von einem positiven Wanderungssaldo in Höhe von 200.000 Personen jährlich ausgegangen." (2017, S.11)

"Ausgangspunkt für die Fortschreibung der Rentenausgaben bildet die Bevölkerungsentwicklung, die sich an der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes orientiert, wobei die aktuellen Bevölkerungsdaten zum 31.12.2015 sowie die tatsächlichen Wanderungssalden der letzten Jahre berücksichtigt wurden. Auch die Veränderung der Lebenserwartung wurde am aktuellen Rand angepasst. Im Vergleich zu heute wird die mittlere fernere Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen bis zum Jahr 2030 um 1,4 Jahre auf 22,5 Jahre ansteigen. Bei Männern wird ein Anstieg von 1,3 Jahren auf dann 19,1 Jahre erwartet. Bezüglich der Fertilität wird von einer zusammengefassten Geburtenziffer in Höhe von rund 1,4 ausgegangen. Darüber hinaus wird langfristig von einer jährlichen Nettozuwanderung von 200 000 Personen jährlich ausgegangen." (2016, S.11)

Die Annahmen unterscheiden sich lediglich in einer veränderten Geburtenentwicklung (TFR 1,5 statt 1,4), welche keinerlei Auswirkungen auf die Rentenentwicklung der nächsten Jahre hat. Vergleicht man diese Annahmen mit dem Rentenversicherungsbericht 2010, dann ergeben sich erstaunliche Unterschiede bei der Lebenserwartung:

"Die Berechnungen zur Bevölkerungsentwicklung basieren auf der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamtes. Die mittlere fernere Lebenserwartung von 65-jährigen Frauen wird von heute bis zum Jahr 2030 um gut 2 Jahre auf 22,8 Jahre ansteigen. Bei Männern wird ebenfalls ein Anstieg von gut 2 Jahren auf dann 19,4 Jahre erwartet. Die zusammengefasste Geburtenziffer bleibt annahmegemäß langfristig auf dem gegenwärtigen Niveau von rund 1,4. Darüber hinaus wird eine jährliche Nettozuwanderung unterstellt, die bis zum Jahr 2020 auf 200 000 Personen jährlich aufwächst." (2010, S.12)

2010 wurde im Rentenversicherungsbericht im Gegensatz zu 2016 und 2017 von einer höheren Lebenserwartung ausgegangen. Nimmt man den öffentlichen Diskurs, dann müsste eigentlich von einer steigenden und nicht von einer sinkenden Lebenserwartung ausgegangen werden.

Tatsächlich wurde auch die Lebenserwartung bei Geburt zwischen der 12. und der 13. aktualisierten Bevölkerungsvorausberechnung von 85,0 (Männer) auf 84,7 Jahre und bei Frauen von 89,2 auf 88,6 Jahre reduziert. Oder anders formuliert: Es wird heute von einem geringeren Anstieg der Lebenserwartung ausgegangen als noch vor wenigen Jahren prognostiziert wurde. Dies lässt sich auch anhand einer Tabelle zur Entwicklung der ferneren Lebenserwartung von 65-Jährigen in Deutschland ablesen. Zwischen 2005 und 2010 betrug der Anstieg der Lebenserwartung noch 0,76 Jahre, während es zwischen 2010 und 2015 gerade noch 0,2 Jahre waren. Diese Fakten stehen im Gegensatz zu der Debatte um die Erhöhung des Renteneintrittsalters, die von den Neoliberalen - nicht nur in Deutschland - vorangetrieben wird.

Der Begriff "Babyboomer" findet sich nirgends im Rentenversicherungsbericht. Steigende Rentnerzahlen drücken sich jedoch im Äquivalenzrentner aus (Die Ermittlung der Anzahl der Äquivalenzrentner erfolgt durch Division des Gesamtrentenvolumens durch eine Regelaltersrente mit 45 Entgeltpunkten). Die nachfolgende Tabelle vergleicht dessen Entwicklung anhand der Rentenversicherungsberichte (Abkürzung: RV) 2010 bis 2017 für die Jahre 2015 - 2030:

Jahr Entwicklung des Äquivalenzrentners 2015 - 2030
(in Tausend; gemäß Übersicht B 18 der Rentenver-
sicherungsberichte)
RV 2010 RV 2014 RV 2016 RV 2017 tatsächliche
Entwicklung
2015 15.097 15.420     15.389
2016 15.183 15.494 15.481    
2017 15.284 15.592 15.572 15.532  
2018 15.409 15.721 15.699 15.615  
2019 15.541 15.851 15.834 15.731  
2020 15.674 15.979 15.984 15.869  
2021 15.816 16.130 16.151 16.030  
2022 15.971 16.302 16.391 16.266  
2023 16.134 16.483 16.642 16.520  
2024 16.308 16.680 16.845 16.738  
2025   16.885 17.049 16.968  
2026   17.093 17.295 17.211  
2027   17.309 17.565 17.463  
2028   17.528 17.812 17.714  
2029     18.076 17.980  
2030     18.347 18.253  

Der Vergleich zeigt, dass die Entwicklung der Rentnerzahlen wenig aussagekräftig sind, wenn es um die Rentenentwicklung geht, sondern auch die Entwicklung der Rentenhöhe eine wichtige Rolle spielt. Bereits geringe Änderungen bei den Annahmen zur zukünftigen Entwicklung können zu gravierenden Änderungen bei der Rentenentwicklung führen - jenseits des demografischen Wandels.

OECD (2017): Pensions reforms have slowed in OECD countries but need to continue.
Further reforms are needed across OECD countries to mitigate the impact of population ageing, increasing inequality among the elderly and the changing nature of work, according to a new OECD report,
in:
Pressemitteilung der OECD v. 05.12.

Die neoliberale Lobbyorganisation OECD hat den jährlichen Bericht Pensions at a Glance 2017 veröffentlicht. Frank SPECHT nutzt auf handelsblatt.de die Publikation, um der Politik die neoliberalen Leviten zu lesen: Woran es in der Rentenpolitik hapert.

"»Wir wollen das heutige Rentenniveau sichern und durch einen neuen Generationenvertrag die Beiträge stabilisieren«, heißt es in den Leitlinien, die der Bundesvorstand am Montag beschlossen hat und mit denen die Partei in Sondierungsgespräche mit der Union gehen will. Außerdem soll, wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und Rentenbeiträge gezahlt hat, im Alter nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein",

fasst SPECHT die SPD-Position zusammen.

 
     
 
       
   

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Update: 12. Februar 2019